- Neue Qualität der Spendenpraxis! - Euklid, 11.03.2002, 10:07
- Re: Neue Qualität der Spendenpraxis! - Popeye, 11.03.2002, 10:10
- Re: Neue Qualität der Spendenpraxis! - Euklid, 11.03.2002, 10:27
- Blödsinn....... - ufi, 11.03.2002, 12:43
- Re: Blödsinn....... - Euklid, 11.03.2002, 13:02
- Re: Blödsinn....... - Herbi, dem Bremser, 11.03.2002, 14:52
- Re: Blödsinn....... - Euklid, 11.03.2002, 17:41
- Re: Neue Qualität der Spendenpraxis! - Popeye, 11.03.2002, 10:10
Re: Blödsinn.......
>Parteispenden können Unternehmen nicht absetzten. Privatpersonen erhalten IMMER eine Rückerstattung von 50%, unabhänig vom pers. Steuersatz.
>ufi
Moin,
bevor hier wieder Unwissen willentlich breitgetreten wird, informiert Euch doch, es geht im web wirklich einfach, wie auch in diesem Fall:
Online-Spende
Spenden steuerlich absetzen
Ihre Parteispende können Sie nach § 34 g des Einkommenssteuergesetzes (EStG) als Sonderausgabe steuerlich absetzen.
Unabhängig von Ihrem Steuersatz werden Spenden bis max. DM 3000 (Ledige, DM 6000 für Verheiratete) mit einem Satz von 50 Prozent steuerlich berücksichtigt.
Über diesen Betrag hinaus hängt die Berücksichtigung von Ihrem individuellen Steuersatz ab (§ 10 b Abs. 2 EStG).
Eine Online-Version des Einkommenssteuergesetzes (EStG) erhalten Sie auf den Seiten des Bundesjustizministeriums: http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/estg/
aus
http://www.spd-und-das-ist-gut-so.de/spende/steuer.shtml
ansonsten finde www.google.de - Spende Steuersatz
Gruß
Herbi
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