- Leviathan wird immer rabiater - R.Deutsch, 20.04.2002, 09:13
- Re: Leviathan wird immer rabiater - Euklid, 20.04.2002, 10:02
- Re: Revolution - silvereagle, 20.04.2002, 11:05
- Re: Leviathan wird immer rabiater - tas, 20.04.2002, 10:16
- Den einzigen sicheren Rechtsweg: Sozialhilfe? ;-( (owT) - LenzHannover, 20.04.2002, 22:14
- Re: Leviathan wird immer rabiater - Euklid, 20.04.2002, 10:02
Leviathan wird immer rabiater
Steuer
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung nicht ohne Tücken
Von Lutz Schumann, Steuer-Schutzbrief*
19. April 2002 Die deutsche Finanzverwaltung macht mobil. In den vergangenen Jahren haben alle Bundesländern ihre Steuerfahndungsstellen kräftig aufgestockt. Der Grund: Die Jagd auf Bundesbürger, die seit Einführung der Zinsabschlagsteuer ihr Geld ins steuerschonende Ausland brachten oder während des Börsenbooms Spekulationsgewinne?vergessen? haben zu versteuern.
Viele Sünder sehen ihre Rettung in einer so genannten Selbstanzeige. Diese sind nicht erst seit den Spendenaffären der vergangenen Monate bei Betroffenen eine beliebte Möglichkeit, beim Fiskus?reinen Tisch? zu machen und einer Bestrafung zu entgehen. Doch was muss man dabei beachten. Lutz Schumann, Herausgeber des Steuer-Schutzbriefs (www.steuer-schutzbrief.de), verrät Wissenswertes rund um die Selbstanzeige.
Steckbrief mit sieben Unterpunkten
1. Ob eine Selbstanzeige überhaupt ratsam ist oder nicht, kann nur ein Fachmann entscheiden. Betroffene sollten daher in jedem Fall schnellstens einen Fachanwalt für Steuerrecht oder einen versierten Steuerberater um Rat fragen.
2. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Steuerschummeleien bislang unentdeckt geblieben sind. Steht die Steuerfahndung schon vor der Tür, ist es zu spät. Bei einer normalen Betriebsprüfung ist dagegen eine Selbstanzeige in den meisten Fällen noch möglich.
Übrigens: Das gilt auch, wenn Steuerzahler von ihrem Finanzamt angeschrieben werden und um Stellungnahme zu einem bestimmten Sachverhalt gebeten werden. Auch hier gilt: Vorher unbedingt einen Berater einschalten. Achtung! Waren mehrere Personen an den Steuerschummeleien beteiligt, müssen alle zeitgleich eine Selbstanzeige abgeben.
3. Das Schreiben an das zuständige Finanzamt sollte nicht als?Selbstanzeige? gekennzeichnet sein. Dies würde umgehend zur Einleitung eines Strafverfahrens durch die Straf- und Bußgeldsachenstelle führen. Besser: Betroffene formulieren ihre Selbstanzeige als Berichtigung der ursprünglichen Steuererklärung/en.
4. In dem Schreiben ans Finanzamt sollte der?Fehler? möglichst genau beschrieben werden. Die?vergessenen? Einnahmen müssen zunächst nicht auf den Cent genau angegeben werden. Es genügt eine Schätzung. Doch diese sollte besser höher als zu niedrig ausfallen. Exakte Belege können Betroffene später nachliefern.
5. Aufgrund der Selbstanzeige erstellt das Finanzamt einen geänderten Steuerbescheid. Eine Strafe brauchen Betroffene wegen der Selbstanzeige nicht zu fürchten.
6. Zu der errechneten Steuernachzahlung kommen noch sechs Prozent Hinterziehungszinsen pro Jahr hinzu. Achtung! Die Finanzämter setzen eine knappe Nachzahlungsfrist (circa 4 Wochen).
7. Bei der Entscheidung?Selbstanzeige, ja oder nein?? sollten Betroffene die Verjährungsfristen beachten. Strafrechtlich beträgt diese fünf Jahre. Fristbeginn ist der Tatzeitpunkt der Steuerhinterziehung. Die so genannte Festsetzungsverjährung beträgt dagegen zehn Jahre. Fazit: Ist die Steuerschummelei strafrechtlich schon verjährt (nach fünf Jahren), ist auch eine Selbstanzeige in den meisten Fällen unnötig, da eine Bestrafung sowieso nicht mehr möglich ist. Doch Vorsicht! Ob eine Verjährung eingetreten ist, kann nur ein Fachmann mit letzter Sicherheit klären.
