- Hallo, längere Offlinezeiten meinerseits sind wie folgt zu erklären: - SchlauFuchs, 14.01.2002, 13:01
- Hä? (owT) - ufi, 14.01.2002, 13:08
- Re: Hä? - das habe ich mich heute morgen auch gefragt. (owT) - SchlauFuchs, 14.01.2002, 13:16
- bitte näher erläutern. (owT) - dira, 14.01.2002, 13:11
- Das kommt daher, daß... - SchlauFuchs, 14.01.2002, 13:14
- Re: Das kommt daher, daß... - oh shitt. (owT) - Herbi, dem Bremser, 14.01.2002, 13:28
- Das kommt daher, daß... - SchlauFuchs, 14.01.2002, 13:14
- Re: Hallo, längere Offlinezeiten / oops....! owT - JüKü, 14.01.2002, 13:45
- Schildern und an mich verschicken - ist ja was für die Wähler. - Turon, 14.01.2002, 13:49
- Welche Wahl? Bist du bei ner Zeitung? (owT) - SchlauFuchs, 14.01.2002, 14:53
- Was noch nicht ist kann noch werden - Turon, 14.01.2002, 15:00
- Re: Was noch nicht ist kann noch werden - SchlauFuchs, 14.01.2002, 15:11
- Soll das heißen, - ufi, 14.01.2002, 15:39
- Re: Soll das heißen, - SchlauFuchs, 14.01.2002, 16:12
- @Schlaufuchs: Bisher war nicht zu ersehen weshalb genau denn die bei dir waren? (owT) - Josef, 14.01.2002, 16:39
- Bisher war nicht zu ersehen weshalb genau denn die bei dir waren? - Doch, - SchlauFuchs, 14.01.2002, 17:16
- @Schlaufuchs: Bisher war nicht zu ersehen weshalb genau denn die bei dir waren? (owT) - Josef, 14.01.2002, 16:39
- Re: Soll das heißen, - SchlauFuchs, 14.01.2002, 16:12
- Stand in der Durchsuchungsanordnung, daß - Turon, 14.01.2002, 16:46
- @Turon: Auch du schreibst nicht weshalb die eigentlich bei dir waren! - Josef, 14.01.2002, 17:01
- @ Josef - Turon, 14.01.2002, 20:01
- @Turon: Letzte dumme Frage: Kanntest du den Typ genauer und hattest du - Josef, 14.01.2002, 20:37
- Re: @Turon: Letzte dumme Frage: Kanntest du den Typ genauer und hattest du - Turon, 14.01.2002, 23:35
- Re: tja, und wer mal der Obermakker in Kassel? Richtig, der Eichels Hans....oT - Baldur der Ketzer, 14.01.2002, 21:06
- ja - da war er aber noch gut, Baldur... - Turon, 14.01.2002, 23:37
- @Turon: Letzte dumme Frage: Kanntest du den Typ genauer und hattest du - Josef, 14.01.2002, 20:37
- @ Josef - Turon, 14.01.2002, 20:01
- Re: Stand in der Durchsuchungsanordnung, daß - SchlauFuchs, 14.01.2002, 21:29
- @Turon: Auch du schreibst nicht weshalb die eigentlich bei dir waren! - Josef, 14.01.2002, 17:01
- Soll das heißen, - ufi, 14.01.2002, 15:39
- Re: Was noch nicht ist kann noch werden - SchlauFuchs, 14.01.2002, 15:11
- Was noch nicht ist kann noch werden - Turon, 14.01.2002, 15:00
- Welche Wahl? Bist du bei ner Zeitung? (owT) - SchlauFuchs, 14.01.2002, 14:53
- Ich mach mich gerade schlau, wen es interessiert,... Fundsachen §130 - SchlauFuchs, 14.01.2002, 15:36
- Re: Ich mach mich gerade schlau, wen es interessiert,... Fundsachen §130 - XERXES, 14.01.2002, 15:49
- Re: Ich mach mich gerade schlau, wen es interessiert,... Fundsachen §130 - SchlauFuchs, 14.01.2002, 16:13
- Re: Ich mach mich gerade schlau, wen es interessiert,... Fundsachen §130 - hu, 14.01.2002, 16:17
- Re: Ich mach mich gerade schlau, wen es interessiert,... Fundsachen §130 - Cujo, 14.01.2002, 16:26
