- Löffelabgeben heißt nicht gleich seinen Gläubigern entkommen! - Taktiker, 16.02.2002, 01:52
- Re: Löffelabgeben heißt nicht gleich seinen Gläubigern entkommen! - Euklid, 16.02.2002, 09:08
Löffelabgeben heißt nicht gleich seinen Gläubigern entkommen!
Ich verabschiede mich in die Heia mit folgendem kleinen Bonmot:
<h1>Grabstein pfändbar</h1>
Köln/dpa/TA Auch Grabsteine dürfen gepfändet werden.
Mit dieser Entscheidung hat das Kölner Oberlandesgericht eine Entscheidung des Bonner Landgerichtes aufgehoben, das die Pfändung von Grabsteinen"aus Gründen der Pietät" untersagt hatte. Mit dem verkündeten Beschluß ordneten die Richter den Grabstein dem pfändbaren Besitz der Hinterbliebenen zu
(AZ 4T 362/90/2W 193/90)
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