- Infos zum Geldschnüffelgesetz/ Die Überwachung wird größer - RetterderMatrix, 31.05.2002, 17:20
Infos zum Geldschnüffelgesetz/ Die Überwachung wird größer
Aus dem NWZ-Newsticker:
Geldwäsche wird in Deutschland schwerer
dpa
Berlin (dpa) - Im Kampf gegen Terrorismus und Geldwäsche müssen Banken und Sparkassen gegenüber Behörden noch weiter gehende Auskünfte über Kunden geben als bisher. Das sieht das am Freitag vom Bundesrat angenommene 4. Finanzmarktförderungsgesetz vor. Die Länderkammer billigte damit wie zuvor der Bundestag die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses vom 15. Mai.
Das Gesetz enthält eine Fülle von Neuregelungen auch zur Stärkung der deutschen Finanzmärkte und zur Verbesserung des Anlegerschutzes. Kurs- und Marktpreismanipulationen werden als Ordnungswidrigkeit oder Straftatbestand geahndet. Das Kreditkartengeschäft wird erstmals unter laufende Aufsicht gestellt.
Der rheinland-pfälzische Finanzminister Gernot Mittler (SPD) begrüsste die gefundenen Kompromisse. Zugleich räumte er aber ein, dass die Länder das vom Bund - bei der Bekämpfung von Geldwäsche und terroristischem Finanzbetrug - verlangte «Kontenscreening» (anlassunabhängige Rasterung) nicht habe verhindern können. Damit sind die Kreditinstitute verpflichtet, laufend Kontendaten im Massengeschäft auch ohne konkrete Verdachtsmomente auf die Abweichung von der Norm zu filtern.
Ferner darf die Finanzaufsicht des Bundes von Juli an bestimmte Kundendaten der Banken - wie Namen und Geburtsorte von Konteninhabern und sonstigen Verfügungsberechtigten sowie die Daten von Einrichtung und Auflösung von Konten - direkt abrufen. Diese Informationen sind im Onlinesystem abrufbereit zu halten. Auf die Erfassung des Geburtsortes der Kunden wird nach Länderintervention verzichtet.
Auch habe der Vermittlungsausschuss das zunächst vorgesehene Verbot von Aktien-«Leerverkäufen» vom Tisch gebracht, betonte Mittler. Mit einem solchen Verbot hatte das Bundesfinanzministerium verhindern wollen, dass Terroristen durch den Verkauf fiktiver Aktien bei vergleichsweise hohen Kursen die danach folgenden Abschwünge verstärken und so das Finanzsystem unter Druck setzen können. Nach Aussagen von Union und Ländern wäre damit aber zugleich das «normale» Sicherungsgeschäft von Banken beeinträchtigt worden.
Ansonsten sieht das Gesetz, das zahlreiche Einzelgesetze vom Wertpapierhandel bis zur Versicherungsaufsicht ändert, vor:
- Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht darf bei ungesetzlichen Geschäften auch bei solchen Unternehmen eingreifen, die mit der Anbahnung, dem Abschluss und der Abwicklung solcher Geschäfte zu tun haben - «insbesondere Internet-Provider».
- Geschäfte leitender Manager bei einer Gesellschaft sowie Verwandte ersten Grades mit Anteilen an dieser Gesellschaft sind unverzüglich zu veröffentlichen.
- Die Veröffentlichungspflicht der Emittenten wird konkretisiert: Der übermäßige Einsatz so genannter Ad-hoc-Meldungen zu bloßen Werbezwecken wird unterbunden.
- Der Missbrauch von Ad-hoc-Meldungen - also die sofortige Veröffentlichung kursbeeinflussender Informationen - wird untersagt. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden kann der Anleger Schadensersatz verlangen. Die Beweispflicht liegt beim Anleger.
- Die Aufklärungspflicht der Banken bei Börsentermingeschäften wird verschärft. Finanzanalysten werden zu sorgfältigen Analysen und zur Offenlegung ihrer wirtschaftlichen Interessen an dem analysierten Papier verpflichtet.
- Die Zulassung von Wertpapieren und das Maklerrecht werden neu geordnet. Die bisherige amtliche Preisfeststellung entfällt.
- Kapitalanlagegesellschaften dürfen künftig auch konzernfremde Fondsanteile vertreiben.
- Hypothekenbanken dürfen ihr Kommunalgeschäft auf Kanada, die USA und Japan ausdehnen. In begrenztem Umfang werden Derivat-Geschäfte erlaubt.
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