- Gold und Bundesbank und die Schweigepflicht - rauskriegen werden wirs also nie: - dottore, 09.02.2002, 19:47
- Re: Hoffentlich reden sie wenigstens untereinander.-) (owT) - Jochen, 09.02.2002, 19:56
- Re: Gold und Bundesbank und die Schweigepflicht - rauskriegen werden wirs also nie: - JeFra, 09.02.2002, 22:35
- Re: Es ging ums GOLD, nicht um die sonstigen - eher kleinen - Geschäfte - dottore, 10.02.2002, 11:59
Gold und Bundesbank und die Schweigepflicht - rauskriegen werden wirs also nie:
Aus dem Gesetz über die Deutsche Bundesbank:
§ 32
Schweigepflicht
Sämtliche Personen im Dienste der Deutschen Bundesbank haben über die Angelegenheiten und Einrichtungen
der Bank sowie über die von ihr geschlossenen Geschäfte Schweigen zu bewahren. Sie dürfen über die ihnen
hierüber bei ihrer Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienste der
Bank ohne Genehmigung weder vor Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Erklärungen abgeben. Die
Genehmigung wird, soweit es sich um das Interesse der Bank handelt, den Mitgliedern des Zentralbankrats von
diesem, anderen Bediensteten der Bank von dem Präsidenten erteilt, der diese Befugnis auf die Präsidenten der
Landeszentralbanken übertragen kann; die Genehmigung darf für eine gerichtliche Vernehmung nur versagt
werden, wenn es das Wohl des Bundes oder die Interessen der Allgemeinheit erfordern.
Also?
Gruß
d.
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