- US-Wirtschaftsdaten: Erstanträge auf Arbeitslosenunterstützung, Baubeginne, etc. - COSA, 17.01.2002, 18:20
- Re: Sauber, merci für den Top-Service! Wie wärs mit 'nem double dip, à la 80/82? (owT) - dottore, 17.01.2002, 19:52
- Hmmm..... - Cosa, 17.01.2002, 20:17
- Re: Hmmm.....! - Ecki1, 17.01.2002, 22:41
- Re: Hmmm.....! / Glänzendes Vorbild? - JüKü, 18.01.2002, 00:37
- Re: Aby Cohen tastet schon nach der Rouge-Box - dottore, 18.01.2002, 09:41
- Re: Aby Cohen tastet schon nach der Rouge-Box / Danke für das Szenario! (owT) - JüKü, 18.01.2002, 10:23
- Re: Haftung - Cosa, 18.01.2002, 11:35
- Re: Haftung - dottore, 18.01.2002, 14:56
- Re: Hmmm.....! - Ecki1, 17.01.2002, 22:41
- Hmmm..... - Cosa, 17.01.2002, 20:17
- Re: US-Wirtschaftsdaten: Erstanträge auf Arbeitslosenunterstützung, Baubeginne, etc. - Emerald, 18.01.2002, 11:33
- Re: Sauber, merci für den Top-Service! Wie wärs mit 'nem double dip, à la 80/82? (owT) - dottore, 17.01.2002, 19:52
Re: Haftung
>Hi dottore,
>vielen Dank für das ausführliche Posting!
>Jans Artikel hatte ich tatsächlich noch nicht gelesen. Reichlich Stoff um Abby erblassen zu lassen.
>Inwiefern haften Fonds denn für ihre Ergebnisse bzw. Investments? Das hiesse ja sie könnten rechtlich belangt werden; oder dann doch nur bei groben Fehlentscheidungen bzw. wenn ihnen fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann?
Letzteres, liebe Cosa, war gemeint. Fonds haften zunächst natürlich nicht. Das bezieht sich auf die Ergebnisse. Obwohl der Fall von Unilever-Pensionsfonds in London (die schöne Fondsmanagerin hatte sich nicht ums benchmarking gekümmert, wurde hier glaube ich auch ausführlich behandelt) schon eine tiefe Schneise geschlagen hat.
Sobald aber ein Fondsmanager sich in Märkte begibt, die - bereits deutlich erkennbar - mit Fantasie-Accounting-Methoden arbeiten, steckt er tief in Problemen. Er muss sich dann fragen lassen, ob er a) die Bilanzen der Firmen, deren Papiere er reingenommen hat, überhaupt gelesen und b) analysiert, d.h. also mit anderen (seriösen) Accounting-Methoden verglichen hat.
Ein Nicht-Zurkenntnisnehmen von solchen fundamentalen Daten und Fakten eines Unternehmens wie Bilanz und G+V muss sich der Manager als"grob fahrlässig" anrechnen lassen. Das resultiert schon allein aus der Sorgfaltspflicht, die BGB und HGB bei jeder Form von Geschäftsbesorgung als zwingend vorschreiben. In den Spezialvorschriften für Fonds dürfte Ähnliches stehen. Einen Haftungsausschluss kann man zwar in die Geschäftsbedingungen schreiben, aber die wischt in einem Fall des offenbaren Fantasie-Accountings jedes Gericht vom Tisch.
Grüße zurück
d.
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