- Das Königsrecht des Parlamentes - R.Deutsch, 27.01.2002, 10:23
- Re: Das Königsrecht des Parlamentes - Jochen, 27.01.2002, 11:16
Das Königsrecht des Parlamentes
Früher war das Parlament eine Versammlung der Reichen, die freiwillig das Geld für den Staat gaben. Der König trug seine Wünsche vor und das Parlament beschloss, ob es diese Wünsche bezahlen wollte. (wer kein Geld hatte durfte nicht wählen).
Heute beschließt die Regierung, wie viel das Volk abzuliefern hat um die Wünsche der Regierung zu bezahlen - z.B. Airbus Transporter. Allenfalls gewährt die Regierung einen Zahlungsaufschub.
Hut ab vor den Grünen, dass sie noch soviel liberale Gesinnung verspüren, dieses Königsrecht zu verteidigen. (hat eigentlich die FDP was unternommen?)
Gruß
R
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