- Privatpatienten - Rudow, 27.08.2000, 16:38
- Re: Vorzugsbehandlung verleumdend? - Baldur der Ketzer, 27.08.2000, 17:00
- Besser hätte ich es auch nicht sagen können - RolandLeuschel, 27.08.2000, 18:45
- Korrektur: erarbeiteten nicht erarbeitenden (owT) - RolandLeuschel, 27.08.2000, 18:46
- Re: Besser hätte ich es auch nicht sagen können - Baldur der Ketzer, 27.08.2000, 19:01
- Genau! - Sascha, 27.08.2000, 23:03
- Besser hätte ich es auch nicht sagen können - RolandLeuschel, 27.08.2000, 18:45
- Re: Vorzugsbehandlung verleumdend? - Baldur der Ketzer, 27.08.2000, 17:00
Privatpatienten
Der Begriff Privatpatient suggeriert eine Vorzugsbehandlung, da es tatsächlich zu solcher kommt, wenn man normalerweise hierzulande als Privatpatient seinen Arzt honoriert.
Bei Asylbewerbern dürfen Ärzte nur sogen. Akutbehandlungen vornehmen, also keinerlei Behandlungen, die nicht notwendig sind, momentane lebensbedrohliche und stark schmerzhafte Erkrankungen zu behandeln. Einen Anspruch auf Therapie hat der Asylbewerber nicht.
Asylbewerber haben also noch nicht einmal den Status eines normalen Kassenpatienten!
Wenn man trotz dieser Tatsache versucht, die Behandlung Asylsuchender als Vorzug darzustellen, dann handelt man nicht nur fahrlässig (weil man die negative Haltung dieser Personengruppe gegenüber verstärkt), sondern auch verleumderisch.
Grüße
von Rudow
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