- Re: Ich mach mich gerade schlau, wen es interessiert,... Fundsachen §130 - SchlauFuchs, 14.01.2002, 16:48
- Hallo SchlauFuchs - ufi, 14.01.2002, 20:27
- Re: Hallo SchlauFuchs - SchlauFuchs, 14.01.2002, 21:39
- Re: Hallo SchlauFuchs - ufi, 15.01.2002, 08:49
- Re: Hallo SchlauFuchs - SchlauFuchs, 14.01.2002, 21:39
- Hallo SchlauFuchs - ufi, 14.01.2002, 20:27
- Re: Fundsachen §130 - Hut ab Cujo, trotzdem - nereus, 14.01.2002, 17:01
- Re: Ich mach mich gerade schlau, wen es interessiert,... Fundsachen §130 - SchlauFuchs, 14.01.2002, 16:48
- Re: Ich mach mich gerade schlau, wen es interessiert,... Fundsachen §130 - Cujo, 14.01.2002, 16:26
- Re: Ich mach mich gerade schlau, wen es interessiert,... Fundsachen §130 - hu, 14.01.2002, 16:17
- Re: Ich mach mich gerade schlau, wen es interessiert,... Fundsachen §130 - Emerald, 14.01.2002, 17:41
- Re: Ich mach mich gerade schlau, wen es interessiert,... Fundsachen §130 - SchlauFuchs, 14.01.2002, 16:13
- Re: Ich mach mich gerade schlau, wen es interessiert,... Fundsachen §130 - hu, 14.01.2002, 16:01
- Fundsachen §130, 2. - SchlauFuchs, 14.01.2002, 16:17
- Re: Ich mach mich gerade schlau, wen es interessiert,... Fundsachen §130 - XERXES, 14.01.2002, 15:49
- Gab es eine richterliche Durchsuchungsanordnung? - Ecki1, 14.01.2002, 15:45
- Re: Gab es eine richterliche Durchsuchungsanordnung? - SchlauFuchs, 14.01.2002, 16:16
- Re: Hallo, längere Offlinezeiten meinerseits sind wie folgt zu erklären: - Bodo, 14.01.2002, 17:04
- Re: wir kriegen schneller Recht, als uns lieb sein kann - Baldur der Ketzer, 14.01.2002, 17:50
- Re: wir kriegen schneller Recht, als uns lieb sein kann - SchlauFuchs, 14.01.2002, 21:57
- Re: wir kriegen schneller Recht, als uns lieb sein kann - Baldur der Ketzer, 14.01.2002, 22:04
- Re: wir kriegen schneller Recht, als uns lieb sein kann - SchlauFuchs, 14.01.2002, 21:57
- Oh du heilige Sch..., Sind wir schon soweit? (owT) - Diogenes, 14.01.2002, 19:42
- @SchlauFuchs: jetzt haben Sie Deine domain abgeklemmt....;-( oT - Baldur der Ketzer, 14.01.2002, 20:13
- Seine Domain hab ich noch nie besucht, aber - ufi, 14.01.2002, 20:35
- wal3.de läuft noch, aber... - Baldur der Ketzer, 14.01.2002, 21:09
- Re: wal3.de läuft noch, aber... - die www.hackemesser.de geht auch noch - SchlauFuchs, 14.01.2002, 21:45
- Re: Hallo, Schlaufuchs - Baldur der Ketzer, 14.01.2002, 21:59
- Re: wozu karikaturen? schau fernsehen! (owT) - Christian, 14.01.2002, 22:04
- Re: wal3.de läuft noch, aber... - die www.hackemesser.de geht auch noch - JüKü, 14.01.2002, 22:24
- Re: Hallo, Schlaufuchs - Baldur der Ketzer, 14.01.2002, 21:59
- Re: wal3.de läuft noch, aber... - die www.hackemesser.de geht auch noch - SchlauFuchs, 14.01.2002, 21:45
- wal3.de läuft noch, aber... - Baldur der Ketzer, 14.01.2002, 21:09
- Seine Domain hab ich noch nie besucht, aber - ufi, 14.01.2002, 20:35
- Re: Hallo, längere Offlinezeiten meinerseits sind wie folgt zu erklären: - dira, 14.01.2002, 22:29
- Hä? (owT) - ufi, 14.01.2002, 13:08
Re: Stand in der Durchsuchungsanordnung, daß
>die PC´s mitgenommen werden sollen?
