- Elli -
04.11.2006, 16:19 |
Angriffskriege sind verfassungswidrigThread gesperrt |
-->Angriffskriege sind verfassungswidrig -
von deutschem Boden darf kein Krieg ausgehen!
Wir Bürgerinnen und Bürger fordern alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die Nutzung von Militärbasen auf unserem Territorium und die Einbeziehung des Luftraums über der Bundesrepublik zur Vorbereitung und Führung von völkerrechts- und grundgesetzwidrigen Angriffskriegen sofort durch einen Beschluss unserer Volksvertretung zu verbieten, wie es der Artikel 26 unseres Grundgesetzes zwingend vorschreibt.
<ul> ~ http://www.ramsteiner-appell.de/index.php</ul>
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André
04.11.2006, 17:29
@ - Elli -
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Re: Angriffskriege sind verfassungswidrig - stimmt nur bedingt |
-->Z.B. Der Angriffskrieg gegen Serbien nicht,
denn was Angriffskrieg ist bestimmt der große Bruder
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prinz_eisenherz
04.11.2006, 18:47
@ - Elli -
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Angriffskriege sind verfassungswidrig? Aber doch nicht um Israel zu verteidigen. |
-->## Wir Bürgerinnen und Bürger fordern alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf... ###
Hallo,
welche Abgeordnete, von welcher Partei, wollen die denn ansprechen?
Als es nach 1989 eine gute Gelegenheit gab, die heiligen Schwüre aus der Vergangenheit, an die gesamte Welt, in die Tat umzusetzen, niemals wieder deutsche Soldaten im Ausland, da haben doch alle die Lehren der Vergangenheit hinter sich gelassen.
Sollen jetzt die Abgeordneten zugeben, dass sie sich für Angriffskriege haben einspannen lassen? Keiner, außer der Werner Schulz von den Grünen, hat sein Abgeordnetenmandat und damit ihre Diäten und ihre üppige Altersverorgung riskieren wollen. Der Schulz allerdings wurde von den Pazifisten von seinen Parteigenossen kräftig verprügelt für seine Standhaftigkeit, sein eindrucksvolles NEIN im Bundestag. Ein widerlicher Haufen, diese Heuchler, das Häuflein der"Anständigen" im Bundestag.
Ganz schön naiv, dieser Aufruf.
bis denne
eisenherz
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Tofir
04.11.2006, 19:16
@ - Elli -
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Merke: Die Gewinner haben NIE angegriffen... (o.Text) |
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MI
05.11.2006, 10:50
@ - Elli -
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Re: Angriffskriege sind nicht verfassungswidrig |
-->(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
--> Angriffskrieg dürfen also geführt werden, solange sie nicht"in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören"... (also wenn es"Friedensmissionen" sind, ist alles in Butter)
Warum im GG nicht einfach steht:"Das Vorbereiten und Führen von Angriffskriegen sowie die Beteiligung an Angriffskriegen sind verfassungswidrig und unter Strafe zu stellen" weiß ich auch nicht. Wollte da der Gesetzgeber etwa ein Hintertürchen offenhalten?
MI
<ul> ~ Art. 26</ul>
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