- @Euklid Teilung nach WEG - Harry-2, 12.03.2002, 17:08
- Re: @Euklid Teilung nach WEG - Euklid, 12.03.2002, 17:39
- Re: @Euklid Teilung nach WEG - Harry-2, 12.03.2002, 20:38
- Teilung nach WEG: viel bittere Erfahrung (Hochhaus), bitte anmailen!!! (owT) - LenzHannover, 12.03.2002, 23:32
- Re: @Euklid Teilung nach WEG - Harry-2, 12.03.2002, 20:38
- Finger weg - le chat, 13.03.2002, 08:40
- Re: Finger weg - Euklid, 13.03.2002, 08:56
- Re: @Euklid Teilung nach WEG - Euklid, 12.03.2002, 17:39
Re: @Euklid Teilung nach WEG
Danke für die prompte Antwort.
Bei uns geht es konkret um eine noch zu bauende Doppelhaushälfte (getrennte Heizungen etc.)und wir haben Angst, dass wir später für z.B. Reparaturen an der anderen Haushälfte aufkommen müssen.
Nun wird immer wieder Empfohlen dies in der Teilungserklärung auszuschließen. Dazu folgendes aus Handbuch ETW der Stiftung Warentest:
Kommt es an Schäden von Fenstern, die eine Instandsetzungsmaßnahme
erforderlich machen, müssen sich wegen der gesetzlichen Zuordnung der
Fenster zum Gemeinschaftseigentum alle Wohnungseigentümer an den Kosten
beteiligen. Wenn die Eigentümer eine Zuordnung der Fenster zum
Sondereigentum im Rahmen einer Teilungserklärung vereinbart haben, vertritt
die Rechtssprechung allerdings folgende Auffassung: Trotz der an sich
nichtigen Vereinbarung bleibt es bei der Kostentragung durch den jeweiligen
Eigentümer, weil ein unbefangener Betrachter in jedem Fall von der wirksamen
Reglung über die Kostenerstattung ausgehen würde (OLG Hamm)
Wenn alle Gericht einschließlich der höchsten so Urteilen würden wäre für
mich die Sache akzeptabel, andernfalls das Risiko zu hoch (Haftung für den
andere Miteigentümer).
Hast Du oder jemand anderes Erfahrungen damit gemacht oder von gleichartigen Fällen gehört?
Gruß zurück
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