- Verfassungsbruch / Tumult in der Länderkammer / - Sascha, 22.03.2002, 14:53
- Bananenrepublik! Die würde besser in Weimar abstimmen:( (owT) - McMike, 22.03.2002, 15:04
- Vielleicht eher Weichei Ex-Bundeswehrler Schönbohm? - LenzHannover, 22.03.2002, 15:20
- Re: Vielleicht eher Weichei Ex-Bundeswehrler Schönbohm? - Euklid, 22.03.2002, 17:06
- Der Weg in die rot-rote Diktatur? Wehret den Anfängen! - Tobias, 22.03.2002, 18:10
- Re: Der Weg in die rot-rote Diktatur? Wehret den Anfängen! - apoll, 24.03.2002, 19:18
- Re: Der Weg in die rot-rote Diktatur? Wehret den Anfängen! - Euklid, 25.03.2002, 09:08
- Re: Der Weg in die rot-rote Diktatur? Wehret den Anfängen! - apoll, 24.03.2002, 19:18
Verfassungsbruch / Tumult in der Länderkammer /
Freitag, 22. März 2002
<font size=5>Tumult in der Länderkammer</font>
Wowereit wertet Brandenburgs Stimme als"Ja"
<font color="#FF0000">In einer rechtlich umstrittenen Entscheidung hat der Bundesrat das Zuwanderungsgesetz mit hauchdünner Mehrheit verabschiedet</font>. Das ausschlaggebende Land Brandenburg gab am Freitag ein gespaltenes Votum ab: <font color="#FF0000">Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) stimmte für das Gesetz, Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) dagegen</font>. Bundesratspräsident, Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit, <font color="#FF0000">wertete dies als ein Ja</font>.
<font color="#FF0000">Thüringens Ministerpräsident Bernhard Vogel (CDU) warf Wowereit Verfassungsbruch vor. Er beantragte eine Unterbrechung der Sitzung. Wowereit gab diesem Antrag statt</font>.
<font color="#FF0000">Zuvor hatte Schönbohm erneut verlangt, dass sich das Land gemäß dem Koalitionsvertrag der Stimme enthält</font>. Dies käme einer Ablehnung gleich.
Was ist ein gesplittetes Votum wert?
<font color="#FF0000">Artikel 51 des Grundgesetzes schreibt vor:"Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden." Danach wäre ein gesplittetes Ländervotum ungültig</font>. Der Rechtsexperte Uwe Wesel vertrat bei n-tv die Auffassung, das in einem solchen beispiellosen Fall, das Wort des Ministerpräsidenten gelten sollte.
Eigener Kommentar: Hier sollte gar nix gelten. Hier ist m.E. keine Auslegung möglich da das Gesetz hier definitiv vorschreibt, daß die Stimmen nur einheitlich abgegeben werden können. So ein Schwachsinn!
Der amtierende Bundesratspräsident, Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), äußerte sich allerdings nicht eindeutig zu der Frage, wie er ein geteiltes Votum Brandenburgs werten würde:"Ich werde mich verfassungskonform verhalten", sagte er lediglich.
Schönbohm würde nicht zurücktreten
Sollte Wowereit ein gespaltenes Votum als Ja werten, würden die unionsregierten Länder mit einer <font color="#FF0000">Normenkontrollklage vor das Bundesverfassungsgericht ziehen</font>. Das sagte Schönbohms Sprecher der"Bild"-Zeitung. Bis zu einer Entscheidung der Karlsruher Richter"bleibt die CDU in der Regierung. Und danach sehen wir weiter", zitiert das Blatt den Sprecher. Noch vor einer Woche hatte Schönbohm seinen Rücktritt angekündigt, sollte Stolpe dem Zuwanderungsgesetz zustimmen.
Kamingespräch ohne Entscheidung
Eine Kanzler-Beratungsrunde mit den SPD-Ministerpräsidenten hatte am Donnerstagabend kein konkretes Ergebnis gebracht."Da müssen wir uns überraschen lassen", kommentierte der Schweriner Regierungschef Harald Ringstorff. Brandenburgs Ministerpräsident Stolpe sprach davon, dass sein Land einen wichtigen Beitrag"in nationaler Verantwortung" zu leisten habe.
Geld für Stimmen?
Die Potsdamer Regierung bestritt, dass es finanzielle Versprechen der Bundesregierung gebe, um das Land zur Zustimmung zu bewegen. Mehrere Zeitungen hatten berichtet, der Bund könnte Zuschüsse oder Ausfallbürgschaften für wichtige Investitionsvorhaben gewähren. Auch soll der Bund bereit sein, den Ländern bei den Kosten für Integrationskurse weiter entgegenzukommen.
Dem Bundesrat liegen zwei Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Das Saarland brachte den Antrag"mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung" des Zuwanderungsgesetzes ein. Die SPD/FDP-Koalition in Rheinland-Pfalz verlangt die Vermittlung in zwei Punkten, will aber das Gesetz nicht scheitern lassen. Beide Anträge werden voraussichtlich keine Mehrheit erhalten.
Quelle: http://www.n-tv.de[/b]
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