>Zur Punkt 2. Deine Frau zählt eventuell nicht unbedingt.
>Allerdings insofern die Durchsuchung fair durchgeführt wurde,
>ist es eine andere Sache.
>Durchsuchungsbeschluß erhalten? Wurden die Gegenstände vor Ort in Deiner Anwesenheit versiegelt? (§110 Abs.2 des StPO)
In meiner Anwesenheit wurde nichts versiegelt. Der eine PC wurde von mir noch notdürftig verdeckelt, da dürften die nicht festgeschraubten Festplatten ganz schön was mitmachen.
>Insofern möchte ich Dir jetzt schon sagen - willst Du die Sache gerichtlich
>entscheiden, wirst Du vermutlich mit sämtlichen Verstößen gegen das geltende
>Recht konfrontiert. Die PC´s: laut StPO hat nur der Staatsanwalt das Recht
>Deine PC´s nach Beweismaterial zu durchschauen. Nach §110 StPO sollst Du
>zu diesem Akt auch aufzufordern sein, wenn die Entsiegelung und Durchsicht der PC´s ansteht. Der Durchsuchung der PC´s durch andere Beamte kannst Du zustimmen, wenn du willst. (aber ich bezweifle, daß Du dazu aufgefordert wirst)
>Insofern jedoch in dem Durchsuchungsbeschluß nichts von PC´s stand, dann hätten die Jungs Deine PC´s da lassen sollen.
Die exakte Formulierung war, <span style="background-color:white; font-family:courier">"In dem Ermittlungsverfahren gegen (mich) wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§130) wird gemäß Â§Â§102, 105 StPO die Durchsuchung der Wohnung, (blablabla) nach Computer - Hard und Software mit den Schriften"WAL" und"Protokolle der Weisen von Zion" sowie"Rom und Jerusalem" angeordnet, da nach bisdherigen Ermittlungen zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln führen wird. Das vorgefundene Beweismaterial ist in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen."</span>
Die haben ja in der Tat recht, diese Sachen liegen auf meiner Homepage, und ich habe sie selbst hingelegt. Ich bezweifle jedoch daß Â§130 darauf zutreffend sei.
Die Durchsuchung der Festplatten ist meiner Einstellung nach unnötig, daß ich die"Tat" offen zugebe.
>Bei den juristischen Hürden wirst Du leider noch etwas festzustellen haben. Die Ermittlungsbehörden ziehen den Fall gerne in die Länge. Insofern nach 6 Monaten die Unterlagen nicht ausgewertet worden sind, kannst Du Dich bei Amtsgericht
>auf die Ansicht des BGH berufen, daß die Fortdauer der Beschlagnahme Deine Rechte verletzt und Verhältnismäßigkeitsprinzip aushebelt. Erwarte aber keine Wunder.
>Insofern ist es interessant zu erfahren, ob die Beschlagnahme nach §102 des StPO erfolgte, oder nach §103. Im Falle des ersten bist Du Tatverdächtiger, im Falle des §103 bist Du Unbeteiligter Dritte.
>Somit hätte Dich die Staatsanwaltschaft in Vorab zumindest informatorisch vernehmen sollen (doch in aller Regel sind Staatsanwälte nicht nur heilige Kühe
>der Bundesrepublik, sie sind auch stinkefaul).
>Ein Durchsuchungsbeschluß kolidiert mit dem Artikel 19 Abs.4 - und eröffnet Dir jedesmal die Möglichkeit sich darüber zu beschwerden, bis zu Bundesverfassungs-gericht. Beantrage in jedem Falle Dein Besitz zurück.
