Sorrento
16.10.2007, 00:31 |
"Die Sicherheit Israels ist für mich nicht verhandelbar", wer sagts?Thread gesperrt |
--> Iran bedrohe die Sicherheit Israels,"die für mich als deutsche Kanzlerin niemals verhandelbar ist", sagte Merkel der"Welt". Das Land* bedrohe"die Region, Europa und die Welt". Das müsse verhindert werden. Deshalb sprach Merkel sich für weitere Sanktionen aus, sollte Teheran im Streit über das Atomprogramm nicht nachgeben.
"Wir können nicht die Augen vor einer Gefährdung verschließen. Ich trete mit Nachdruck dafür ein, dass wir das Problem auf dem Verhandlungsweg lösen, aber dazu müssen wir auch bereit sein, weitere Sanktionen zu verhängen, wenn Iran nicht einlenkt", sagte die Kanzlerin. Zuletzt hatten sich die USA und Frankreich für eine weitere Verschärfung von Uno-Sanktionen gegen Iran ausgesprochen. Sie werfen der Regierung in Teheran vor, mit ihrem Atomprogramm militärische Absichten zu verfolgen.
Auf wen zum Kuckuck hat dieses Etwas nochmals seinen Amtseid abgelegt?
Zur Erinnerung, §56 Grundgesetz:
"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
*Dieser Satz ist zweideutig, da hat der EInflüsterer nicht aufgepasst, denn mit"das Land" könnte Iran ODER Israel gemeint sein
<ul> ~ SPAM</ul>
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Tassie Devil
16.10.2007, 01:45
@ Sorrento
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Re: Auch das Sicherheitsrisiko namens Merkel ist nicht verhandelbar |
-->>Auf wen zum Kuckuck hat dieses Etwas nochmals seinen Amtseid abgelegt?
>Zur Erinnerung, §56 Grundgesetz:
>"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
>Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
>
Vergiss es, vergiss auch diesen sog. Amtseid!
Alles nur Schwindel und Geseier, Lug und Betrug!
Bereits zu den Amtszeiten des BRDDR-Staatsmafia-Bundeskanzlers Kohl hat eines dieser vollkorrupten Gerichte der BRDDR-Staatsmafia-Justiz, das sich nach meiner jetzigen Erinnerung mit dem Bruch dieses Amtseids auseinander zu setzen hatte, festgestellt, dass dieser Eid mit anderen Eiden nicht vergleichbar sei, wie solche z.B. vor Gerichten geleistet werden, und dieser Eid deshalb keine Einklagbarkeit oder Strafbewehrung im Falle des Meineids besaesse.
Demgemaess ist auch §56 Grundgesetz nichts anderes als ein luftiges Gefasel.
Gruss!
TD
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Tassie Devil
16.10.2007, 03:24
@ Tassie Devil
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Re: Weiteres nicht Verhandelbares |
-->Auch nachfolgender Artikel des GG fuehrt bekannter Weise nicht zu Verhandlungen, insbesondere nicht vor Strafgerichten:
GG Art 26
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das
friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines
Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Dennoch sollten die Deutschen Michel auf ihr Grindgesetz weiterhin ihr Zufriedenheitsgrunzen ablegen , denn:
Ich meine, das Grundgesetz braucht sich hinter keiner der anderen Verfassungen zu verstecken.
[http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/392875.htm]
Ein Vergleich zwischen Pest und Cholera als einzig moegliche Gesundheitsalternative mag zwar populaer oder auch opportunistisch sein,
[http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/391897.htm]
zwecks einem Vertreiben der Nebelbaenke in der BRDDR/DDR 2.0 hilft jedoch auch solches absolut nichts.
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Der Husky
16.10.2007, 10:05
@ Tassie Devil
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zumal zu klären wäre.... |
-->welcher Personenkreis konkret mit
".... dem Wohle des deutschen Volkes....." gemeint ist.
Angeblich gibt es ja nur ein wirkliches Volk und der Rest war doch anders bezeichnet. Wortklauberei die halt einen tiefen Sinn hat.
Wenn der Betrug groß genug ist, wird er nicht mehr erkannt.
Viele Grüße vom Husky!
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Taxass
16.10.2007, 10:19
@ Sorrento
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Die Gesetze des Bundes: Moses 2.11. |
-->"...das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren..."
11
Siehe, ich will vor dir die Amoriter, Kanaaniter, Hetiter, Perisiter, Hewiter und Jebusiter vertreiben.
12 Hüte dich, mit den Bewohnern des Landes, in das du kommen wirst, einen Bund zu schließen, damit sie nicht zur Falle werden in deiner Mitte!
13 Vielmehr sollt ihr ihre Altäre niederreißen, ihre Gedenksteine zertrümmern und ihre Ascherim ausrotten.
14 Denn du darfst dich vor keinem andern Gott anbetend niederwerfen; denn der HERR, dessen Name `Eifersüchtig' ist, ist ein eifersüchtiger Gott.
Passt doch oder?
Gruss Taxass
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Tassie Devil
16.10.2007, 10:43
@ Der Husky
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Re: Klaerung |
-->>welcher Personenkreis konkret mit
>
>".... dem Wohle des deutschen Volkes....." gemeint ist.
