- Hallo Rene! - Turon, 28.05.2002, 10:57
- Vielen Dank (mT) - Rene, 28.05.2002, 12:47
- Re: Vielen Dank (mT) - Turon, 29.05.2002, 02:11
- Bin leider kein StA - Rene, 29.05.2002, 11:08
- Re: Vielen Dank (mT) - Turon, 29.05.2002, 02:11
- Vielen Dank (mT) - Rene, 28.05.2002, 12:47
Re: Vielen Dank (mT)
Meine Polnischkenntnisse sind, bedingt durch meine bessere Hälfte, als"moderat" zu bezeichnen. D.h. beim Notar brauchte ich keinen Dolmetscher. Im Gericht, wenn es gegen mich geht, wo es auf Nuancen ankommt würde ich wohl besser einen Dolmetscher verlangen.
Das gilt glaube ich für alle Rechtsfälle wo man sich in einer Fremdsprache verteidigen muß. Dennoch: da aufgrund des Umbruchs in Polen, sich laufend
Gesetze ändern, auf dem von Dir gesuchten Gebiet, empfehle ich durchaus nach
Anwälten zu suchen, die bereits auf dem aktuellen Stand der Rechtssprechung sind.
Hilfe dachte ich, könnte man bei dom.pl bekommen, aber die Antwortwahrscheinlichkeit ist da sehr gering. Vielen Dank auch für den Link.
Bei den webbasierten Angeboten und gerade bei dom.pl handelt es sich nicht unbedingt um juristisch versierte Seite. Nach meinen Erfahrungen in Polen, ist
eigentlich so, daß man in Grundstücksfragen sich doch direkt an einem Anwalt wendet. Sie sind im Netz nicht gerade vertreten.
Am besten direkt per Brief anschreiben.
>Noch mal kurz zum Thema Beamtentum. Vielleicht sind tatsächlich zwei Fälle zu unterscheiden 1. die Entscheidungen, die an das Recht gebunden sind und 2. Ermessensentscheidungen. Im zweiten Fall ist der Willkür die Tür ein bißchen weiter geöffnet.
In meinem Fall trifft die Ermessensentscheidung wohl zu. In sofern Du Staatsanwalt bist, und die Sache Dir mal anschauen möchtest, so schreibe mir bitte mal eine Mail, dann besprechen wir alles Weitere.
Mailadresse: Turon@freenet.de
Für dich persönlich gibt es nach 3 Monaten der Nichtbeantwortung die Möglichkeit eine Dienstuntätigkeitsbeschwerde einzulegen.
Ich vermute, daß die StA sich um die Äußerung dazu drücken will, weil
als StA müßte sie an meiner Anfrage, die via Rechtsanwalt an die StA gerichtet
worden ist, zugeben, daß ein Polizist sich vermutlich strafbar machte. Wir haben hier in Kassel leider keine"bürgernahe" StA und Gerichte. Man ist in der Bevölkerung ohnehin der Ansicht, daß die Richter bei uns vollkommen willkürlich sind.
Das Wissen nicht preisgeben? Sollte der Staatdiener sich dir gegenüber tatsächlich ablehnend verhalten, weil du im Augenblick mehr Detailwissen hast als er,
Ich habe mir"die Strafprozessordnung" gekauft um nachzuforschen, ob die StA
und Amtsgericht gegen mich richtig nach Gesetz handelte. Die Bibel der Strafprozessordnung, offenbarte mir, daß mein Fall nicht nur willkürliche Beschlüsse umfasst, zum Teil wurde offensichtlich gegen den gesetzlichen Rahmen gehandelt. So etwas will der StA nicht zugeben.
so sollte er mal einen Grundkurs in bürgernahes Verwaltungshandeln belegen.
wie Recht Du hast.
Was ist schlimm daran, wenn ich dem Bürger gegenüber zugeben, das ich mich ins das Detail erst einlesen muss? Da nehme ich dach die ausgestreckte Hand von ihm an (d.h. wenn er von sich aus Rechtsgrundlagen, usw. benennt). Ich brauche dann nur noch 50 Seiten Kommentierungen zu lesen und nicht 150. Aber es gibt eben Leute, die sich dann persönlich getroffen fühlen.
Rene es ist leider - aus meiner persönlicher Erfahrung, nicht so wie Du sagst. Ich weiß sehr wohl, daß es gute Beamte gibt, die vorbildlich in der Pflichterfüllung sind. Im Prinzip handelt es sich um gleich zwei Fälle die mich betreffen und einen Fall bei dem mich zumindest die Beschreibung eines Rechtsanwalts mindestens empörte, zumal ich aus dem gleichen Tatort komme.
