- Ã-sterreich: Höchstgericht kippt die Fondssteuer - Hirscherl, 10.04.2002, 17:37
Ã-sterreich: Höchstgericht kippt die Fondssteuer
Wien: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das bestehende Besteuerungssystem von Investmentfonds als verfassungswidrig erkannt und hebt die Bestimmungen über die Besteuerung ausländischer Investmentfonds mit 31. März 2003 auf. Im Detail hat der VfGH fest gestellt, dass auch sämtliche ausländische Investmentfonds in Ã-sterreich einer Endbesteuerung unterzogen werden müssen. Bisher mussten die Einkünfte in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Das bestehende Besteuerungssystem unterschied bisher zwischen inländischen und ausländischen Investmentfonds. Bei inländischen Investmentfonds führen die depotführenden Banken die 25-prozentige Kapitalertragsteuer und die fünfprozentige Spekulationssteuer direkt als Quellenabgabe an den Finanzminister ab. Damit sind? bis auf die zumeist minimalen Erträge durch ausländische Dividenden? alle Steuerpflichten erfüllt und auch eine etwaige Erbschaftssteuer fällt nicht mehr an. Ausländische Fonds müssen hingegen in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden und unterliegen damit dem Spitzensteuersatz von bis zu 50 Prozent. Wer dem Finanzamt überdies seine ausländischen Investmentfonds nicht offenlegte, dem zogen die Banken eine Sicherungssteuer von 2,5 Prozent des Fondswertes ab.
"Die großen Gewinner dieses Erkenntnisses sind die ausländischen Fonds, vor allem die Rentenfonds, die nun in den Genuss der Endbesteuerung kommen", meinte dazu Sabine Kirchmayr, Geschäftsführerin des Consultingunternehmens Ernst & Young, die für einen Klienten das Verfahren führte. Vermutlich werde auch der"Bedarf" an der Sicherungssteuer zu überprüfen sein. Experten zeigten sich überrascht, dass auch nicht in Ã-sterreich zugelassene Fonds endbesteuert werden müssen.
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