- New World Order - Cashless Money System - Der Traum eines jeden Dikatators - black elk, 02.02.2002, 14:48
- Re: Cashless Money System.. Das ging in Deutschland schon ab WKI so! Gruß (owT) - Galiani, 02.02.2002, 17:00
- Re: New World Order - Cashless Money System - Der Traum eines jeden Dikatators - Fürst Luschi, 02.02.2002, 17:25
- Re: Cashless Money System 90% werden es leider sehr angenehm finden - LenzHannover, 02.02.2002, 23:18
- Re: Cashless Money System 90% werden es leider sehr angenehm finden - LenzHannover, 02.02.2002, 23:36
- Re: New World Order - Cashless Money System - Der Traum eines jeden Dikatators - Euklid, 02.02.2002, 19:04
- Cashless Money System - Der Traum eines jeden Dikatators? - riwe, 03.02.2002, 08:08
Re: New World Order - Cashless Money System - Der Traum eines jeden Dikatators
>Ich bin überrascht was es zu diesen Begriffen so alles im Netz zu lesen gibt, natürlich hauptsächlich englischsprachig. Wenn man bedenkt, daß in den USA bereits 98-99% aller Transaktionen bargeldlos abgewickelt werden und nur 1-4% cash deposits von den Banken gehalten werden. Smart Card Technologie, biometrische Daten und Irisscan..die perfekte Art der totalen Überwachung via Geld-und Zahlungsverkehr. Am Ende womöglich die totale Abschaffung des Bargeldes? Man zahlt doch nur noch beim Bäcker bar oder am Wochende sein Bier.
>Wie könnte man eine Weltherrschaft besser manifestieren, als via ein bargeldloses Geldsystem. Niemand kann bezahlen ohne seine Chipkarte. Genau da bewegen wir uns in naher Zukunft hin.
>Gibt es in ein paar Jahren überhaupt noch den EURO? Vielleicht existiert er noch proforma, ich tippe eher auf ein World Money elektronische Natur. Wer die Kontrolle über diese Zahlungsströme besitzt, der hat die totale Kontrolle über die Menschheit.
Nur die Kontrolle über die Wirtschaft. Eine kleine Änderung im Rechtssystem (z.B. Einstellung von Vollstreckungen), macht jeden Banker zum Komiker.
§8- hessische Gnadenordnung wäre da Ausbaufähig
Vorläufige Einstellung der Vollstreckung
(1) Gnadengesuche hemmen die Vollstreckung nicht.
(2) Die Gnadenbehörde kann jedoch die Vollstreckung bis zur Entscheidung über das Gnadengesuch einstellen, wenn Gnadengründe glaubhaft dargelegt werden oder sonst ersichtlich sind und der verurteilten Person durch die sofortige Vollstreckung erhebliche Nachteile drohen, die bei Bewilligung eines Gnadenerweises nicht wieder beseitigt werden könnten.
(3) Eine vorläufige Einstellung kommt nicht in Betracht, wenn die verurteilte Person fluchtverdächtig ist oder die Strafzwecke die sofortige Vollstreckung erforderlich machen. Die Vollstreckung soll in der Regel nicht vorläufig eingestellt werden, wenn eine Strafverbüßung oder der Vollzug einer Maßregel der Besserung und Sicherung bereits begonnen hat oder wenn sich die verurteilte Person wegen einer anderen Strafe oder einer Maßregel der Besserung und Sicherung bereits in Strafhaft befindet oder untergebracht ist.
(4) Ist ein Gnadengesuch abgelehnt worden, so darf die Gnadenbehörde die Vollstreckung nur einstellen, wenn neue, erhebliche Gnadengründe glaubhaft angeführt werden.
(5) Über die vorläufige Einstellung ist unverzüglich zu entscheiden. Die Entscheidung ist im Gnadenheft zu vermerken.
>Keine schöne Vorstellung.
Aber mit den möglichen negativen Zinsen kriegen wir die Pferde schon wieder zum saufen. Mit Zuckerbrot kommen wir nicht mehr weiter. Der Japaner konsumiert nichts mehr? - Die Peitsche wirds ihm spielend wieder beibringen.
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