- Kritik an der Darstellung des Goldstandards in den GOLDSEITEN - Theo Stuss, 07.02.2002, 09:25
- Re: Kritik an der Darstellung des Goldstandards in den GOLDSEITEN - Bodo, 07.02.2002, 10:17
- Re: Kritik an der Darstellung des Goldstandandardes - Theo Stuss, 07.02.2002, 10:42
- Re: Kritik an der Darstellung des Goldstandards in den GOLDSEITEN - Bodo, 07.02.2002, 10:17
Re: Kritik an der Darstellung des Goldstandandardes
Hallo Bodo,
korregieren sollte man auch den Satz, wo behauptet wird, daß bei 100% Deckung kein Kredit möglich sei. R.Deutsch hatte auch darauf hingewiesen. Für Depoteinlagen muß der Sparer bezahlen. Diesen Depotzins (Tresorgebühr) kann die Bank für ihre Kreditgeschäfte nutzen.
Ein Goldbesitzer kann auch sein Gold an die Bank verleihen, diese verleiht es weiter und man teilt das Risiko.
Es ist zwar auch richtig, daß die Deckungsgrenze nicht so entscheidend ist, es wirkt ja die"goldene Bremse", jedoch steigt die Volatitltät der Zinsen, je niedriger die Deckungsgrenze ist.
Dem kann man entgegenwirken durch eine sinnvolle Wahl des Abstandes zwischen Mindestdeckung und Höchstdeckung. Man bekommt einen Regelkreis mit dauerhafter Regelabweichung (Hystere-Effekt), der durch ein Modell eines einfachen P-Reglers dargestellt werden kann. Es gibt in dem"Zinsregler" also nur ein Proportionalglied, daß ähnlich wie ein Thermostat funktioniert.
Zinsschritte würden also nur beim Überschreiten der Deckungsgrenzen wirksam. Um ein für Minenarbeiter humaneres Sytem, das nicht auf periodisches Ã-ffnen und Schließen von Minen hinausläuft, braucht es eine feinere Abstimmung des Regelzyklusses. Es gäbe dann eine feste Deckungsgrenze, bei der ein PID-Regelmechanismus die Deckung auf Sollwert ohne Regelabweichung hält. Schon auf geringe Änderungen der Deckung würde der Zinsmechanismus sofort arbeiten.
Dem Argument, es gäbe im Goldstandard nicht genug Geld, hat schon Dottore abgeholfen, indem er darauf hingewiesen hat, daß Wechsel unter Geschäftsfreunden auf Vertrauensbasis sehr oft an zahlungsstatt angenommen wurden. Die Annahme eines solchen Wechsels ist eine persönliche Entscheidung des unternehmerischen Risikos und unterscheidet sich daher wohltuend von den derzeitigen Zwangwechseln"gesetzliches Zahlungsmittel".
Gruß,
Theo
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