- Das neue Schweizer Bankenhemmnis - Frank1, 24.08.2000, 00:55
- Re: Das neue Schweizer Bankenhemmnis - dottore, 24.08.2000, 09:00
- Re: Das neue Schweizer Bankenhemmnis - Frank1, 24.08.2000, 09:20
- D-Bürger - few, 24.08.2000, 09:53
- Re: Das neue Schweizer Bankenhemmnis - Baldur der Ketzer, 24.08.2000, 16:34
- Re: Das neue Schweizer Bankenhemmnis - dottore, 24.08.2000, 09:00
Das neue Schweizer Bankenhemmnis
Um das Bankgeheimnis zu retten, werden Schweizer Banken ab nächstem Jahr zu Gehilfen der US-Steuerbehörden. Die Schweizer Banken verraten keine Namen amerikanischer Steuerhinterzieher, kassieren von ihnen aber für Washington massive Strafsteuern. Die EU wird sich von diesem Modell inspirieren lassen.
Ginge es nach der US-Administration, müssten die Schweizer Banken alle Daten ihrer amerikanischen Kunden der US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) übermitteln. Denn wer Amerikaner ist, hat sein Einkommen in den USA zu deklarieren, gleich, ob er in der Schweiz oder anderswo lebt. Auch Schweizer im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung gelten als amerikanische Steuersubjekte, wie auch Personen, die länger als 186 Tage im Jahr in den USA verweilen. Das Schweizer Bankgeheimnis verunmöglicht jedoch, dass diese Kundenbeziehungen offen gelegt werden.
Nach zähen zweijährigen Verhandlungen mit den Amerikanern haben die Schweizer Banken aber zähneknirschend eingewilligt, ab nächstem Jahr amerikanische Steuerhinterzieher zu sanktionieren. Konkret: Kunden von Schweizer Banken, die US-Steuersubjekt sind, müssen ihre Identität den US-Steuerbehörden offen legen, wenn sie in US-Wertpapieren investieren. Wollen sie das nicht, muss die Schweizer Bank sie mit einer 31-Prozent-Steuer auf Zinseinnahmen, Dividenden und Verkäufen von US-Wertpapieren bestrafen. Diese Gelder sind Washington abzuliefern.
Damit wollen die Amerikaner verhindern, dass US-Steuerhinterzieher ihr Schwarzgeld im Ausland unbehelligt in US-Wertpapiere anlegen können. Dank dem Schweizer Bankgeheimnis war dies bis anhin problemlos möglich. Ob die Schweizer Banken diese Strafsteuer auch tatsächlich anwenden, kann die amerikanische Steuerbehörde mit schweizerischen Buchprüfungsgesellschaften abklären lassen. Sie werden dann als Delegierte fremder Richter tätig.
Die Frage liegt auf der Hand: Wie kommen die Schweizer Banken dazu, im Falle ihrer amerikanischen Klientel das Schweizer Bankgeheimnis materiell so massiv zu unterhöhlen? «Sie hatten keine andere Wahl», sagt Andreas Hubschmid, der von der Schweizerischen Bankiervereinigung an diesen Verhandlungen partizipierte. Mit Zuckerbrot und Peitsche machten die Amerikaner die Schweizer Banken willig: Eine Bank, die fortan als anerkannte Händlerin von US-Wertpapieren aktiv sein will, muss sich nämlich den IRS-Normen unterziehen. Also keine lukrativen Geschäfte ohne entsprechende Pflichten. Das Zuckerbrot: Eine Schweizer Bank, die IRS-Normen akzeptiert, kann künftig ihrer nicht amerikanischen Auslandkundschaft 100 Prozent der Dividenden und Zinsen auf US-Wertschriften ausschütten. Heute werden in der Regel 30 Prozent zurückbehalten, wenn die Identität des Berechtigten den Amerikanern nicht bekannt gegeben wird. Die Amerikaner sind also einerseits gnadenlose Jäger und anderseits auch Anstifter zu Steuerhinterziehung, wenn es sich um Nichtamerikaner handelt. In Anbetracht der Anzahl nicht amerikanischer Auslandkunden konnten die Schweizer Banken aus Konkurrenzgründen nicht auf dieses Angebot verzichten.
Für Steuerrechtsprofessor Robert Waldburger, den Delegierten des Bundesrates für internationale Steuerverträge, wird die amerikanische Strafsteuer in der Praxis weitgehend Theorie bleiben. «Bankkunden, die als US-Personen gelten, werden sich bei ihren Anlagen neu orientieren. Sie werden bis Ende Jahr ihre nicht deklarierten US-Papiere verkaufen.»
Formell bleibt das Bankgeheimnis intakt, materiell erfährt es allerdings für die US-Steuersubjekte einen empfindlichen Riss. Die amerikanischen Steuerhinterzieher werden trotz Bankgeheimnis bei US-Papieren handlungsunfähig, wenn sie nicht die horrende «inneramerikanische Sicherungssteuer» abliefern wollen.
Droht nun auch bald den Kunden von Schweizer Banken aus dem EU-Raum eine entsprechende Beschneidung ihres Handlungsspielraumes? Die Antwort aus Brüssel ist klar: Die EU arbeite darauf hin, dass die Schweiz bei Steuerhinterziehung Rechtshilfe (Informationen über Bankbeziehungen, Beschlagnahmung usw.) gewährt, heisst es im Amt von Steuerkommissär Frits Bolkenstein. Das bedeutet die Preisgabe des Bankgeheimnisses, was für den Bundesrat ebenso wenig in Frage kommt wie für die Schweizer Banken. Am EU-Gipfel in Brüssel haben sich nun die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, dass die Steuerflucht innerhalb der Gemeinschaft mit Informationsaustausch zwischen Steuerämtern und Banken bekämpft werden soll. Staaten, die vorläufig noch am Bankgeheimnis festhalten wollen (Luxemburg und Ã-sterreich), müssen während einer Übergangsfrist eine Quellensteuer einführen. Sobald der Informationsaustausch EU-intern funktioniert, soll die Schweiz in das System eingebunden werden.
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