- Änderung des Artikel 88 Grundgesetz - sandy, 18.03.2002, 14:12
- Grundgesetz über *Führung von Angriffskriegen* - Wal Buchenberg, 18.03.2002, 14:45
- Re: wir führen niemals Angriffskrieg, aber was soll man denn machen, - kingsolomon, 18.03.2002, 17:03
- Hab hier bei uns keinen Feind nich gesehen. Du? (owT) - Wal Buchenberg, 18.03.2002, 17:18
- Also Wal - ich bitte Dich - Turon, 18.03.2002, 17:23
- Schweigegelübde gebrochen. - SchlauFuchs, 18.03.2002, 18:24
- Also Wal - ich bitte Dich - Turon, 18.03.2002, 17:23
- Hab hier bei uns keinen Feind nich gesehen. Du? (owT) - Wal Buchenberg, 18.03.2002, 17:18
- Re: wir führen niemals Angriffskrieg, aber was soll man denn machen, - kingsolomon, 18.03.2002, 17:03
- Grundgesetz über *Führung von Angriffskriegen* - Wal Buchenberg, 18.03.2002, 14:45
Grundgesetz über *Führung von Angriffskriegen*
„Führung eines Angriffskrieges...“
Bei der Abfassung und Verabschiedung des Grundgesetzes wurde das Volk nicht gefragt. Das Grundgesetz ist von Politikern und Beamten (mit sanftem Druck der Allierten) als „Verhaltenskodex für Politiker und Beamte“ gemacht worden.
Bei einfacher Bestechung wie bei der Verfassung zeigt sich jedoch, dass Politiker und Beamte zwar Gesetze machen, sich aber selber nicht dran halten.
Siehe zum Irak-Krieg GG Artikel 26
„Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges
1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“
Gruß Wal Buchenberg
<center>
<HR>
</center>

gesamter Thread: