LOMITAS
29.11.2007, 19:26 |
Betreff Werkvertrag....Thread gesperrt |
-->Hab grad jemand im Haus gehabt.
Hat einen Werkvertrag über eine Gewerbeimmo. Diese wurde mitte des Jahres verkauft, er wurde übernommen. Eigentümer weiss immer alles besser.
Kurzum sie kamen nicht zurecht.
Entgeld des WV: ca. 6000,.. Seine einzige Einnahmequelle.
Heute(29.11) kam die fristlose Kündigung. Für morgen, 13.00 Uhr soll Termin sein, mit Schlüsselübergabe, etc.
Hab in WV kurz reingeschaut. Ãœbliche Blabla.
Wichtig:
Vertragsdauer ist auf unbestimmte Zeit. Kann beidseitig mit Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Kündigung: Eingeschriebener Brief, bla bla. Die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
Jetzt die Frage: Nach meinem Rechtsverständnis wird sie wirksam zum 31.12. Die fristlose ( nur vorgeschoben) berührt die K.Dauer nicht, befreit den AN nur von der Haftung ( Verkehrssicherungspflicht, Räumdienst etc.)
Hab ihm versprochen zu helfen und dem anderen morgen mächtig in den Arsch zu treten.
Wer weis was auf die schnelle, evtl. AZ etc.
Hilfe wäre nett.
LOMITAS
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fridolin
29.11.2007, 19:48
@ LOMITAS
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Re: Betreff Werkvertrag.... |
-->Hallo Lomitas,
wenn Du (oder Dein Bekannter) eine Rechtsberatung willst, würde ich Dir vorschlagen, Dich an einen Anwalt zu wenden. Hier wird Dir das wohl keiner genau sagen können, zumal es immer auf die berühmten"Umstände des Einzelfalls" ankommt.
Aber mal allgemein: für eine außerordentliche (meist fristlose) Kündigung braucht man einen schwerwiegenden Grund, dessen Bestehen man im Streitfall auch nachweisen muß. Ansonsten wäre fristgemäß ordentlich zu kündigen.
Hier wäre zu klären: (1) kann die außerordentliche Kündigung überhaupt in eine fristgemäße ordentliche umgedeutet werden, wenn sie unwirksam ist? und (2) muß der Auftragnehmer, wenn er die Kündigung für unwirksam hält, nicht zumindest dem Auftraggeber seine weiteren Dienste anbieten?
Kurz und gut: wende Dich an einen Anwalt, wenn Du eine halbwegs sichere Auskunft haben willst. Dafür gibt es im Internet entsprechende Dienste, wo solche Dinge auch außerhalb der üblichen Bürostunden erledigt werden. Was mir auf die schnelle einfällt, beispielsweise hier: http://www.frag-einen-anwalt.de
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LOMITAS
29.11.2007, 20:03
@ fridolin
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Re: Betreff Werkvertrag.... |
-->Hallo,
ich mach nur Baurecht, kein VOB.
Für einen VOB`ler wäre es einfach. Schiesst das locker aus der Hüfte.
Natürlich häng ich schon überm Google.
LOMITAS
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LOMITAS
29.11.2007, 20:16
@ LOMITAS
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Re: hat sich erledigt § 649 BGB greift (o.Text) |
-->
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LOMITAS
29.11.2007, 20:45
@ fridolin
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Re: Betreff Werkvertrag.... |
-->>Hallo Lomitas,
>wenn Du (oder Dein Bekannter) eine Rechtsberatung willst, würde ich Dir vorschlagen, Dich an einen Anwalt zu wenden. Hier wird Dir das wohl keiner genau sagen können, zumal es immer auf die berühmten"Umstände des Einzelfalls" ankommt.
>Aber mal allgemein: für eine außerordentliche (meist fristlose) Kündigung braucht man einen schwerwiegenden Grund, dessen Bestehen man im Streitfall auch nachweisen muß. Ansonsten wäre fristgemäß ordentlich zu kündigen.
>Hier wäre zu klären: (1) kann die außerordentliche Kündigung überhaupt in eine fristgemäße ordentliche umgedeutet werden, wenn sie unwirksam ist? und (2) muß der Auftragnehmer, wenn er die Kündigung für unwirksam hält, nicht zumindest dem Auftraggeber seine weiteren Dienste anbieten?
>Kurz und gut: wende Dich an einen Anwalt, wenn Du eine halbwegs sichere Auskunft haben willst. Dafür gibt es im Internet entsprechende Dienste, wo solche Dinge auch außerhalb der üblichen Bürostunden erledigt werden. Was mir auf die schnelle einfällt, beispielsweise hier: http://www.frag-einen-anwalt.de
Lieber Fridolin,
die Zeit zum kühlen musste sein. sonst hätte es die rote Karte gegeben, zu recht.
Das ich mir eine Anwalt suchen soll. Schönen Dank für den Rat, für die Tür ist`s zu spät.
Hab selber meinen Doktor, lass ihn aber weg, weil
a) der Platz auf der Visitenkarte eng wir, und
b) die delbige eh weggeschmissen wird. Schad ums Papier
Das vorausgesetzt stelle ich anheim, dass es bauordnugsstechnisch, bodenrechtlich unbedenklich ist hier im Forum anzufragen, da wie gelesen Gefahr in Verzug gegeben ist. Rechtliche Belange vor der Kammer sind auszuschliessen.
Mehr war da nicht. Ich danke dir trotzdem für deinen Hinweis
LOMITAs
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