- @ Baldur - Turon, 15.01.2002, 02:28
- Re: @ Turon: wir müssen unsere eigenen Anwälte sein - Baldur der Ketzer, 15.01.2002, 02:57
- Re: @ Turon: wir müssen unsere eigenen Anwälte sein - Turon, 15.01.2002, 03:59
- Re: @ Turon: wir müssen unsere eigenen Anwälte sein - Baldur der Ketzer, 15.01.2002, 02:57
Re: @ Turon: wir müssen unsere eigenen Anwälte sein
>Hallo, Turon,
>das war Dein wichtigster Satz.
Hi Baldur: nun diesen Satz sehe ich nicht als den wichtigsten Satz ein.
80 Millionen Anwälte, sind 80 Millionen Menschen, die es verstehen sowohl anzugreifen wie auch Straftaten zu verüben und diese zu vertuschen.
Schau mal genau nach - nach oben! Über die Hälfte der Politiker sind Anwälte.
Sie machen die Gesetze - nicht wir! Zu denen muß man solange latschen, bis sie am Tage nichts anderes machen als unzufriedene Bürger anzuhören.
Wenn Ihr den Staat als Feind versteht und Angst habt aufzumucken, so verkennt
Ihr eigene Kraft - das gibt dem Besatzer erst so richtig das Gefühl straflos zu sein. Mit dem heutigen Tag ist das doch bewiesen.
Wir müssen nicht Anwälte sein, wir als Volk müssen das Recht machen, denn letztendlich heißt es: im Namen des Volkes. Nicht anders.
>Ich habe die Erfahrung gemacht, daß man mit Dir Schlitten fährt, wenn Du Dich nicht im Moment der Auseinandersetzung auskennst.
Das ist richtig, denn Anwälte verstehen sich prima mit Richtern wie auch mit Staatsanwälten. Wenn jedoch Jemand davon ausgeht, er habe Recht und dafür reicht einfach nur ein Anwalt - tja - vielleicht war das mal so.
>Ist mir zwar nicht strafrechtlich, nur steuerrechtlich passiert, aber wenn Du nicht selber die Tragweite jeder Fangfrage ermessen kannst, hast Du ein Problem.
Korrekt - Du weißt nicht eben wann der Staatsanwalt und der Richter Fangfragen stellt.
>Insofern müssen wir demnächst wohl alle den Kommentar zu den Polizeiaufgabengesetzen und der Strafprozeßordnung auswendig kennen.
Polizeiaufgaben zu kennen nützt Dir nichts, wenn die Jungs alleine da sind
und Faxen machen. Du stehst immer mit den Rücken zur Wand.
>Es hilft uns zwar nicht gegen die Willkür, aber bremst die Eiferer etwas in ihrem Überschwang der Machtausübung.
Gegen die Willkür muß die Masse ankämpfen, nicht ein Einzelner.
Bei heutigen Sitten - ist es besser, wenn das Volk anfängt die da zu verspotten, Humor und Witz ist noch erlaubt.
>Jemand, der seine paar jämmerlichen Rechte wenigstens kennt, kann auch auf Verfahrensfehler etc. achten, usw., was dazu führt, etwas mehr am Teppich zu bleiben, als bei ausglieferten Sachunkundigen.
Doch leider ist es auch so, daß mittlerweile man davon ausgeht, daß
Du Deine Rechte kennst. Wenn Du ausgelieferten Sachunkundigen als Vetreter hast,
so unterhält sich der Richter mit Dir nicht,ist der Unkundige nicht da -
so ist man schuldig.
>Wenn man gegen jemanden was inszenieren will, ist das doch total einfach, man schmeißt ein Papierchen mit Stoff drin in die Ecke und behauptet, es sei deins..........
Könnte bei mir so gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft hat nicht mal die Authentität der Mail geprüft. Also kannst Du auch von der Telefonzelle bei Drogenhändler anrufen - und einen beliebigen Namen nennen.
>beweise mal, daß es den Pumuckl nicht gibt.
Die Mailadresse existiert nicht, oder nicht mehr, in der man meine Adresse
fand. So einfach ist das. Es wurde nicht mal geprüft.