>Ach, die Arbeit mit RA´s.
>Aus meiner eigenen noch recht kurzen Praxis weiss ich aber, dass wir mit Rechtsanwälten teilweise sehr unangenehme Erfahrungen gemacht haben.
Mit Rechtsanwälten? nun ich bin in der ziemlich glücklicher Lage, daß mir mein Rechtsanwalt jeweils Abschriften der jeweiligen Anfragen an die StA
schickt. Vieles ist mir zwar unklar, aber ich kann keinen feindseligen Ton
seitens des RA feststellen. Er ist mir einen Ton zu ruhig, allerdings richtet er sich auch nicht nach meinen Vorstellungen, sondern macht das, was seine Pflicht ist: vertritt die Rechtsstaatsordnung entsprechend, und ist quasi ein Beobachter.
Da wird aufgebauscht, dazugedichtet;
das kenne ich seitens der StA und des Amts- und Landgerichts Kassel.
Wenn etwas zu Anschuldigung nicht ausreicht, dann ist es den Richtern hier
scheinbar egal, was zum Beispiel Karlsruhe sagt.
also die Sachlage verdreht, wie es nur geht.
In meinem Fall verdreht der StA die Sachlage. Ich kann mir nicht vorstellen,
daß ein normaler Mensch, beim Auffinden einer Mailadresse mit meiner Hausadresse, bei einem Angeklagten, ohne klarer Prüfung zu Gericht rennt, und behauptet - ich hätte sonst was verbrochen, obwohl es aus den Unterlagen wie die Ermittlungsakte keinerlei Hinweise dafür gibt, daß ich mich irgendwie schuldig gemacht habe. Dafür - auf dieser Grundlage - unterschriebt ein Richter ein Durchsuchungsbeschluß, grenzt die Maßnahme rechstaatlich ein, und die Polizei nimmt alles mit.
Ich frage mal: kann denn ein Lautsprecher Beweismaterial sein?, oder ein Mikrofon? So läuft das bei uns. Auf die direkte Anfrage an den StA - Totenstille. Er weiß ganz genau, daß eine Antwort auf meine Frage ihm gleich blamiert zusammen mit der Polizei.
Dazu in einem derartig ruppigem Ton (etwa wie bei einem säumigen Schuldner, aber gegenüber einer Behörde absolut unangebracht), das es schwierig bleibt dieses Verhalten zu tolerieren.
Rene, ich kann leider die interne Arbeit der RA (ruppigen Ton etc)
nicht beurteilen. In Hinblick auf mich, kann ich nicht sagen, daß er
irgendwie unfair ist. Von einem StA aber als Behörde, erwarte ich zumindest
nicht etwa Fairness gegenüber mich selbst. Aber: ich erwarte daß er unsere
Gesetze bei der Wahrheitsfindung befolgt.
Laut diesen Gesetzen nämlich - so paradox es klingt - kann man gegen jedem
der via Mail kommuniziert, zum Teil auch anonym - Hausdurchsuchung anordnen,
gegen jedem kann man was dazuschustern, damit es in etwa paßt. Wenn es notwendig wird, ziehe ich mit dem Fall bis nach Karlsruhe - genau dorthin, wo unsere Richter mal einst gesagt haben: Ausforschung ist verboten.
Zur Ehrenrettung will hinzufügen, das es auch besonnene clevere besonnene Anwälte gibt, die erst bei der Gerichtsverhandlung ihr wahres Können offenbaren. So einen würde ich mir gern selbst nehmen.
Der RA der mich verteten wird, wenn es tatsächlich zu Anklage kommt,
scheint ziemlich erfolgreich zu sein, ist sehr oft bundesweit unterwegs.
>Richter verknacken? Nun das gestaltet sich in der Tat schwierig, da die Rechtssprechung die richterliche Unabhängigkeit garantiert.
Nur mal so eine Frage: Ich habe mich in etwa jetzt ein Jahr mit dieser Materie, die mich betrifft beschäftigt. Zum Teil im Internet wie auch
in handefester Literatur. Es ist leider so: unsere Richter sprechen bald kein Recht mehr, sondern eigene Meinung aus, daß zum Rechtsurteil wird.
