- Das Wochenendrätsel - wasil, 23.02.2002, 11:28
- Ansichtssache - beni, 23.02.2002, 13:15
- Re: Ansichtssache / Zustimmung owT - JüKü, 23.02.2002, 13:17
- Re: Oder ausführlicher mit Buchen und Versicherung: - dottore, 23.02.2002, 14:40
- Re: Oder ausführlicher mit Buchen und Versicherung: - wasil, 23.02.2002, 17:29
- Ansichtssache - beni, 23.02.2002, 13:15
Re: Oder ausführlicher mit Buchen und Versicherung:
Ei, was haben wir denn da, Wasil?
Vorher:
Der Käufer hatte kein Geld, denn die 1000 waren gefälscht. Falschgeld ist kein Zahlungsmittel. Kasse Käufer = 0. Summa 0.
Der Uhrenverkäufer hatte eine Uhr zu 600 und Kasse 0. Summa 600.
Nachbar hatte Kasse 1000. Summa 1000.
Nacher:
Käufer hat Uhr 600 und Kasse 400. Summa 1000.
Nachbar hat Kasse 1000. Summa 1000.
Uhrenverkäufer hat Uhr null (minus 600). Und Kasse: minus 400.
Der Nachbar scheidet aus. Hat nachher so viel wie vorher.
Was bleibt?
1000 Verlust des Uhrenverkäufers (minus 600 Uhr und minus 400 Kasse). Gewinn des Käufers gleich hoch = 1000 (plus 600 Uhr und plus 400 Kasse).
Der Uhrenverkäufer kann also maximal 1000 der Versicherung melden. Was wird die ersetzen?
Garnichts, da Falschgeldschäden nicht zu versichern sind (sonst könnte jeder selbst einen Falschgeldschein fabrizieren und den der Versicherung zum Ersatz präsentieren unter der Behauptung, er hätte ihn"irgendwie" in der Kasse entdeckt).
Was muss der Verkäufer tatsächlich ausbuchen: 400 Kasse (Verlust) plus den EK der Uhr, so wie er ihn in der Bilanz hatte (z.B. mit 300, da er mit 100 % Gewinnaufschlag arbeiten wollte).
Verkäufer sollte sich, statt diesen bilanziellen Verlust von (sagen wir) 700 zu tragen, besser eine Banknoten-Kontrollampe anschaffen (fluoreszierendes Licht), die höchstens 200 kostet.
Gruß
d.
<center>
<HR>
</center>

gesamter Thread: