- 7 Millionen Stornos bei Lebensversicherungen möglich - Lesen!! - Ricoletto, 18.01.2002, 01:53
- Stehe gern helfend zur Seite, wenn jemand Fragen hat! (owT) - Ricoletto, 18.01.2002, 01:54
- Der BdV scheint mir einer der Vereine zu sein, die auch was erreichen! (owT) - Heller, 18.01.2002, 08:12
- Meyer ist Fanatiker... und ich sage immer: Die Welt lebt von Menschen, die mehr - Ricoletto, 18.01.2002, 10:02
7 Millionen Stornos bei Lebensversicherungen möglich - Lesen!!
Sollte hier ein"armer Irrer" sein, der einem Versicherungsfuzzi auf den Leim gegeangen ist ------>
Versicherungsjournal
Ausgabe vom 8.1.2002
AXA gibt Rechtsstreit auf
Im Streit um das Widerspruchsrecht wegen unzureichender Verbraucherinformation hat die AXA
Lebensversicherung AG einen Rechtsstreit verloren gegeben. Das teilte der Bund der
Versicherten e.V. (BdV) gestern mit.
Der Kläger, der nun 4.080 Euro plus Zinsen zurück erhält, hatte mit Unterstützung durch den
BdV dem Vertragsabschluss bei der AXA widersprochen, weil er vor Vertragsabschluss nicht
ausreichend informiert worden sei.
Solche Verbraucherinformationen ĂĽber den wesentlichen Inhalt von kapitalbildenden
Versicherungen sind seit 1995 gesetzlich vorgeschrieben (§ 10a Versicherungsaufsichtsgesetz),
werden aber nach Ansicht des BdV von keinem deutschen Lebensversicherer in ausreichender
Form erteilt.
12 Monate Wiederrufsfrist
Deshalb könnten Lebens- und Rentenversicherte, die in den letzten 12 Monaten den ersten
Beitrag zu ihren Verträgen gezahlt haben, ihre Verträge verlustfrei wieder aufheben und von
ihrem Versicherungsunternehmen alle Beiträge plus Zinsen zurück verlangen, so der BdV.
Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts (AG) Hamburg vom 7. August 2001 (Az. 12 C
68/01) ist rechtskräftig geworden, nachdem die AXA am 17. Dezember 2001 ihre zunächst
eingelegte Berufung nach der mĂĽndlichen Verhandlung zurĂĽck genommen hat.
Das sei geschehen, nachdem das Landgericht Hamburg zu erkennen gegeben hätte, dass es
das Amtsgerichtsurteil bestätigen würde, so die Einschätzung des BdV.
Rüge für spärliche Angaben
Das AG Hamburg hatte nach Angaben der Verbraucherschützer vor allem die „außerordentlich
spärlichen Angaben“ zur Überschussbeteiligung gerügt. Nach Meinung des Gerichts hätten die
Versicherer in der Verbraucherinformation auf ihre „Ermessensspielräume bei der Ermittlung der
Überschüsse“ hinweisen müssten.
7 Millionen Stornos?
„Etwa 7 Millionen Bundesbürger, die im letzten Jahr Kapitallebens- und private
Rentenversicherungen abgeschlossen haben, vielleicht auch als Riester-Renten-Vertrag,
könnten jetzt in gleicher Weise ihre Verträge verlustfrei wieder aufheben“, erklärte BdVGeschäftsführer
Hans Dieter Meyer.
Dabei sei die Beachtung der 12-Monatsfrist wichtig, weil die Verträge nach dem Fristablauf nur
noch gekündigt werden könnten, wobei oft die ersten zwei Jahresbeiträge verloren gingen.
Claus-Peter Meyer
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