- Hallo Rene! - Turon, 28.05.2002, 10:57
- Vielen Dank (mT) - Rene, 28.05.2002, 12:47
- Re: Vielen Dank (mT) - Turon, 29.05.2002, 02:11
- Bin leider kein StA - Rene, 29.05.2002, 11:08
- Re: Vielen Dank (mT) - Turon, 29.05.2002, 02:11
- Vielen Dank (mT) - Rene, 28.05.2002, 12:47
Vielen Dank (mT)
Meine Polnischkenntnisse sind, bedingt durch meine bessere Hälfte, als"moderat" zu bezeichnen. D.h. beim Notar brauchte ich keinen Dolmetscher. Im Gericht, wenn es gegen mich geht, wo es auf Nuancen ankommt würde ich wohl besser einen Dolmetscher verlangen.
Hilfe dachte ich, könnte man bei dom.pl bekommen, aber die Antwortwahrscheinlichkeit ist da sehr gering. Vielen Dank auch für den Link.
Noch mal kurz zum Thema Beamtentum. Vielleicht sind tatsächlich zwei Fälle zu unterscheiden 1. die Entscheidungen, die an das Recht gebunden sind und 2. Ermessensentscheidungen. Im zweiten Fall ist der Willkür die Tür ein bißchen weiter geöffnet.
Für dich persönlich gibt es nach 3 Monaten der Nichtbeantwortung die Möglichkeit eine Dienstuntätigkeitsbeschwerde einzulegen.
Das Wissen nicht preisgeben? Sollte der Staatdiener sich dir gegenüber tatsächlich ablehnend verhalten, weil du im Augenblick mehr Detailwissen hast als er, so sollte er mal einen Grundkurs in bürgernahes Verwaltungshandeln belegen. Was ist schlimm daran, wenn ich dem Bürger gegenüber zugeben, das ich mich ins das Detail erst einlesen muss? Da nehme ich dach die ausgestreckte Hand von ihm an (d.h. wenn er von sich aus Rechtsgrundlagen, usw. benennt). Ich brauche dann nur noch 50 Seiten Kommentierungen zu lesen und nicht 150. Aber es gibt eben Leute, die sich dann persönlich getroffen fühlen.
Ach, die Arbeit mit RA´s.
Aus meiner eigenen noch recht kurzen Praxis weiss ich aber, dass wir mit Rechtsanwälten teilweise sehr unangenehme Erfahrungen gemacht haben. Da wird aufgebauscht, dazugedichtet; also die Sachlage verdreht, wie es nur geht. dazu in einem derartig ruppigem Ton (etwa wie bei einem säumigen Schuldner, aber gegenüber einer Behörde absolut unangebracht), das es schwierig bleibt dieses Verhalten zu tolerieren. Zur Ehrenrettung will hinzufügen, das es auch besonnene clevere besonnene Anwälte gibt, die erst bei der Gerichtsverhandlung ihr wahres Können offenbaren. So einen würde ich mir gern selbst nehmen.
Richter verknacken? Nun das gestaltet sich in der Tat schwierig, da die Rechtssprechung die richterliche Unabhängigkeit garantiert. Im Fall von Rechtbeugung gibt es da, glaube ich, auch eine Richterkammer, aber das Feld überlasse ich lieber jemand anderem, der sich damit wirklich auskennt.
Gruss und nochmals Dank
Rene
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