>Angeblich gibt es ja nur ein wirkliches Volk und der Rest war doch anders bezeichnet. Wortklauberei die halt einen tiefen Sinn hat.
Der Personenkreis, um dessen Wohl es hier geht, ist eindeutig definiert:
Es ist das, was von Staatsrechtlern als Staatsvolk bezeichnet wird.
>
>Wenn der Betrug groß genug ist, wird er nicht mehr erkannt.
Es ist noch keinem gelungen, ALLE Leute auf ALLE Zeiten zu verar...en!
>Viele Grüße vom Husky!
Gruss!
TD
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MI
16.10.2007, 11:13
@ Tassie Devil
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Re: Weiteres nicht Verhandelbares - Und was heißt schon... |
-->..."ist unter Strafe zu stellen"? Völlig unverbindlich das alles.
Hi TD,
sehr interessant mal wieder deine Hinweise, die sich exakt mit meinen Beobachtungen decken.
Zunächst einmal wundert man sich doch über diese wachsweiche, merkwürdige Formulierung. Auch wenn es hier nach"Verboten" riecht, kann man doch rein juristisch problemlos einige Dinge durchführen.
>(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Besagt:
1) Ein Angrifsskrieg kann ruhig vorbereitet und durchgeführt werden. Das Vorbereiten ist zwar"unter Strafe zu stellen", aber wo kein Kläger, da kein Richter. Also alles in trockenen Tüchern.
2) Ein Angriffskrieg darf geführt werden. Vorbereiten kanns ja jemand anderes, um ganz sicher zu gehen. Wenns dann losgeht, dann samma aber spätestens mit dabei.
Genau dies ist geschehen (der Hindukusch), und kein Hahn kräht danach, außer ein paar Linker, die absehbar gleich wieder weggeschickt worden sind. Spätestens ab da war mir klar, was hier für eine"soap opera" abgeht.
Ich frag mich, warum steht da nicht klipp und klar drin:
"Das Vorbereiten und Durchführen eines Angriffskrieges oder die Beteiligung daran sind verfassungswidrig." - Punkt.
Also, was soll das mit der"Führung eines Angriffskriegs vorzubereiten?" Wer denkt sich sowas aus und vergißt, die Führung selbst zu erwähnen? Wollte man der späteren BRDDR ein Hintertürchen für etwaige Militärbündnisse mit ihren präventiven"Militärschlägen" offenhalten? Ein Deutschland, das nicht in einen Krieg hineingezogen werden kann, das ist ja schließlich reichlich nutzlos für die ein oder anderen Kreise, gelle.
>Ich meine, das Grundgesetz braucht sich hinter keiner der anderen Verfassungen zu verstecken.
Wenns nur mal richtig angewandt werden würde. Aber bald haben wir ja eh die europäische Gesetzgebung (die einen anderen schönen Paragrafen jetzt schon beerdigt, nämlich das Recht des Bürgers, sich gegen eine willkürliche Staatsmacht zu erheben)
Grüße,
MI
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apoll
16.10.2007, 12:53
@ Der Husky
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Re: zumal zu klären wäre.... |
-->>welcher Personenkreis konkret mit
>
>".... dem Wohle des deutschen Volkes....." gemeint ist.
>Angeblich gibt es ja nur ein wirkliches Volk und der Rest war doch anders bezeichnet. Wortklauberei die halt einen tiefen Sinn hat.
>
>Wenn der Betrug groß genug ist, wird er nicht mehr erkannt.
>Viele Grüße vom Husky!
>Hi, die Gerichte urteilen ja auch im Namen des Volkes, nicht im Namen des deutschen Volkes; also wessen Volk gemeint ist, ist wohl nicht schwer zu erraten. Ap.
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Tassie Devil
17.10.2007, 01:58
@ MI
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Re: Nur der"Hindukusch"? |
-->>2) Ein Angriffskrieg darf geführt werden. Vorbereiten kanns ja jemand anderes, um ganz sicher zu gehen. Wenns dann losgeht, dann samma aber spätestens mit dabei.
>Genau dies ist geschehen (der Hindukusch), und kein Hahn kräht danach, außer ein paar Linker, die absehbar gleich wieder weggeschickt worden sind. Spätestens ab da war mir klar, was hier für eine"soap opera" abgeht.
Jetzt mal ganz auf die Schnelle:
Fischers leichtfertiger Umgang mit dem Grundgesetz ist bestürzend. Die deutsche Beteiligung am Krieg gegen Serbien war verfassungs- und völkerrechtswidrig. Wenn der Generalbundesanwalt meinte, man könne Kanzler und Vizekanzler nicht wegen Vorbereitung oder Führung eines Angriffskrieges vor Gericht stellen, mag er das mit seinem Gewissen und seinem Diensteid abmachen. Jedenfalls ist seine Verfahrenseinstellung Strafvereitelung im Amt, wenn man die bis dahin allgemein gültigen Lehrmeinungen des Völkerrechts zugrunde legt.
>Grüße,
>MI
Gruss!
TD
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