>Da man die Beweislasten de facto umgekehrt hat, haben wir DDR-Zustände, jeder ist verdächtig, der nicht aus gewissen Gründen als unverdächtig zu gelten hat.
Das bringst auf den Punkt. Ich verstehe auch nicht so ganz warum die Bundesrepublik die DDR eingleiderte. Eigentlich ist es umgekehrt.
>Ich habe mal versucht, meine angeblichen Rechte gegen die Bundeswehr-Einziehung zu wahren, und was herauskam, was so ein Kasperltheater von Hohn und Verarsche, daß ich damals schon den Entschluß gefaßt habe, dem Irrsinn den Rücken zu kehren, sobald möglich.
Kann ich verstehen.
Es kamen noch etliche Erfahrungen dazu, auch ein paar Verhandlungen, denen ich beiwohnen durfte. Wenn Theo Stuss einen zweiten Loius de Funes gefunden hat, engagiere ich den sofort auch für meine Verfilmungen. Nur, glauben würde es eh keiner, da ist Semmeling ein Klacks.
O doch - glauben tun es viele, doch es wird lediglich zur Kenntnis genommen.
>Beste Grüße vom Baldur
Auch von mir.
P.S.: daß mit Strafrecht ist in übrigen so eine Sache. Es ist einer der umfangreichsten Gebiete schlechthin. Doch es nützt nichts:
einer der groben Vorschriften des Strafrechts lautet:"genügt ein gerichtlicher Beschluß den mindestens Kriterien der Rechtsstaatlichkeitsprinzips (oder wie sich das nennt), so lautet die Devise - dann ist er auf Beschwerde hin aufzuheben.
1) Durchsuchungsbeschluß muß richtig aufgefaßt sein. Ein Objekt zu Beschlagnahme anzuordnen der unpräzise dargestellt wird - zum Beispiel lapidar -
Dinge, Werkzeuge oder auch sonstiges - ist zu wenig und verstößt gegen das
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. So eine Bezeichnung stellt einen anfechtbaren
fundamentalen Mangel dar.
2) Zeitpunkt der Strafhandlung ist zu benennen.
3) Eine"Heilung" der Mängel im Beschwerdeverfahren darf es nicht geben.
4) Insofern die Richter das anwendbare Recht verkennen (sowas solls tatsächlich geben), auf hauchdünner Basis Verstöße gegen das Grundgesetz anordnen, sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen, oder gar 30 Jahre alte Strafsachen
aufrollen, sollen nach BGH der Willkürskontrolle unterzogen werden.
Das wichtigste ist: stehen die Indizien klar dafür, daß der Richter
selbst gegen eine Gesetz verstoßen hat - so eröffnet es dem Rechtsweg auch.
Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung - an den Oberstaatsanwalt abschicken, insofern schwerwiegende Verstöße vorliegen, die dringenden Tatverdacht begründen Suspendierung von Dienst beauftragen. Am besten -
wenn der Richter in sagen wir Frankfurt sitzt, die Sache dem Oberstaatsanwalt nach Würzburg schicken. Der Grund: auch wenn die Fakten ausreichen um zu ermitteln, so ist es auszugehen, daß gar kein Verfahren eröffnet wird.
In 9 von 10 Fällen ist das so. Und in 9 von 10 Fällen bei Ermittlungen kommt es
derzeit zur Anklage und in 9 von 10 Fällen wird der Richter verurteilt.
Rechtsbeugung ist aber eine sehr schwerwiegende Straftat. Der Richter
der natürlich gesetzeskündig ist, kann zu einer Haftstrafe bis zu 3 Jahren verurteilt werden.
Da wir ja alle verdächtigen sind Strafanzeigen kostenlos auch anonym möglich,
doch wenn man sicher gehen will, das ermittelt wird, soll man sich die Nummer der Akte aushändigen lassen.
Ermittelt der Staatsanwalt nicht, so ist davon auszugehen, daß Strafvereitelung vorliegt.
Für alle die wollen. In übrigen: man kann auch irgendwann, wen die Akte voll wird, die Strafanzeige zurückziehen - so ist man nicht der Kläger - das Verfahren läuft dann sowieso weiter, der Kläger ist dann aber der Staat.
Gruß.
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