- Das neue Multi-Kulti-Einwanderungs Gesetz - black elk, 01.03.2002, 16:43
- Re: Das neue Multi-Kulti-Einwanderungs Gesetz - apoll, 01.03.2002, 17:31
- Re: Das neue Multi-Kulti-Einwanderungs Gesetz - black elk, 01.03.2002, 18:07
- Re: Das neue Multi-Kulti-Einwanderungs Gesetz - apoll, 01.03.2002, 17:31
Re: Das neue Multi-Kulti-Einwanderungs Gesetz
>In den Details liegen Regierung und Union weit auseinander
>Der Gesetzentwurf ist nach wie vor weit von den Positionen der Union entfernt
>Berlin - Die Union blockiere trotz weit reichender Zugeständnisse den Entwurf zum Zuwanderungsgesetz, heißt es im Regierungslager. Tatsächlich ist der Gesetzentwurf nach wie vor weit von den Positionen der Union entfernt:
>- Paragraf 1, Begrenzung der Zuwanderung: Im Absatz 1 (BT-Drucksache 14/7387) hieß es ursprünglich:"Dieses Gesetz regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet..." Der rot-grüne Änderungsantrag lautet:"Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern... Es ermöglicht und gestattet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen. Das Gesetz dient zugleich der Erfüllung der humanitären Verpflichtungen... Es regelt hierzu die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern..." Offensichtlich bezieht sich die"Begrenzung" nicht auf die humanitären Verpflichtungen.
>- Paragraf 5, Extremismusgefahr: Nach alter Fassung war eine Aufenthaltserlaubnis"zu versagen", wenn der Ausländer"mit Gewaltanwendungen droht oder einer (extremistischen, d. Red.) Vereinigung angehört". Nach der Neufassung müssen"Tatsachen belegen", dass die Person einer solchen Organisation angehört. Ergänzend heißt es, dass"in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zugelassen werden können", wenn sich die Person den"Behörden offenbart und glaubhaft" vom Extremismus Abstand genommen hat.
>- Paragraf 25, Humanitäre Aufenthaltsgründe: Die Möglichkeit der Anerkennung des Anrechts auf Asyl wird ausgeweitet. Im neuen Absatz 4a heißt es:"Abweichend von den... festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel kann einem Ausländer auf Ersuchen einer von der Landesregierung durch Rechtsverordnung bestimmten Stelle eine Aufenthaltserlaubnis erteilt" werden. Das Asylrecht wird also föderalisiert, jede Koalition kann künftig eigene Konditionen zu Grunde legen.
>- Paragraf 32, Kindernachzug: Bislang sollte einem Kind eines Ausländers bis zum 14. Lebensjahr der Nachzug gestattet werden. In der Neufassung wird das 12. Lebensjahr genannt. Allerdings wird ergänzt, dass dem"minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers unter Berücksichtigung des Kindeswohls, der familiären Situation sowie der Erwartung, dass das Kind, beispielsweise wegen vorhandener Kenntnisse der deutschen Sprache, sich integrieren wird", der Nachzug erlaubt werden kann. Diese Bedingungen sind erkennbar weich und auslegungsbedürftig.
>- Paragraf 39, Zustimmung zur Ausländerbeschäftigung: Gestrichen wurde die Formulierung, die Bundesanstalt für Arbeit könne einer Aufenthalts- und Beschäftigungserlaubnis zustimmen, wenn sich nachteilige Auswirkungen auf den"regionalen" Arbeitsmarkt nicht ergeben. Hier hat sich die Union mit ihrer Forderung weit gehend durchgesetzt. Künftig sollen Entscheidungen nur noch"im Benehmen mit dem Landesarbeitsamt" getroffen werden.
>- Paragraf 60, Abschiebeverbot: Das Verbot der Abschiebung wird auf Fälle"nichtstaatlicher Verfolgung" ausgeweitet. In der Begründung zum Änderungsantrag wird die Ausweitung"geschlechtsspezifische Verfolgung" betont. A.G
>xxx Rot-Grün = Dumm regiert
...lieber black elk,die sind nicht dumm, sondern nur nützliche Idioten, dafür werden sie aber gut bezahlt.
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