- An den Bundestagsabgeordneten Cem Ã-zdemir... - dira, 03.02.2002, 11:47
- Nanu? Horst Mahler war doch dieser Terroristenanwalt.. (owT) - black elk, 03.02.2002, 12:04
- Ne, Horst Mahler stand wohl als Terrorist vor Gericht, Anwalt war Otto Schily (owT) - LenzHannover, 03.02.2002, 15:14
- Auch ne: Mahler war Terroristenanwalt! Bis er dann selber einen Anwalt brauchte (owT) - Campo, 03.02.2002, 15:18
- Soweit ich weiss, hieß HM's Anwalt...........................Gerhard Schröder... (owT) - Bär, 03.02.2002, 15:57
- 1971: RA Schily, 1978: RA Schröder.............................................. (owT) - Bär, 03.02.2002, 16:12
- Re: 1971: RA Schily, 1978: RA Schröder: Mahlers Biographie - Campo, 03.02.2002, 17:40
- 1971: RA Schily, 1978: RA Schröder.............................................. (owT) - Bär, 03.02.2002, 16:12
- Ne, Horst Mahler stand wohl als Terrorist vor Gericht, Anwalt war Otto Schily (owT) - LenzHannover, 03.02.2002, 15:14
- Nanu? Horst Mahler war doch dieser Terroristenanwalt.. (owT) - black elk, 03.02.2002, 12:04
An den Bundestagsabgeordneten Cem Ã-zdemir...
aus dem RT-Forum:
Horst Mahler Rechtsanwalt
e-Post hm@horst-mahler.de Kleinmachnow, den 31.01.02
An den Bundestagsabgeordneten Cem Ã-zdemir per Fax Nr. 030 22776796
Pressebericht über Ihre Äußerungen zur V-Mannproblematik im NPD-Verfahren Sehr geehrter Herr Abgeordneter, durch zwei Tippfehler in meinem Schreiben an den Innenausschuß des Bundestages vom 29.01.02 habe ich Sie bedauerlicherweise dahin gebracht, gegenüber der Presse unrichtige Erklärungen abzugeben. So werden Sie von der taz vom 31.01.02 mit der Aussage zitiert:"Einige der von Mahler genannten Pseudonyme tauchten in den Verbotsanträgen gar nicht auf." Daraus ersehe ich, daß Sie sich nicht die Mühe gemacht haben, die von mir exakt bezeichneten Stellen in den Schriftsätzen aufzusuchen. Dort tauchen die von mir mitgeteilten Pseudonyme sämtlich auf, nämlich:"de Phillip" alias Frenz das erste Mal auf Seite 47 des Antrages der Bundesregierung"Stremme" alias Frenz das erste Mal auf Seite 52 des Antrages der Bundesregierung und"Ch. Morgenduft" alias Frenz das erste Mal auf Seite 132 des Antrages des Bundestages Es war für Sie wohl komfortabler, sich an meinen Tippfehlern:"Philip" statt"Phillip" und"Stremmel" statt"Stremme" festzuhalten. Wußten Sie nicht, daß Schreibfehler in juristischen Texten unbeachtlich sind (analog § 319 ZPO)? Bei dieser Gelegenheit habe ich eine Bitte. Könnten Sie mir erklären, warum man beim Bundesverfassungsgericht jetzt ein Geheimverfahren unter Ausschluß der Prozeßvertreter der NPD anstrebt, wo doch sowieso schon alles ausgeplaudert worden ist und die Häupter der Dienste sich verwettet haben, daß da keine weiteren agents provocateurs in den Tiefen der Antragsschriften versteckt seien? Ich versuche mir das an einem konkreten Fall klarzumachen: Könnte es vielleicht so sein, daß der V-Mann Frenz in 1995 zwar vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz aus Gründen der"Aktenpflege" (wissen Sie was ich meine?) abgeschaltet und - verdeckt - vom Bundesamt für Verfassungsschutz übernommen wurde? Frenz hätte dann möglicherweise seine Streitschrift"Verlust der Väterlichkeit - Das Jahrhundert der Juden" im Jahre 1998 im Auftrage des Bundesamtes für Verfassungsschutz als"verschlimmbösertes" Plagiat eines Vortragstextes eines bisher der Ã-ffentlichkeit noch nicht bekannten Dritten angefertigt und vertrieben. Wie ich darauf komme? Na, indem ich Eins und Eins zusammenzähle und als Ergebnis Zwei erhalte. Eins: Die Frankfurter Rundschau vom 30.01.02 zitiert aus einem Brief des Frenz an Holtmann vom 5. März 2000:"Der zweite Prozeß in Düsseldorf wegen des Buches,Väterlichkeit' wird wahrscheinlich nicht stattfinden. Der Vorsitzende der Staatsschutzkammer und der Oberstaatsanwalt wollten die Sache