- @Turon - Leider haben sich die Gesetze zum Thema privater Datenschutz - Popeye, 30.04.2002, 07:10
- Hi Popeye - Turon, 30.04.2002, 15:25
Hi Popeye
Danke für den Link - aber dies ist mir nicht unbekannt.
Das Otto Schirinowski ( ;) ) einen Katalog erstellt hat, der massivst die
Beschuldigung gegen Internetuser verschärft (Freiheit in der Hinsicht,
nicht nur die Freiheit der Straftaten) - das ist mir sehr wohl bekannt.
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Die entscheidende Frage ist - was das Gesetz anderweitig dazu sagt.
So zum Beispiel: findet man Deine Adresse, auf dem PC eines Täters -
ohne eindeutige Hinweise darauf, daß eine Straftat begangen worden
ist, ist die Beschlagnahme der PC´s verfassungswidrig.
Es verstößt gegen das Ausforschungsverbot, das durch den Verfassungsgericht
ausgesprochen wurde. Das gilt in meinem Fall.
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Was den Link da oben angeht. Du kennst bereits die Tatsache, daß
es bei uns den großen Lauschangriff gibt.
In der Realität sieht es so aus: die Anordnungen des Gerichts, zu Anbringung
der Telefonabhörung, und Verwanzung von Gebäuden, findet mangels technischen
Geräts nur in jedem dritten Fall statt.
Ich kann das Thema ggf - morgen deutlicher ausführen - nur so viel, derzeit.
Durch grundlose Verdächtigungen, die nur auf kriminalistischer Alltagserfahrung
beruhen können, wird mangels Kenntnis - häufiger auch der Verdacht auf hauchdünner Basis ausgesprochen - und Verdacht gleicht nahezu schin Strafanzeige.
Das darf die Polizei auch - dagegen habe ich auch nicht besonders viel
einzuwenden. Aber: bevor ein Staatsanwalt dann der Ansicht ist, er muß es verfolgen, muß er den Umstand sorgfältig prüfen. Letztendlich geht es auch
um nicht zu bagatelisierende Kosten, die in Falle der Einstellung des Verfahrens der Beschuldigte zu berappen hat.
Gruß.
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