- Indische Autorin Arundhati Roy muss für einen Tag ins Gefängnis - marsch, 07.03.2002, 09:46
- Re: Schönes Beispiel, warum es so schwer ist, die Welt zu verstehen - silvereagle, 07.03.2002, 13:32
- Aber gehen wir denn nicht fast alle taeglich einen uns richtig erscheinenden - Josef, 07.03.2002, 13:51
- Re: D.h., die Variante eins (Selbstorganisation) ist Dir lieber? - silvereagle, 07.03.2002, 14:04
- Rein logisch betrachtet... - Zardoz, 07.03.2002, 15:12
- Re: Rein logisch betrachtet... - Euklid, 07.03.2002, 19:44
- Aber... - Zardoz, 08.03.2002, 00:12
- Re: Aber... - Euklid, 08.03.2002, 09:00
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Indische Autorin Arundhati Roy muss für einen Tag ins Gefängnis
Wegen Missachtung des Oberstes Gericht - «Ich stehe zu dem, was ich gesagt habe» - Widerstand gegen Staudammprojekt
Neu-Delhi (AP) Wegen ihres Widerstands gegen ein umstrittenes Staudammprojekt in Indien ist die Schriftstellerin Arundhati Roy für einen Tag ins Gefängnis geschickt worden. Das Oberste Gericht in Neu-Delhi befand die Autorin am Mittwoch für schuldig, eben jene Instanz herabgewürdigt zu haben. Roy hatte im Oktober 2000 an einer Demonstration vor dem Obersten Gericht teilgenommen, das kurz zuvor den Bau des Narmada-Staudamms gebilligt hatte.
«Ich stehe zu dem, was ich gesagt habe», erklärte Roy. «Ich bin bereit, die Folgen auf mich zu nehmen. Die Botschaft ist klar: Jeder Bürger, der das Gericht zu kritisieren wagt, tut dies auf eigene Gefahr.» Die Autorin trat die Haftstrafe am Mittwoch im Tihar-Gefängnis der Hauptstadt an.
Die aus zwei Richtern bestehende Kammer verurteilte Roy zusätzlich zu einer Geldstrafe von 2.000 Rupien (48,40 Euro). Falls sie das Geld nicht zahlt, muss sie für drei Monate ins Gefängnis, wie das Gericht mitteilte. Am Donnerstag werde sie entscheiden, wie sie sich in dieser Sache verhalten werde, erklärte die Schriftstellerin. Ihre Anwalt kündigte an, dass er das Urteil anfechten werde.
Juristen des Staudammprojekts hatten Roy verklagt und geltend gemacht, die Demonstranten hätten das Oberste Gericht in Sprechchören beleidigt. In einer Eingabe erklärte die Schriftstellerin daraufhin, sie bezweifle, dass das kritisierte Gericht in diesem Fall zuständig sei. Sie werde an dem Prozess daher auch nicht teilnehmen. Es entstehe der Eindruck, dass das Gericht möglicherweise geneigt sei, Kritiker zum Schweigen zu bringen. Wegen dieser Äußerungen wurde sie der Missachtung des Gerichts für schuldig befunden; die ursprüngliche Klage hingegen wurde abgewiesen.
Richter R.P. Sethi erklärte in seiner Begründung, die Meinungsfreiheit gebe niemandem das Recht, das Oberste Gericht in einen Skandal hineinzuziehen oder seine Würde herabzusetzen. Während der Verhandlung protestierten etwa 200 Demonstranten gegen die Verhandlung. Sie wurden vorübergehend festgenommen und auf eine Polizeiwache gebracht. Vor dem Gefängnis versammelten sich dennoch hunderte Anhänger Roys zu einer Mahnwache.
Die Autorin des Romans «Der Gott der kleinen Dinge» ist international mit mehreren Preisen ausgezeichnet worden. Die Preissumme von 35.000 Dollar (40.313 Euro) für den britischen Booker-Preis 1997 spendete sie für die Kampagne gegen den Staudamm, der nach Ansicht der Kritiker Kleinbauern und Dorfbewohnern großen Schaden zufügt. Roy engagiert sich auch gegen das Atomprogramm der Regierung. Nach den Terroranschlägen vom 11. September in New York und Washington trat sie als Sprachrohr der Dritten Welt gegen die politische und kulturelle Vorherrschaft der USA auf.
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