Selbstanzeige ist schwieriger geworden
Seit Anfang 2002 ist eine Selbstanzeige in vielen Fällen sowieso aussichtslos. Der Grund: Bundesfinanzminister Eichel hat heimlich, still und leise neue Vorschriften in seinem seit Jahresanfang geltenden Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz versteckt. Mit dem Paragraphen 370 a der Abgabenordnung (AO) hat er die?gewerbsmäßige Steuerhinterziehung? als Vortat zur Geldwäsche eingeführt. Die böse Folge: Jeder, der mehrfach Steuern hinterzogen hat, muss künftig härter verfolgt und bestraft werden. Die Rechtsprechung ist hier eindeutig.
Gewerbsmäßig, handelt bereits, wer mehrmals hintereinander die selben Steuerschummeleien begeht. Kleine Steuersünder, die regelmäßig bei den Fahrtkosten zur Arbeit ein paar Kilometer dazumogeln, die Kosten fürs Arbeitszimmer zu hoch ansetzen, mehrfach falsche Buchquittungen einreichen oder seit Jahren Zinseinnahmen?vergessen?, werden so zu Schwerverbrechern gestempelt.
Was eigentlich ein Mittel zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist, entpuppt sich damit zu einem Rundumschlag gegen alle Steuerbetrüger. Zumal im Gesetz Mindestbetragsgrenzen, ab der von?Gewerbsmäßigkeit? ausgegangen werden kann, völlig fehlen. Nach Angaben von Rechtsanwalt Michael Streck, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, fallen damit künftig etwa 75 Prozent aller Steuerhinterzieher unter die neue Strafvorschrift.
Kleine Steuersünder werden kriminalisiert
Mit schweren Konsequenzen: Verdeckte Ermittler, Telefonüberwachung oder Observation - alles das ist (theoretisch) zulässig. Der Clou: Eichels Mannen haben?vergessen?, die Vorschriften der strafbefreienden Selbstanzeige auf die?gewerbsmäßige Steuerhinterziehung? auszudehnen. Die böse Folge: Betroffene haben damit ab sofort keine Möglichkeit mehr, durch Offenbarung beim Fiskus straffrei auszugehen. Hinzu kommt, dass auch die Einstellung eines Strafverfahrens wegen Geringfügigkeit nicht mehr möglich ist. Denn die?gewerbsmäßige Steuerhinterziehung? gilt dem Gesetzestext nach als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis.
Und Verbrechen müssen von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt werden. Schon regt sich nicht nur bei Steuerberatern und Rechtsanwälten Unmut. Selbst Politiker fordern Änderungen. Bleibt abzuwarten, ob das Bundesfinanzministerium die Folgen für kleine Steuersünder, wie angedeutet, wenigstens auf dem Erlasswege mildert.
Was sollten Betroffene tun? Pauschale Ratschläge gibt es nicht. Jeder Fall muss von einem Fachmann individuell beurteilt werden. Doch eines ist sicher: Vorschnelle Selbstanzeigen sind derzeit der falsche Weg.
<file:///C:/WINDOWS/Desktop/img/leer.gif> <file:///C:/WINDOWS/Desktop/img/leer.gif> *Der?Steuer-Schutzbrief? ist ein monatlich erscheinender Informationsbrief, der seit 1993 Tipps, Tricks und Warnungen zum Steuernsparen gibt. Er bietet aktuelles, kompaktes und vor allem für Steuerlaien verständlich geschriebenes Wissen. Selbständige, Immobilienbesitzer, Kapitalanleger und alle, die keine Mark zu viel ans Finanzamt zahlen wollen, vertrauen seit Jahren auf sein Urteil.
Herausgeber und Chefredakteur Lutz Schumann kennt die speziellen Informationsbedürfnisse deutscher Steuerzahler, gleichgültig ob Firmenchef, Kapitalanleger, Immobilienbesitzer oder gut verdienender Angestellter, aus seiner langjährigen Tätigkeit im Steuerressort der Wirtschaftszeitschrift impulse, bei anderen Wirtschaftspublikationen, als Selbständiger und Buchautor. Ein Gratisexemplar des Steuer-Schutzbriefs können Sie bei der Hotline 0228 / 977 90 60 oder im Internet unter www.steuer-schutzbrief.de anfordern.
Text: @JüB
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