möglicherweise ohne Strafprozeß aus der Welt schaffen. Begründet wird dieses mit meiner Verhandlungsunfähigkeit infolge der schweren Herzerkrankung. Ich vermute aber eher, weil dann der Bundesverfassungsschutz mit auf der Anklagebank sitzen müßte, was den Herren peinlich ist." plus Eins: Ein prominenter Zeuge setzte mich vor einigen Tagen davon in Kenntnis, daß ihm ein Beamter des Bundesamtes für Verfassungsschutz erzählt habe, Frenz hätte in dieser Prozeßangelegenheit für sein Schweigen vom Amt die Erstattung seiner nicht unerheblichen Verteidigungsaufwendungen verlangt. gleich Zwei: Es müssen zu viele Beamte und Richter von dieser Sache wissen, so daß man in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht an der Aufklärung des Sachverhalts nicht vorbei kommt. Diese Aussicht hat Schily so in Panik versetzt, daß er der verrückten Idee des Herrn Beckstein (vgl. Sendung"Glasklar" in Bayern 3 vom 30.01.02), vor dem Bundesverfassungsgericht ein Geheimverfahren ohne die Anwälte der NPD durchzuführen, nach anfänglichem Widerstreben letztlich doch zugestimmt hat. Offensichtlich hofft man, durch Kungelei mit dem Bundesverfassungsgericht einen Ausweg aus dieser ausweglosen Lage zu finden. Herr Abgeordneter, sind Sie sich der Tragweite der hier angesprochenen Vorgänge bewußt? Sind Sie sich bewußt, daß die Antragsteller mit Einverständnis des Bundesinnenministers den offenen Verfassungsbruch propagieren? Art 103 Abs. 1 Grundgesetz garantiert"jedermann" vor Gericht rechtliches Gehör. Nur solche Tatsachen dürfen unmittelbar oder mittelbar der Rechtsfindung im Einzelfall zugrunde gelegt werde, zu denen sich die Prozeßbeteiligten äußern konnten (Schmidt-Aßmann in Mauz/Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 103 Abs. 1 Rdnr. 66 ff.). Meinen Sie nicht auch, daß die Deutschen, die es noch sein wollen, sehr bald auf den Gedanken kommen könnten, sich die von dem Bundesminister a.D. Andreas von Bülow längst aufgeworfene Frage zu stellen, ob sich die aufeinanderfolgenden Bundesregierungen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln daran beteiligen, das Deutsche Volk durch rassistische, antisemitische und fremdenfeindliche Provokationen gegenüber der"Internationalen Gemeinschaft" - wie das globalistische Gebilde neuerdings genannt wird - zu diskreditieren? Liegt es doch auf der Hand, daß die vom Deutschen Volk eingenommene Büßerhaltung sich von der"internationalen Gemeinschaft" vortrefflich in Milliardengewinne ummünzen läßt. Haben Sie schon einmal versucht sich vorzustellen, was passieren könnte, wenn diese Erkenntnis - wie Karl Marx das mal so schön formuliert hat -"die Massen ergreift"? Ich weiß: das Türkische Volk, das noch an den Einen Gott glaubt, ist ein stolzes Volk. Es würde sich diese Erniedrigung nicht gefallen lassen. Längst hätte es in einem heiligen Krieg gegen die"Internationale Gemeinschaft der Ungläubigen" das Joch der Erniedrigung und Schuldknechtschaft abgeschüttelt. Vielleicht könnten Sie als Bundestagsabgeordneter von türkischem Geblüt den Bundeskanzler nachdrücklich daran erinnern, was er geschworen hat: daß er seine"Kraft dem Wohle des Deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, seine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde." Von einem Deutschblütigen würde sich der Kanzler eine solche Erinnerung gewiß verbitten. Aber einen Bundestagsabgeordneten, der von der Türkischen Nation nach dem Grundsatz"Einmal Türke - immer Türke" als einer der Ihrigen beansprucht wird, wird er vielleicht respektieren. Ich habe Ihnen mit diesen Darlegungen gewiß eine große Verantwortung aufgebürdet. Sie können nicht mehr sagen, Sie hätten es nicht gewußt.
Aber da müssen Sie durch!
Kopf hoch! und
mit freundlichen Grüßen
gez: Horst Mahler Rechtsanwalt
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