hoerby
17.11.2007, 20:42 |
Zwangsarbeit:-(((( Pfleger werden in Finnland zur Arbeit gezwungenThread gesperrt |
-->Helsinki, 16. November 2007
16.000 Spitalsangehörige kündigten, weil ihnen die Bezahlung zu schlecht ist. Jetzt gibt es ein Sondergesetz mit Arbeitszwang.
Das finnische Parlament hat am Freitag mit den Stimmen der bürgerlich-grünen Regierungskoalition ein Gesetz zum Arbeitszwang verabschiedet. Damit muss das Krankenhauspersonal, das massenweise gekündigt hat, wieder Dienst versehen.
16.000 wollen gehen
Die Pflegepersonal-Gewerkschaft Tehy hatte schon im Oktober wegen nicht erfüllter Lohnforderungen eine Massenkündigung eingereicht, die Anfang kommender Woche wirksam werden soll. 16.000 Mitglieder wollen gehen. Es wird befürchtet, dass es dadurch zu einem Chaos in der medizinischen Versorgung im ganzen Land kommt.
Sondergesetz zum Arbeitszwang
Durch das am Freitag verabschiedete Sondergesetz erhalten die Krankenhausdirektionen die Befugnis, in"außerordentlichen Situationen" in denen Leben oder Gesundheit von Patienten in Gefahr sind, Pflegepersonal zur Arbeit zwangsweise einzuberufen, auch wenn es streikt oder gekündigt hat.
Während die Regierung das Gesetz"Patienten-Sicherheitsgesetz" nennt, sehen Opposition und Gewerkschaft darin ein"Zwangsgesetz". Laut einer am Freitag veröffentlichten Umfrage sind 62 Prozent der Finnen aufseiten des Krankenpflegepersonals. Die Pfleger fordern eine 24-prozentige Lohnerhöhung in den kommenden zwei Jahren.
mfg.h
<ul> ~ http://www.oe24.at/zeitung/welt/weltpolitik/article163904.ece</ul>
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MI
18.11.2007, 21:16
@ hoerby
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Re: Zwangsarbeit - Hat halt ein jeder das"Recht" zu arbeiten, s. EU-Verfassung (o.Text) |
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Mephistopheles
18.11.2007, 21:37
@ MI
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Re: Hattu Link? Steht das echt so in der Eu-Verfassung:"Jeder hat das Recht..."? (o.Text) |
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MI
19.11.2007, 09:53
@ Mephistopheles
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Re: Hattu Link?"Das Recht zu arbeiten", hier |
-->Die Aufnahme der Grundrechtecharta in den Verfassungsvertrag stellt zwar prinzipiell einen geringen Fortschritt bei der Verankerung demokratischer und sozialer Grundrechte dar. Zugleich wurde aber insgesamt eine Schieflage zuungunsten der sozialen Grundrechte verankert, die sich ausdrückt in der fehlenden Sozialbindung des Eigentums in Art II-77 und der verfassungsrechtlichen Hervorhebung der"unternehmerischen Freiheit" (II-76). Anstelle eines"Rechts auf Arbeit" wird nur das"Recht zu arbeiten" gewährt (II-75) , auch andere soziale Grundrechte fanden keine Aufnahme oder nur eine Aufnahme in stark beschnittener Form.
Durch die Herabstufung von Grundrechten zu"Grundsätzen" in den sogenannten Schlussbestimmungen jedoch (II-112 Abs. 5) und die nachträgliche Aufnahme eines Verweises auf aktualisierte Erläuterungen der Präsidien des Grundrechtekonvents und des Verfassungskonvents (II-112 Abs. 7) sind die sozialen und gewerkschaftlichen Grundrechte auf EU-Ebene noch weiter ausgehöhlt und de facto ihrer Wirksamkeit beraubt worden.
Mehr dazu hier: http://www.eu-verfassung.org/
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Auffällig eben, daß es bald kein Recht auf Arbeit mehr geben wird, sondern"nur" noch das Recht zu arbeiten. Und seien wir ehrlich: wer das Recht hat zu arbeiten, der hat doch auch die verd... Pflicht dazu, oder? Ohne Pflichten keine Rechte.
Grüße,
MI
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