Dieses"Phänomen" ist aus meiner Sicht damit erklärbar, daß Menschen die gewohnt sind Recht zu sprechen, wie alle anderen auch in Routinearbeit
verfallen. Bei uns und auch in allen anderen Ländern der Welt übrigens auch,
wird das unter der Machtgeilheit abgestempelt.
Nun: ich möchte natürlich nicht davon ausgehen, daß es prinzipiell so ist,
aber wenn ich bedenke, daß es so sein könnte, dann haben wir bereits die Zeiten, die mich doch quasi an da Master/Servant Spiel erinnern.
Die klare Rechtssprechung fordert, daß es eine Willkürskontrolle geben muß.
Nur von wem wird sie denn geregelt und entscheiden? bei uns doch quasi nach der Sippe. Eine Dienstuntätigkeitsbeschwerde, oder Deinstaufsichtbeschwerde gegen einem Richter wird von den gleichen Richter gelesen, wie man in den weiten
des Internets problemlos nachlesen kann.
Ich will Dich natürlich auch nicht jetzt ausreizen und mit Fragen nerven,
aber: es ist für mich, und für mein Freiheitsbewußtsein tödlich, wenn ich
lese, daß es zwar gesetzliche Rahmen für eine Beschwerde gibt, aber es diese
im Prinzip dann doch nicht gibt.
Im Fall von Rechtbeugung gibt es da, glaube ich, auch eine Richterkammer, aber das Feld überlasse ich lieber jemand anderem, der sich damit wirklich auskennt.
Das Dillema der Rechtsbeugung: einerseits ist der Richter nur gegenüber dem gesetz verpflichtet. Anderseits ist die StA der Verfolgung von Straftaten ebenfalls verpflichtet. In meinem Fall könnten nach Ermessensentscheidung der StA ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden. Da aber dieses Ermittlungs-verfahren inkonsequent durchgezogen worden ist (es gab keine konkreten Hinweise darauf, worum es sich - auch bei noch nur vermutlichen Kontakt - mit dem Angeklagten gehandelt hat, es ist noch nicht einmal tatsächlich bewiesen, daß ich tatsächlich einen Kontakt mit dem Angeklagten hatte - so der Stand der Ermittlungen vor dem Beschluß der Hausdurchsuchung), und der StA sich bei seiner Suche nach Hinweisen nur darum kümmerte meinen Wohnort zu finden,
hat das Gericht es - trotz der einhelliger Rechtssprechung des Bfervg - daß Ausforschung via Durchsuchung verboten ist - einen Durchusuchungsbeschluß erlassen. Dies ist in meinen Augen der Tatbestand der Rechtsbeugung.
Punkt zwei: die Beschwerde wird durch das Landgericht verworfen. In erster"Sitzung" sehen es die Richter als notwendig, den Angeklagten nochmalig
zu vernehmen, worum es in meinem vermeintlichen Kontakt mit ihm ging,
dann wiederum jedoch, nach dem er nichts mehr zu diesem Thema aussagen kann,
entscheiden sie, daß die Beschlagnahme i.O war.
Anderseits heißt es aber: wenn ein Durchsuchungsbeschluß die midestrechtsstaatlichen Anforderungen nicht genügt (zureichende Nennung des Straftatsbestandes), so ist er auf Beschwerde hin zurückzunehmen.
Mit anderen Worten: was das Landgericht aus dem Beschlüssen des Bfervg gemacht hat, oder der einhelliger Rechtssprechung der Strafprozessordnung, spottet selbst das Recht der Talibans an. Denn immerhin haben diese Leute - so leid es mir tut - ihr eigenes Recht befolgt. (na ja einwenig überspitzt ist das schon:) )
Ferner: da alle Bürger vor dem Gesetz gleich zu behandeln sind, eröffnete das LG die Möglichkeit damit an, gegen jedem der via Internet quer kommuniziert,
ebensolche Maßnahmen zu vollziehen.
So als ob immer Jemand wüßte, daß der Mensch an anderer Leitung bestimmtes
Verbrechen gerade begeht, oder vor einer Zeit begangen hat.
Genau das finde ich mittlerweile echt nur noch makaber.
>Gruss und nochmals Dank
>Rene
P.S.: Insofern Du noch Fragen haben solltest: nenne mir in der Mail in etwa
genauer den Ort, wo Du Deine Klärung einer Rechtsangelegenheit hast, ich kann Dir zu Not entweder in Pommern, oder eventuell in der Nähe Warschawa vermutlich behilflich sein.
Gruß
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