- Private Vorsorge / Versicherungskassen - Jacques, 04.02.2002, 21:55
- Re: Der Griff ins Leere oder: Auch die CH kocht nur mit Jauche - dottore, 05.02.2002, 09:40
Private Vorsorge / Versicherungskassen
In der Schweiz ist die berufliche Vorsorge (2. Säule) gesetzlich
geregelt.
Der Gesetzgeber verlangt / garantiert dem Versicherungsnehmer (Arbeitnehmer ab einem gewissen Einkommen) eine Minimalverzinsung von 4% p.a.
Diese Leistung erbringen private Unternehmen: Pensionskassen
(sinnigerweise"Kasse" genannt, um die VerfĂĽgbarkeit zu
suggerieren, obwohl ein grosser Teil der Beitragszahlungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Immobilien und Aktien reinvestiert wird
und"nur" Barbestände für die laufenden Zahlungen in Kassa sind)
Seit der Einführung (Mitte der 80er Jahre) wird ein sogenannter Pensionkassenindex geführt, der die repräsentative Performance grosser
Pensionkassen widerspiegelt.
Per Ende 2001 ist es nun genau so, dass seit der EinfĂĽhrung, die 4% ĂĽber die gut letzten 15/16 Jahre gerade so erreicht wurde.
Das ist sehr bemerkenswert!
Trotz der 90er Boomjahre gelang es nur leidlich, die geforderte Rendite
zu erzielen (bzw. erzielte Ăśberrenditen flossen bisweilen auch nur
an die Aktionäre solcher Pensionskassen.
Nun geistern bereits Modelle herum, die gesetzgeberischen
4% zu schwächen. Was eigentlich nachvollziehbar ist.
Im weiteren muss man wissen, dass die Pensionskassen
alle zu erwartenden Einzahlungen/Vorauszahlungen abschätzen und diskontieren
mĂĽssen. Allerdings ist es auch so, das mittlerweile die bereits eingezahlten
Beiträge einen beträchtlichen Stock bilden, da die jetztigen Bezugsgrössen
im Verhältnis zu den Beitragszahlungen ja sehr gering sind.
Folglich ist das System im Aufbau und die Performance der heutigen / Kommenden Jahre von noch grösserer Bedeutung, als wie wenn das System bereits vor eineinhalb Arbeitsgenerationen (=1.5 * 40 Jahre) in Kraft wäre.
So. Das hat auch der Gesetztgeber erkannt und schreibt den Kassen eine rechnerische/abdiskontierte Minimaldeckung vor.
Nun ist es allerdings so, dass eine Unterdeckung dieser Pensionskassen (die Kassen weisen nach festgelegten Standards Ihre Deckung aus) von 90 bis 100%
keineswegs als bedenklich angesehen wird.
Natürlich gerät die Kasse auf eine WatchList und muss ein"Sanierungskonzept" vorlegen. Für die Umsetzung muss zwangsläufig eine eine relativ lange Frist
angesetzt werden.
Auf dieser Basis MUSS ein Szenario heissen,
was passiert, wenn sich die Aktienmärkte (CH; D; USA; GB;F) in den nächsten
Jahren halbieren.
Man kommt auf interessante Ideen.
Gruss
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