Hallo,
Dottore hat es auf dem Treffen in Ochsenfurt erwähnt, daß hier noch ein ganz großes Problem auf uns zurollt, hier ein paar Beispiele.
<div style="margin:2cm; padding:0.5cm; background-color:white"><h2>Down Under: Urheberrechtsverletzung per eMail</h2>
Australier müssen sich beim Weiterleiten von eMails seit Anfang dieser Woche vor dem Staatsanwalt hüten. Ein neues Gesetz bestimmt, dass für jede Weiterleitung einer Mail die Zustimmung des Absenders eingeholt werden muss. Die Höchststrafe für das Delikt sind fünf Jahre Gefängnis oder eine Geldbuße von 60.000 australischen Dollar. Down Under betrachtet man eMails jetzt als urheberrechtlich geschützte Werke, berichtet die australische Gazette"The Sunday Telegraph".</div>
<div style="margin:2cm; padding:0.5cm; background-color:white"><h2>Aimster lernt aus Napster-Fehlern</h2>
Nach der drohenden Schließung der Musiktauschbörse Napster fragen sich jetzt die Betreiber anderer Peer-to-Peer-Netzwerke, wie sie der juristischen Verfolgung durch die Musikindustrie und andere Copyright-Inhaber entgehen können. Das File-Sharing- und Instant-Messaging-Netzwerk Aimster - die Namensähnlichkeit ist sicherlich nicht zufällig - setzt jetzt in einer Neufassung der Nutzungsbedingungen gezielt auf juristische Argumente, die eigentlich aus dem Repertoire der potentiellen Prozessgegner stammen. Zunächst einmal müssen sich alle Aimster-Mitglieder verpflichten, beim Up- und Download von Dateien die gültigen Copyright-Bestimmungen zu beachten, sonst riskieren sie, aus dem Dienst zu fliegen. Diese Regelung allein dürfte im Zweifel vor Gericht nicht viel bringen, sie hat auch Napster und MP3.com nicht vor juristischen Niederlagen geschützt. Spannend wird die Sache jedoch durch die Anwendung des Digital Millenium Copyrights Act (DMCA), jenes umstrittenen Gesetzes, das den Umgang mit Urheberrechten im digitalen Zeitalter regeln soll. Hier wird nämlich ausdrücktlich das Knacken von Verschlüsselungsalgorithmen unter Strafe gestellt, die urheberrechtlich geschütztes Material vor unkontrollierter Nutzung bewahren sollen. Die Aimster-Betreiber haben nun eigens für ihr File-Sharing-System eine Datencodierung entwickelt, die es Außenstehenden unmöglich macht, die Datenströme innerhalb des Dienstes zu überwachen. Vermutlich ließe sich diese Verschlüsselung mit genügend großerm Aufwand knacken, so argumentieren die Aimster-Leute, nur sollte die Musikindustrie dies nicht versuchen: Der Verstoß gegen das entsprechende DMCA-Gesetz kann mit Geldstrafen von bis zu 500.000 US-Dollar bestraft werden, ersatzweise drohen dem Täter bis zu fünf Jahren Haft.
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Und nicht zu vergessen, die Copyright-Angabe: newsletter"online-flash", Topmail GmbH, München
ciao!
SchlauFuchs
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