- @Euklid Teilung nach WEG - Harry-2, 12.03.2002, 17:08
- Re: @Euklid Teilung nach WEG - Euklid, 12.03.2002, 17:39
- Re: @Euklid Teilung nach WEG - Harry-2, 12.03.2002, 20:38
- Teilung nach WEG: viel bittere Erfahrung (Hochhaus), bitte anmailen!!! (owT) - LenzHannover, 12.03.2002, 23:32
- Re: @Euklid Teilung nach WEG - Harry-2, 12.03.2002, 20:38
- Finger weg - le chat, 13.03.2002, 08:40
- Re: Finger weg - Euklid, 13.03.2002, 08:56
- Re: @Euklid Teilung nach WEG - Euklid, 12.03.2002, 17:39
Re: Finger weg
>>Hallo Euklid,
>>Als Baufachmann, was hälst Du von Reihenhäusern und Doppelhäusern deren Grundstücke nicht real geteilt sind? Also nach Wohnungseigentumsgesetz geteilt.
>>Gruß
>Hallo ihr beiden,
>bedingt durch die Studentenwohnung meiner Tochter habe ich mich mal
>um die gesetzliche Lage bei Eigentumswohnungen und das mit dem Gemeinschafteigentum gekümmert.
>Ich kaufe nie mehr so ein Ding bei der derzeitigen Rechtslage. Auf gar keinen Fall.
>Bei Bedarf kann ich dazu einige Geschichtchen liefern.
>Alleiniger Eigentümer und alles dazu notwendige dazu zahlen. Basta. Die einzige
>Chance. Wenn das nicht geht Finger weg. Bei Eigentumswohnungen in einem
>Wohnblock geht das nicht. Aber bei einer Doppelhaushälfte etc. unbedingt
>drauf achten. Sonst wird das sehr teuer auf Dauer.
>beste Grüsse
>le chat
Auch ich würde keine Wohnung in einem Wohnblock kaufen.Eine Eigentumswohnung mit maximal 6 Wohnungseinheiten in einem Gebäude ist als Anfangsinvestition ideal.Dazu braucht man keinen hauptamtlichen Verwalter und die Kostenstruktur ist übersichtlich.Und bei nur 6 Parteien ist eine Einigung in der Regel leicht möglich.Alles was an Nebenkosten anfällt ist übersichtlich.Bei einem Hochhaus kann man die angefallenen Kosten nicht überprüfen weil man alle Arbeiten ja auch nicht mitbekommt.Hier kommt es auch manchmal zu unsauberen Geschäften weil der Verwalter ja die notwendigen Arbeiten veranlassen muß und praktisch von der Eigentümergemeinschaft bevollmächtigt sein muß um die Arbeiten durchführen zu lassen.
Bei kleineren Einheiten ist eben der Kaufpreis etwas höher aber dafür hat man geringere monatliche Belastungen die ja unter den Parteien proportional der Wohnflächen zu verteilen sind.Es wird eine Kasse für Indstandhaltungsrücklagen von 1 DM pro qm angelegt.
Bei Hochhäusern ist ein hoher Kostenblock für Aufzüge und Wartung vorhanden!
Gruß EUKLID
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