Mephistopheles
11.11.2007, 13:00 |
@Cujo @Dieter und wen es sonst noch interessiert: Schulden aus dem NichtsThread gesperrt |
-->Hi
ihr Beiden mit euren theoretisch wohlüberlegten Ratschlägen.
Von euch möchte ich wissen, was ich in der Praxis hätte tun sollen:
Und nun zu meinem Fall:
Ich hätte auch keinen Ct. Schulden und ich hab auch alle Forderungen, zu denen ich mich vertraglich verpflichtet hatte beglichen nach diesen Prioritäten:
- Ich hab meine Mitarbeiter bezahlt und zwar vollständig.
- Ich hab meine Dienstleister bezahlt, die für mich Aufträge erledigten und zwar vollständig.
- Ich hab meine Lieferanten bezahlt und zwar vollständig
- Ich hab meine Bankkredite bezahlt und zwar vollständig.
Hätte ich etwa meine Mitarbeiter nicht bezahlen sollen?
Oder meine Dienstleister, hauptsächlich EDV-Fachleute, die mir die notwendigen Programme geschrieben haben?
Oder meine Lieferanten?
Oder die Bank?
Oder hätte ich gar nichts unternehmen sollen?
Das würde ich jetzt gerne wissen,
weil es lassen sich immer Szenarios ausdenken nach dem Muster:
"Wie verhält man sich richtig, wenn plötzlich vor einem grüne Elefanten auf der Straße Geld verteilen?"
Es verteilen aber meist keine grünen Elefanten Geld.
Also, was soll ich praktisch tun?
Gruß
Mephistopheles
|
Dieter
11.11.2007, 14:01
@ Mephistopheles
|
Schulden aus dem Nichts |
-->Hallo Mephisto,
da ich Deinen anderen Beitrag auch gelesen hatte, in dem Du erklärtest, daß Dich die geballte Staatsmacht drangekriegt hat wegen des Paragraphen-Dschungels, kann ich hier besser spezieller antworten:
Zuerst mal beschreibst Du Wagnisse, die ein Arbeitnehmer nicht hat. Von daher resultieren Deine Schulden nicht aus der Tatsache heraus, daß Du gearbeitet hast, sondern daraus, daß die Staatsmacht den Unternehmern und haftenden Betriebsleitern ein ganz besonderes Risiko/Haftungsrisiko aufbürdet (aber nicht nur in Deutschland).
Aus pers. Erfahrung kann ich Dir natürlich ähnliches berichten, nämlich daß es zu plötzlichen extrem hohen Steuernachforderungen aufgrund unterschiedl. Beurteilung der Sachverhalte (Bewertung) kommt.
Wenn man derartige Risiken nicht verkraften kann (typisch für Betriebsneugründungen), dann muß man von der steuerlich ungünstigeren Variante ausgehen, oder Verträge schließen, die den Steuerberater haftbar machen wg. falscher Beratung.
Ich kann Dir aber zusätzlich aus eigener Erfahrung noch andere Beispiele nennen:
Ich habe mal innerhalb von 2 Jahren zwei mal aufgrund betrügerischer Absichten der Auftraggeber ca. 7 durchschnittliche Jahreseinkommen auf einen Schlag verloren ohne daß es eine Möglichkeit gab, sich gegen derartiges zu versichern.
Wenn ich derartiges nicht verkraften könnte, dann müßte ich meine Firmenphilosophie umstellen und nur noch per Vorkasse oder Bankbürgschaft Leistungen erbringen. Je nachdem wieviel Risiko man verträgt muß man auch seine Verhaltensregeln daraufhin abstimmen.
Wenn ich also (um bei meinem Beispiel zu bleiben) aufgrund des Betruges meiner Kunden in Konkurs geraten würde, dann wäre das mein pers. Versagen. Wenn mich derartiges gefährden würde, dann müßte ich wie gesagt mein Verhalten einer ggf. geänderten Risikolage anpassen.
Wenn mir nicht alle gesetzl. Regelungen bekannt sind, dann muß ich mir jemanden suchen, der das für sich behauptet und ggf. mir das Risiko gegen Bezahlung abnimmt.
Auf Deinen Fall bezogen, würde ich sagen, Du hast alles richtig gemacht, mit Ausnahme, Dir einen passenden Steuerfachmann zu suchen oder ihn haftbar zu machen.
Gruß Dieter
>Hi
>ihr Beiden mit euren theoretisch wohlüberlegten Ratschlägen.
>Von euch möchte ich wissen, was ich in der Praxis hätte tun sollen:
>Und nun zu meinem Fall:
>Ich hätte auch keinen Ct. Schulden und ich hab auch alle Forderungen, zu denen ich mich vertraglich verpflichtet hatte beglichen nach diesen Prioritäten:
>- Ich hab meine Mitarbeiter bezahlt und zwar vollständig.
