- Bitte verzeiht', wenn ich mich so spät nochmals zu 'Erfurt' zu Wort melde.... - Galiani, 01.05.2002, 14:24
- 100 % Zustimmung (owT) - beni, 01.05.2002, 14:28
- Galiani - einmal sind wir sogar gleicher Meinung - Turon, 01.05.2002, 16:12
- Re: Bitte verzeiht', wenn ich mich so spät nochmals zu 'Erfurt' zu Wort melde.... - Wal Buchenberg, 01.05.2002, 17:21
- Re: Bitte verzeiht', wenn ich mich so spät nochmals zu 'Erfurt' zu Wort melde.... - mguder, 01.05.2002, 17:48
- Ich wollte ausdrücklich NICHT rechtfertigen, sondern KAUSALITÄTEN aufzeigen! (owT) - Galiani, 01.05.2002, 18:18
- Kausalität??? - Wal Buchenberg, 01.05.2002, 20:24
- Ich glaube nicht, daß die Bluttat ohne den Schul-Verweis geschehen wäre! (owT) - Galiani, 01.05.2002, 22:16
- Kausalität??? - Wal Buchenberg, 01.05.2002, 20:24
- Re: Bitte verzeiht'.. nochmals zu 'Erfurt' - ist schon OK, das beschäftigt viele - nereus, 01.05.2002, 18:23
- @nereus: Zu Erfurt: Kinder werden von Eltern erzogen und nur sehr beschraenkt - Josef, 01.05.2002, 18:41
- @Josef: 100% Zustimmung! Gruß (owT) - Galiani, 01.05.2002, 22:31
- Re: Bitte verzeiht'.. nochmals zu 'Erfurt' - ist schon OK, das beschäftigt viele - Galiani, 01.05.2002, 22:12
- @nereus: Zu Erfurt: Kinder werden von Eltern erzogen und nur sehr beschraenkt - Josef, 01.05.2002, 18:41
Re: Bitte verzeiht'.. nochmals zu 'Erfurt' - ist schon OK, das beschäftigt viele
Hallo nereus
Ich gebe schon zu, daß meine direkten Erfahrungen mit Lehrern schon sehr sehr weit zurückliegen und auch meine Kinder sind der Schule schon entwachsen.
Vielleicht sehe ich manches falsch.
Aber in einem Punkt, würde ich glauben, hast Du nicht Reht: Für jemanden der studieren will, ist das Verdikt, nach 12 Schuljahren nicht zum Abitur zugelassen zu werden, tatsächlich und im wahrsten Wortsinn vernichtend. Ein Lehrer oder ein Schuldirektor, der einen solchen Entscheid trifft, sollte das - dieser Überzeugung bin ich - nicht allein und nicht unüberprüft und nicht ohne die Möglichkeit des Betroffenen tun dürfen, höhere Instanzen anrufen zu können! Es widerspricht ganz eindeutig meinem Rechtsempfinden, daß vergleichsweise folgenreiche Sanktionen, die bei Erwachsenen nur von verfahrensrechtlich sehr genau geregelten Schwur- oder zumindest von Schöffengerichten getroffen werden könnten, gegen deren Urteile es einen mehrstufigen Instanzenzug gibt, im Fall von schulischen Delikten ohne ein geordnetes Verfahren, nicht unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und ohne Einspruchsrechte eines sozusagen schutzlos"Verurteilten" vor sich gehen. Zu welchen Konsequenzen so was führen kann, haben wir ja in den Schulen im Dritten Reich anhand der Kinder gesehen, deren einziger"Makel" war, daß sie aus jüdischen Familien stammten.
Ich stimme natürlich ausdrücklich damit überein, daß - selbst wenn der Schulverweis des Mörders von Erfurt nicht in diesem Sinne gerechtfertigt gewesen sein sollte - dies keinerlei Entschuldigung, Rechtfertigung oder Schuldminderung für eine Bluttat sein kann, wie sie in Erfurt geschehen ist; das wäre eine absurde Fehldeutung dessen, was ich sage!
Aber wichtiger als eine Verschärfung des Waffengesetzes oder ein Verbot gewaltverherrlichender Videos scheint mir als Konsequenz des Geschehens von Erfurt eine Reform des - wie mir scheint - unbeschränkten und ungeordneten Despotentums zu sein, mit dem Schulmänner und -frauen per Federstrich über das Wohl und Wehe von Schülern entscheiden können, die ihre Schulen besuchen. Dieses Verfahren, das ja wohl bei dem Mörder von Erfurt dessen maßlose, kriminelle und in jeder Beziehung entsetzliche Tat ausgelöst hat, kritisiere ich.
Grüße
G.
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