>Insofern jedoch in dem Durchsuchungsbeschluß steht, daß die Gegenstände
>nach §94 des StPO beschlagnahmt wurden, so kommen sie jedenfalls als
>Einziehungsgegenstände in Betracht.
>Weiterhin: was Geschäftsunterlagen angeht, wie Buchhaltung etc. -
>kannst Du diese in absehbarer Zeit zurückverlangen. Ich hoffe jedenfalls,
>daß die Unterlagen Deines PC´s nicht darauf schließen lassen, daß
>Du andere unerlaubte Sachen damit gemacht hast. Leider ist es so,
>daß auch die Lizenzen der installierter Software geprüft werden,
>dann auch noch nach so einem Quatsch wie Kinderpornos.
>Das dauert.
Mein Anwalt hat eben gemeint, daß die in der Untersuchungsstelle in Darmstadt dermasen überlastet sind, daß sie nur nach dem suchen, was man ihnen aufgetragen hat. Desweiteren wären ihnen Raubkopien schnurz, weil die Zivil- und nicht Strafrecht beträfen. Und selbst wenn sie danach suchen und ihnen dadurch etwas auffallen würde, dürften sie diese Beweismittel nicht anwenden, weil sie nicht rechtsmäßig ermittelt worden seien.
>-------------------------------------------------------------------
>Bei mir jedenfalls, war der Durchsuchungbeschluß rechtswidrig, rechtswidrig
>durchgeführt, genauso wie auch die Ermittlungsmethoden die dazu wiederum führten, daß der Beschluß erlassen wurde ebenfalls absolut nachlässig waren.
>Das kommt aber noch zu Sprache.
>Die Richter verstießen gegen etliche Regeln der Sorgfalt, geschweige haben sie das Rechtsstaatsprinzip überhaupt beachtet. Wozu denn auch.
>Noch etwas: Du hast jetzt immerhin das Recht die Akten einzusehen.
>Sie wird Dir aber nicht herausgegeben, oder zum Kopieren überlassen,
>weil die Gefahr besteht, daß Du die publizieren könntest. Das könnte
>etliche Richter in Verlegenheit bringen. Es hilft nur, daß Du einen fairen Anwalt bekommst, der Dir die Akte fürs zu Hause aushändigt.
Ich hab mir heute einen rausgesucht, der mir zwar nicht unbedingt als der Experte für"Gesinnungsverbrechen" vorkam (Meine Argumentation, daß der §130 gegen geltendes Menschenrecht verstoße, wurde damit abgetan, daß das keinen Richter interessiere, und ich solle lieber vergessen, meine Verteidigung darauf aufbauen zu wollen...), aber er weiß wenigstens, was eine Homepage ist, was ein Link ist, und er hat sogar eine email-Adresse. Er will jetzt erstmal Akteneinsicht nehmen, dann organisieren wir den Vernehmungstermin.
ciao!
SchlauFuchs
>Ebenfalls gilt der Grundsatz der Vollständigkeit der Akte, d.h.: bis auf Beweismittel muß dort alles protokolliert sein. Doch Dein Fall ist recht einfach, insofern ich es beurteilen kann. Du hast eine Webseite, so weit ich das verstanden habe, auf Deinen Namen und dort publizierst Du Deine Ansichten.
>Bei mir war das ganz anders. Bei mir diente die Durchsuchung verbotenerweise der Ausforschung, der Durchsuchungsbeschluß war rechtsfehlerhaft und basiert auf falschen Tatsachenbestand. So läuft das.
>Du weißt gar nicht was Richter für faule Säcke sind, aber wenn Du ihre Entscheidungen in Frage stellst, sind sie zickiger als alles was nur logisch denken kann. Ganz besonders, wenn offensichtliche Rechtsbeugung angeht.
>Es wird konspirativ gedeckt. Das sage ich, weil ich die Akte gelesen habe.
>Ermittlungsmethoden unzureichend, Beschlagnahmebeschluß verfassungswidrig,
>etc. Zirkus.
>Gruß.
<center>
<HR>
</center>

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