- @ JüKü: Forum abgeschaltet? - DowJames, 29.04.2002, 20:28
- Re: @ JüKü: Forum abgeschaltet? - YIHI, 29.04.2002, 21:05
- Systemfehler Forum hat vor eigenem Schatten Angst... - Turon, 29.04.2002, 21:19
- Hallo Dow Jomes - Turon, 29.04.2002, 21:07
- Wichtige Ergänzung - Turon, 29.04.2002, 21:17
- Hallo Turon, - DowJames, 29.04.2002, 21:20
- Re: Hallo Turon, - Turon, 29.04.2002, 22:12
- Re: @ JüKü: Forum abgeschaltet? - JÜKÜ, 29.04.2002, 21:38
- Re: Gelten Gold- und Silber-Bugs eigentlich als Staatsfeinde? (owT) - JLL, 30.04.2002, 07:47
- Re: Gelten Gold- und Silber-Bugs eigentlich als Staatsfeinde? (owT) - Popeye, 30.04.2002, 08:02
- Re: Gelten Gold- und Silber-Bugs eigentlich als Staatsfeinde? - nun ja - nereus, 30.04.2002, 09:03
- Re: Gelten Gold- und Silber-Bugs eigentlich als Staatsfeinde? (owT) - Popeye, 30.04.2002, 08:02
- Re: @ JüKü: Forum abgeschaltet? - YIHI, 29.04.2002, 21:05
Re: Gelten Gold- und Silber-Bugs eigentlich als Staatsfeinde? - nun ja
Hallo Popeye!
Du antwortest auf die nicht ganz ernst gemeinte Frage von.. ein wenig augenzwinkernd mit: Damit gefährdest Du:"lebenswichtige Einrichtungen" - nämlich das Geldwesen. Das läßt sich vor jedem Gericht plausibel argumentieren.
Zur Untermauerung ziehst Du die Paragraphen des Strafgesetzbuches 84 bis 91 heran.
Wie wär's denn mit den §§ 146, Geldfälschung bis §§ 151, Wertpapiere?
§146
(1)..Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr..
1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird.
2. Falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder
3. Falsches Geld, das unter den Voraussetzungen der Nummern 1 und 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.
(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldfälschung verbunden hat, so ist die Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Da ganz offensichtlich beabsichtigt wird das einzige Aktivum (ohne Passivseite) der Bundesbank, die Goldreserven zu verhökern, könnte ich mir sehr gut vorstellen, daß ein paar findige Zeitgenossen flankiert durch redliche Anwälte (die soll es ja noch geben) einen Musterprozeß gegen die Bundesbank führen.
Das Gold wurde einstmals zur Vertrauensbildung in die Deutsche Mark angekauft.
Der Verkauf oder die Wandlung in Aktien könnte dieses Vertrauen nachhaltig erschüttern.
Auch die anderen europäischen Zentralbanken haben es ganz sicher nicht aus purer Langweile über Jahrzehnte in den Tresoren gehortet.
Da die Zettelwirtschaft von Uncle Sam und die daraus resultierende Inflationsgefahren von standhaften Ã-konomen vor Gericht plausibel dargestellt werden könnten, ich hätte da u.a. einen berühmten"deutschen" Falschgeldspezialisten im Auge ;-), und somit der Beweis für die beabsichtigte Verschlechterung des Geldes bzw. des Geldwertes erbracht wäre, würde ich mir auch um die Begrifflichkeit des Wortes"Bande" keine allzu großen Sorgen mehr machen.
Also, das Gesetz könnte theoretisch auch für andere Zeitgenossen nicht ungefährlich werden, denn es erhebt sich doch die Frage:
Wer gefährdet denn das Geldwesen in seiner Gesamtheit mehr, ein paar Falschgeldspezies oder die ganz großen Weichensteller?
mfG
nereus
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