- Finanzielle Beteiligung am Abo - Räuber am Werk - Elliott-Waves, 17.03.2002, 14:39
- Re: Finanzielle Beteiligung am Abo - Räuber am Werk - YIHI, 17.03.2002, 21:59
- Re: Finanzielle Beteiligung am Abo - Räuber am Werk - JüKü, 17.03.2002, 22:08
- Um es genau auf den Punkt zu bringen - Turon, 17.03.2002, 22:34
- Re: Finanzielle Beteiligung am Abo - Räuber am Werk - JüKü, 17.03.2002, 22:08
- Re: Finanzielle Beteiligung am Abo - Räuber am Werk - YIHI, 17.03.2002, 21:59
Um es genau auf den Punkt zu bringen
Juristensprache ist Schwerstsprache ;)
Die Mail als Angebot des Tauschs ist kein Versuch sondern Vorbereitung zur Straftat. Das deutsche Gesetz unterscheidet also hiermit durchaus zwischen:
straflos vorbereiten,
den Versuch,
und der Straftat als Werdegang;
Wenn Du klagen willst, wirst Du feststellen, daß die Polizei Dir das auszureden versuchen wird.
***Ich an Deine Stelle würde zu Selbstschutz eine kleine Falle einbauen,
bei Deinen Abonamennten - das ist übrigens auch bei Anzeigentester der Fall -
es gibt immer Jemandem der die Anzeigen der Konkurrenz auswertet.
Fachlich gesehen: der Versuch ist dann gegeben, wenn dieses Abkommen
zu Stande kommen würde - und einer von den Kontrahenten Dein Brief,
oder irgendwelchen oben genannten, während des Abschickens der Mail
den Vorgang stoppen würde.
D.h.: wenn ich zum Beispiel eine Bank überfallen will beginnt der Versuch erst
dann, wenn ich den meinen Schlüssel in den Schließmechanismus der Bank
rein tun wurde. Würde ich ein Zentimeter vor dem reinstecken des Schlüssels,
Kehrtwendemachen - bin ich unschuldig und habe mich nicht strafbar gemacht -
ich habe mein Vorhaben aufgegeben.
Ich habe aber: die Schlüsselkonstruktion, und Planung und ebenfalls Vorgehensweise straflos vorbereitet.
So jedenfalls wird der Anwalt argumentieren, und wenn keine Beweise
für die Tat sondern für das straflose Versuch vorliegen - hast Du aus meiner
Sicht keine Chance.
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***Anderseits - würde ich an Deiner Stelle selbstverständlich auf dieses Deal eingehen. Du brauchst ja Beweise - und bin mir sicher, daß Du es so gehandhabt hast. Somit hast Du auch die Adresse und die Beweismail etc. ;)
Nur Vorsicht: wenn Du die Gegenmail öffnest - also mit der illegaler Kopie
von einem anderen Brief, könntest Du Dich auch strafbar machen.
Dann steht es außer Frage daß eine straftat nicht nur vorbereitet wurde, und das straflos, sondern ausgeführt wurde. Damit kannst Du dann beschuldigen
und natürlich auch gewinnen.***
Gruß.
>>Bist Du sicher, dass das illegal ist?
>"Der Versuch ist strafbar".
>>Es ist ja nie zu einem entsprechenden Tausch gekommen, wenn ich das richtig sehe?
>>Gruss,
>>D.
>Mag sein, es wird auch kaum jemand dies zugeben.
<center>
<HR>
</center>

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