>- Ich hab meine Dienstleister bezahlt, die für mich Aufträge erledigten und zwar vollständig.
>- Ich hab meine Lieferanten bezahlt und zwar vollständig
>- Ich hab meine Bankkredite bezahlt und zwar vollständig.
>Hätte ich etwa meine Mitarbeiter nicht bezahlen sollen?
>Oder meine Dienstleister, hauptsächlich EDV-Fachleute, die mir die notwendigen Programme geschrieben haben?
>Oder meine Lieferanten?
>Oder die Bank?
>Oder hätte ich gar nichts unternehmen sollen?
>Das würde ich jetzt gerne wissen,
>weil es lassen sich immer Szenarios ausdenken nach dem Muster:
>"Wie verhält man sich richtig, wenn plötzlich vor einem grüne Elefanten auf der Straße Geld verteilen?"
>Es verteilen aber meist keine grünen Elefanten Geld.
>Also, was soll ich praktisch tun?
>Gruß
>Mephistopheles
|
Baldur der Ketzer
11.11.2007, 14:36
@ Dieter
|
Re: 100% Absicherung gibt es nicht mehr, das Risiko ist immer da |
-->
>Wenn mir nicht alle gesetzl. Regelungen bekannt sind, dann muß ich mir jemanden suchen, der das für sich behauptet und ggf. mir das Risiko gegen Bezahlung abnimmt.
>Auf Deinen Fall bezogen, würde ich sagen, Du hast alles richtig gemacht, mit Ausnahme, Dir einen passenden Steuerfachmann zu suchen oder ihn haftbar zu machen.
Hallo, Dieter,
ich weiß nicht, ob man das so sehen kann, denn die Rechtslage ist ja nicht einmal für angebliche Fachleute eindeutig. Nebenbei bemerkt, sonst gäbe es ja auch nicht so viele unterschiedliche Urteile auf dem Instanzenweg, der ja in Fiskaldingen in der Praxis auf 1 abgeschnitten wurde.
Wenn ein Staat es verbricht, unklare Gesetze in die Welt zu setzen, dann hat das aus meiner Sicht System, es steckt reine Willkür-Absicht dahinter.
Während man im Mittelalter Angst vor dem Verließ hatte, in der DDR vor Bautzen und beim Adolf vor Dachau, hat man heute Angst vor der Unberechenbarkeit der Staatsmacht.
Ich behaupte, es ist gar nicht mehr möglich, steuerrechtlich eine zweifelsfreie Lösung im Vorhinein hinzubekommen, selbst wenn ich dafür Beträge investiere (die meinen Gewinn schmälern!), die in keinem Verhältnis mehr zum Nutzen stehen (seltene Fachleute).
Tatsache ist, es ist eine Risiko- und Wahrscheinlichkeitsprognose, mit welchem vermuteten Prozentsatz man damit durchkommen wird. Das ist ein Glückspielansatz, und keine juristische Grundlage mehr. Aber genau so ist die Praxis.
Natürlich hast Du Recht, daß einem Unternehmer Bürden aufgehalst werden, die das Los eines Arbeitnehmers weit übersteigen, aber genau dieses ist eben von Land zu Land doch recht unterschiedlich ausgeprägt.
Nehmen wir an, in einem Land mit moderater Gewinnbesteuerung, sagen wir, 10%, kommt es zu einer unterschiedlichen Bewertung, dann ist das zwar nicht schön, aber es gefährdet nichts.
Kommt es in einem Hochsteuerland zu einer anderen Bewertung, dann schlägt der konfiskatorische, de facto kommunistische Steuersatz vernichtend durch.
Der fehlende Unterschied zwischen völlig unbeweglichen, unverwertbaren Vermögen hier, und flüssigen Barmitteln zur Steuerzahlung da tut das übrige.
Irgendwann stellt sich die Frage, ob man sich das noch antut, oder geht. Z.B. in Länder, die mit den Bürgern nicht wie mit rechtlosen Knechten umspringen, und Sachverhalte vorher einvernehmlich, und rechtssicher, regeln.
Beste Grüße vom Baldur
|
Dieter
11.11.2007, 15:52
@ Baldur der Ketzer
|
Re: 100% Absicherung gibt es nicht mehr, das Risiko ist immer da |
-->Hallo Baldur,
Die 100% Absicherung gibt es natürlich nicht, kann und darf es auch gar nicht geben. Aber man hat die Möglichkeit bezügl. der Steuern wenn einem selbst und dem Berater das Risiko zu groß ist eine rechtsverbindliche Auskunft vom Finanzamt zu bekommen.
(Inzwischen leider gegen Gebühr)
Ich kenne es auch so, daß man bei bestimmten Regelungen im Vorfeld einen Fachanwalt für Steuerrecht einschaltet und ggf. auch im Vorfeld mit der Finanzverwaltung ein Gespräch führt.
