- Private Vorsorge / Versicherungskassen - Jacques, 04.02.2002, 21:55
- Re: Der Griff ins Leere oder: Auch die CH kocht nur mit Jauche - dottore, 05.02.2002, 09:40
Re: Der Griff ins Leere oder: Auch die CH kocht nur mit Jauche
Hi,
Das Problem hast Du bestens erkannt. Es geht wie bei den deutschen Versicherungen, die ihre"Wertpapiere", den"nachhaltigen" Entwicklungen anpassen dürfen, also Schwindel. Außerdem geht der"garantierte" Mindestzinssatz der deutschen LVs weiter runter. Also ebenfalls Schwindel.
Die Schweizer sehen es so (von deren Page):
"Mit diesen Fragen setzt sich der vorliegende Bericht des Ausschusses
Realzins der Eidg. Kommission für die berufliche Vorsorge (Eidg.
BVG-Kommission) eingehend auseinander. Er fasst die Grundlagen der
Nominalzinsproblematik zusammen und prüft verschiedene Referenzgrössen
zur Ermittlung eines Realzinses. Der Bericht kommt zum Schluss, dass sich
die Umstellung auf eine Realzinsvorschrift mittels einer festen Verknüpfung
des Realzinses mit relevanten Wirtschaftsgrössen nicht realisieren lässt. So
zeigt sich, dass der Realzinssatz keine Konstante ist. Damit dürfte es für die
Vorsorgeeinrichtungen schwierig sein, einen vorgegebenen Realertrag zu
garantieren. Ein vorgegebener nominaler Mindestzinssatz kann bei
anhaltender Preisstabilität Vorsorgeeinrichtungen in Schwierigkeiten bringen.
Dagegen stellt umgekehrt ein vorgegebener realer Mindestzinssatz bei
anhaltender Inflation eine Gefahr für das finanzielle Gleichgewicht des
Systems der beruflichen Vorsorge dar. Es wird deshalb ein Verfahren
vorgeschlagen, wie auf der Basis der geltenden Nominalzinsvorschrift eine
flexiblere Anpassung der Höhe des Zinssatzes vorgenommen werden könnte."
Aha.
>
>Auf dieser Basis MUSS ein Szenario heissen,
>was passiert, wenn sich die Aktienmärkte (CH; D; USA; GB;F) in den nächsten
>Jahren halbieren.
Dazu nochmals die CH-Offiziellen:
"Im Hinblick auf die gegenwärtig viel diskutierte Frage, ob der
BVG-Mindestzinssatz aufgrund der unerfreulichen Entwicklungen auf dem
Kapitalmarkt gesenkt werden sollte, dient der vorliegende Bericht dem
Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) als wertvolle Grundlage für die
entsprechenden Arbeiten. Das BSV wird nun den Mindestzinssatz mit dem
vorgeschlagenen Verfahren überprüfen. Eine allfällige entsprechende
Empfehlung soll zu Handen der paritätisch besetzten BVG-Kommission
abgegeben werden. Der Entscheid über eine Anpassung des Satzes würde
dem Bundesrat (= Regierung) obliegen."
>
>Man kommt auf interessante Ideen.
Ja, es kommt genau der Betrug, den Du richtig vermutest. Und am Ende der bekannte Griff ins Leere.
Schönen Dank für den Hinweis, dass in der Schweiz mit derselben Jauche gekocht wird, wie überall sonst auch.
Gruß
d.
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