- Zahlen für jeden Klick? - Streit um Hyperlinks geht vor Gericht - YIHI, 12.02.2002, 14:30
Zahlen für jeden Klick? - Streit um Hyperlinks geht vor Gericht
Zahlen für jeden Klick? - Streit um Hyperlinks geht vor Gericht
Der Patentstreit rund um die im Internet zum Alltag gehörenden Hyperlinks geht in eine neue Runde. In dieser Woche beginnt vor einem Bundesgericht in den USA eine Anhörung zu diesem Thema. Die British Telecom Group pocht auf ihre Rechte am Konzept"Hyperlinks" im Internet und will diese nun auch von einem Gericht bestätigt sehen
Die BT Group ist der Auffassung, rechtmäßiger Inhaber des Konzeptes"Hypertext-Links" zu sein. Ein entsprechendes Patent soll schon 1984 in den Besitz der Firma gekommen sein. Damals sei das"Hervorheben von Texten auf einer Website, das den Anwender erlaubt, auf eine andere Website per Mausklick zu gelangen" für den Online-Dienst Prodigy patentiert worden. Und das in einer Zeit, als es das Internet in seiner jetzigen Form noch gar nicht gab.
Aus dem Alltag des Internets sind Hyperlinks nicht mehr wegzudenken. Jetzt will die BT Group damit auch Geld verdienen. Sollte die Anhörung vor einem Bundesgericht im Süden von New York erfolgreich verlaufen, plant die BT Group andere Online-Provider zur Kasse zu bitten, die sich Hyperlinks bedienen.
"Wir glauben, wir haben die Pflicht unser intellektuelles Eigentum zu schützen", zitiert die amerikanische Zeitung USA Today eine Sprecherin der BT Group."Wir erwarten von den Unternehmen eine annehmbare Lizenzgebühr dafür, dass sie unser intellektuelles Eigentum genutzt haben", so die Sprecherin weiter.
Kontroverses Patent
Das Gericht wird nicht zuletzt darüber entscheiden müssen, ob für jeden einzelnen Schritt im Internet eine Gebühr an ein einzelnes Unternehmen bezahlt werden muss.
"Dieses Patent gehört zu den Top 10 der kontroversesten Patente. Ein Rock-Star unter den Patenten", so der ehemalige Patent-Anwalt Charles Cella, Mitgründer des StartUp-Unternehmens BountyQuest, das sich auf Patent-Fälle spezialisiert hat.
Sollte die BT Group tatsächlich die Rechte an Hyperlinks bekommen, dann sei dies ein"gruseliger Gedanke", so Cella.
Wem gehören die Hyperlinks wirklich?
Der Streit um die Hyperlinks geht auf das Jahr 2000 zurück. Damals trat die BT Group erstmals mit dem Patent an die Ã-ffentlichkeit, nachdem das Unternehmen es beim Durchforsten des Patent-Fundus gefunden hatte.
Programmierer und Web-Designer gerieten damals in Aufruhr und kritisierten die BT Group öffentlich. Außerdem entbrannten in Internet-Foren große Diskussionen darüber, wer als erstes auf die Idee der Hyperlinks gekommen war.
1963 erwähnte der britische Forscher Ted Nelson den Begriff"hypertext". Diesen Begriff nutzte er auch 1965 in seinem Buch"Literary Machine".
In einem Schwarz-Weiß-Film aus dem Jahr 1968 demonstrieren Wissenschaftler der Stanford-Universität an einem Computer etwas, das dem Prinzip der Hyperlinks sehr nahe kommt. Der Film ist im Internet zu sehen. Darin demonstriert der Vater der Computer-Mäuse, Douglas Engelbart, wie durch einen Mausklick auf einen Text eine neue Seite erscheint.
Sollte das Gericht anerkennen, dass Engelbart als Erster den Hyperlink genutzt hat, wäre das Patent der BT Group hinfällig.
Engelbart selbst sieht sich als Erfinder der Hyperlinks. Schon 1960 will er sie unter dem Namen NLS entwickelt haben und beim Vorläufer des Internets, dem ARPANet genutzt haben. Engelbarts Rechner war der zweite Rechner überhaupt, der an dem vom US-Verteidigungsministerium gesponserten ARPANet angeschlossen wurde.
Die BT Group kennt den Film von Douglas Engelbart aus dem Jahre 1968 und sieht darin keinen Beweis dafür, dass Hyperlinks damals schon existierten.
Letztendlich wird jetzt das Bundesgericht darüber entscheiden müssen, ob die BT Group tatsächlich die Rechte an Hyperlinks besitzt.
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