Bei anderen Verwaltungsakten macht man es doch ähnlich, z.B. bei speziellen Fragen zu Baugenehmigungen usw. Prinz Eisenherz wird als ausführendes Organ für Verwaltungsakte diesbezüglich entspr. Erfahrung haben.
Oftmals ist es einfach ratsam, das Gespräch mit den Sachbearbeitern im Vorfeld zu führen und manchmal ist es ratsam, dieses Gespräch nicht zu führen, dann kennt man halt das Risiko.
Unwissenheit ist der größte Risikofaktor. Von daher sind Verträge im Ausland auch nicht ohne. Schließlich kennt man sich in fremden Recht in aller Regel nicht gut aus. - also einfach das Land (das eigene Rechtsgebiet) zu verlassen, kann nur nach eingehendster Prüfung und Kenntnis des fremden Rechts eine Lösung sein, sofern man nicht flüchten muß.
Insofern waren m.E. die Bürger der Ex-DDR zu Anfang schwer benachteiligt, weil sie in einem anderen Rechtssystem großgeworden sind.
Gruß Dieter
|
Mephistopheles
11.11.2007, 16:36
@ Dieter
|
Re: 100% Absicherung gibt es nicht mehr, das Risiko ist immer da |
-->>Hallo Baldur,
>Die 100% Absicherung gibt es natürlich nicht, kann und darf es auch gar nicht geben. Aber man hat die Möglichkeit bezügl. der Steuern wenn einem selbst und dem Berater das Risiko zu groß ist eine rechtsverbindliche Auskunft vom Finanzamt zu bekommen.
>(Inzwischen leider gegen Gebühr)
>Ich kenne es auch so, daß man bei bestimmten Regelungen im Vorfeld einen Fachanwalt für Steuerrecht einschaltet und ggf. auch im Vorfeld mit der Finanzverwaltung ein Gespräch führt.
>Bei anderen Verwaltungsakten macht man es doch ähnlich, z.B. bei speziellen Fragen zu Baugenehmigungen usw. Prinz Eisenherz wird als ausführendes Organ für Verwaltungsakte diesbezüglich entspr. Erfahrung haben.
>Oftmals ist es einfach ratsam, das Gespräch mit den Sachbearbeitern im Vorfeld zu führen und manchmal ist es ratsam, dieses Gespräch nicht zu führen, dann kennt man halt das Risiko.
--->Hi Dieter, wieder bei Besuch bei Alice in wonderland?
Und wenn dir die Sachbearbeiter zusichern, das ist schon in Ordnung so wie sie das gestalten, ganz einfach aus dem Grund, weil sie den Halbsatz eines Absatzes eines Praragraphen einer Ausführungsverordnug zu einem Gesetz usw. selber nicht kennen?
Und weil du neu bist als Unternehmer und unerfahren hast du dich ganz einfach auf die mündliche Zusischerung verlassen, wie du dich im normalen Geschäftsleben auf mündliche Zusicherungen von Geschäftspartnern verlässt*) und gar nicht mit der Möglichkeit gerechnet, dass du es bei Behörden nicht mit anständigen Menschen, sonddern mit der Mafia zu tun hast?
Statt auf einer schriftlichen Bestätgiung mit Sachverhaltsschilderung zu bestehen, wie das im Verkehr mit der Mafia erforderlich wäre?
*) Ich hab mit Aufträgen im höheren 5-stelligen Bereich Auftragsvolumen begonnen allein aufgrund der mündlichen Vereinbarung. Hat immer fuinktioniert- mit normalanständigen Leuten.
>Unwissenheit ist der größte Risikofaktor. Von daher sind Verträge im Ausland auch nicht ohne. Schließlich kennt man sich in fremden Recht in aller Regel nicht gut aus. - also einfach das Land (das eigene Rechtsgebiet) zu verlassen, kann nur nach eingehendster Prüfung und Kenntnis des fremden Rechts eine Lösung sein, sofern man nicht flüchten muß.
>Insofern waren m.E. die Bürger der Ex-DDR zu Anfang schwer benachteiligt, weil sie in einem anderen Rechtssystem großgeworden sind.
>Gruß Dieter
|
Dieter
11.11.2007, 21:04
@ Mephistopheles
|
das Risiko ist immer da |
-->>*) Ich hab mit Aufträgen im höheren 5-stelligen Bereich Auftragsvolumen begonnen allein aufgrund der mündlichen Vereinbarung. Hat immer fuinktioniert- mit normalanständigen Leuten.
--- Respekt, mache ich übrigens auch so, auch im 6stelligen Bereich.
Einzige Ausnahme: Bei Behörden mache ich möglichst viel schriftlich bzw. laß mir Aussagen schriftlich bestätigen. Meistens passiert das ohnehin ohne Aufforderung.
Eine weitere Ausnahme ist, wenn ich im Auftrag Dritter handel, dann übernehme ich deren Risikoprofil.
Gruß Dieter
|