- FAZ: Staat verpflichtet die Banken zur Überwachung ihrer Kunden - rodex, 20.06.2002, 23:02
- Re: erinnert mich an Adolf - da gibts nur eins, entglitschen - Baldur der Ketzer, 20.06.2002, 23:32
- Re: FAZ: Staat verpflichtet die Banken zur Überwachung ihrer Kunden - Actio!!! - André, 20.06.2002, 23:36
- Re: alle Banken werden das übererfüllen - Baldur der Ketzer, 20.06.2002, 23:42
- Re: Ja, ich will immer mehr weg, weiß nur noch nicht wohin. (owT) - André, 20.06.2002, 23:52
- Re: alle Banken werden das übererfüllen - Baldur der Ketzer, 20.06.2002, 23:42
- Nur Bares.... - Wasi, 20.06.2002, 23:49
- Kennt jemand die Gesetzeslage in Frankreich oder Spanien? - Dieter, 21.06.2002, 01:05
- Re: Kennt jemand die Gesetzeslage in Frankreich oder Spanien? - Baldur der Ketzer, 21.06.2002, 01:20
- Re: Kennt jemand die Gesetzeslage in Frankreich oder Spanien? - Tempranillo, 21.06.2002, 10:26
- @all @baldur Re: Kennt jemand die Gesetzeslage in.... - patrick, 21.06.2002, 11:38
- Re: @all @baldur CH - Baldur der Ketzer, 21.06.2002, 12:42
- @baldur was ist denn FL? - LenzHannover, 21.06.2002, 22:49
- Re: @baldur was ist denn FL? - Baldur der Ketzer, 21.06.2002, 23:07
- @baldur was ist denn FL? - LenzHannover, 21.06.2002, 22:49
- Re: @all @baldur CH - Baldur der Ketzer, 21.06.2002, 12:42
- Re: Kennt jemand die Gesetzeslage in Frankreich oder Spanien? - Theo Stuss, 21.06.2002, 08:50
- Re: Gesetzeslage in Frankreich - auch Barabhebungen? - Baldur der Ketzer, 21.06.2002, 10:09
- Re: faschistoider Kommunismus - kingsolomon, 21.06.2002, 13:44
- Re: Neusprech als wichtiger Orwell-Indikator - Ecki1, 21.06.2002, 16:15
- Re: faschistoider Kommunismus - kingsolomon, 21.06.2002, 13:44
- Re: Gesetzeslage in Frankreich - auch Barabhebungen? - Baldur der Ketzer, 21.06.2002, 10:09
- Re: Kennt jemand die Gesetzeslage in Frankreich oder Spanien? - Baldur der Ketzer, 21.06.2002, 01:20
- Praktisch: Staat verpflichtet die Banken zur Überwachung ihrer Kunden - patrick, 21.06.2002, 11:45
- Banken -Überwachung der Kunden - patrick, 22.06.2002, 18:17
- Re: Banken -Überwachung der Kunden / Wahrscheinlich sind alle geschockt.... - JÜKÜ, 22.06.2002, 18:43
- Re: Banken -Überwachung der Kunden - Organ der Strafverfolgung ist richtiger! - Popeye, 22.06.2002, 19:20
- Re: Praktisch: Staat verpflichtet die Banken zur Überwachung ihrer Kunden - Baldur der Ketzer, 22.06.2002, 21:38
- Banken -Überwachung der Kunden - patrick, 22.06.2002, 18:17
Re: Banken -Überwachung der Kunden - Organ der Strafverfolgung ist richtiger!
>hallo. liest mich hier niemand o. kann mich hier niemand leiden???
>irgendetwas muss euch doch dazu einfallen ;-)
>slg pat
Hallo pat,
hier zunächst mal was das Finanzministerium dazu sagt:
2. Automatisierter Abruf von Kontoinformationen nach § 24 c KWG
Die effektive Bekämpfung des Schattenbankenwesens, der Geldwäsche und insbesondere der
Finanzierung des Terrorismus machen ein solches System erforderlich. Hinsichtlich des letzteren
Aufsichtsziels steht Deutschland unter einem besonderen internationalen Handlungsdruck. In der
Schlusserklärung der Konferenz der Parlamente der Europäischen Union über die Bekämpfung der
Geldwäsche vom 8. Februar 2002 haben sich die Teilnehmer einhellig für die Einrichtung eines solchen
Informationssystems ausgesprochen.
Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Vierten
Finanzmarktförderungsgesetzes vom 20. Dezember 2001 nicht grundsätzlich gegen den in § 24 c KWG-E
zu regelnden automatisierten Abruf von Kontoinformationen ausgesprochen, sondern vielmehr
konstruktive Verbesserungen unterbreitet. Diesen hat die Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren
in weiten Bereichen entsprochen.
§ 24 c KWG-E ist zudem datenschutzrechtlich unbedenklich. Dies hat der Bundesdatenschutzbeauftragte
im Gesetzgebungsverfahren unterstrichen. Durch das zu schaffende Abrufsystem werden nicht
Kontobewegungen, sondern lediglich Kontenstammdaten (Kontoinhaber, Verfügungsberechtigte) in einer
effektiven Weise ohne Zeitverzug abgerufen. Bereits heute hat die Bankenaufsicht die uneingeschränkte
Kompetenz, diese Daten von den kontoführenden Banken zu verlangen. Ein Sammelabruf von
Informationen bei knapp 3.000 Banken in Deutschland zu einem bestimmten Zeitpunkt ist jedoch nicht
möglich, da das Gesetz Einzelmaßnahmen und deren Zustellung verlangt.
Die Kreditwirtschaft hat vorgeschlagen, den Banken die Beantwortung von Auskunftsersuchen im
elektronischen Wege zu gestatten. Die Realisierung des Vorschlags würde Schwachstellen des
gegenwärtigen Systems und die damit verbundenen langen Bearbeitungszeiten bei den ersuchten
Banken nicht beseitigen und im übrigen erhebliche datenschutzrechtliche Probleme aufwerfen.
3. Besondere organisatorische Pflichten von Instituten - § 25 a Absatz 1 Nr. 4 KWG
Diese Regelung setzt die internationalen Standards des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zur
Geldwäscheprävention im Finanzsektor ("Customer due diligence") und der Financial ActionTask Force
on Money Laundering (FATF) um, die in vielen Ländern (beispielsweise in EU-Ländern und der Schweiz)
längst Praxis sind.
Das bei Kreditinstituten gerade im Massengeschäft, im electronic banking und im Zahlungsverkehr
unbestrittenermaßen bestehende Erkennungsproblem bezüglich geldwäsche- und betrugsrelevanter
Transaktionen kann nicht beseitigt werden, wenn Banken beim Aufbau eines internen
Risikomanagement-Systems gegen Geldwäsche erst"beim Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten",
d. h. des Vorliegens eines subjektiven Verdachts beim einzelnen Bankmitarbeiter, zu eigenen
Nachforschungen verpflichtet wären. Einen solchen Verdacht wird es in der Praxis bei weitgehend
automatisierten Abläufen im Bankgeschäft, die ohne Zwischenschaltung von Bankmitarbeitern ablaufen,
nicht geben.
Es muss mit Nachdruck betont werden, dass § 25 a Abs. 1 Nr. 4 KWG-E nach den Feststellungen der
Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder nicht gegen das Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung verstößt.
Mit der internen Organisationspflicht des § 25a Abs. 1 Nr. 4 KWG-E ist auch keine"permanente und
umfassende Rasterung aller Kundendaten" verbunden. Ein solches Postulat lässt sich weder aus dem
Gesetzentwurf der Bundesregierung noch aus dem"Know your customer-Prinzip" ableiten. Ein solches
Verständnis wäre im Rahmen einer effektiven Bekämpfung der Geldwäsche auch nicht zielführend.
De fato führt dies (aus meiner Sicht) dazu, dass alle Banken Software entwickeln müssen um ungewöhnliche Überweisungen sowie Ein- und Auszahlungen bei jedem Konto zu erfassen. Ungewöhnlich orientiert sich hier an dem was für dieses Konto historisch"normal" ist bzw. war. Ein Gehaltsempfänger der Euro 4.000 als monatliche Einnahme hat und vielleicht ein kleines Depot fällt sicherlich auf, wenn einmalig größere Beträge (z.B. Euro 50.000) auf seinem Konto landen.
Aber ich weiß nicht ob der Bankenverbank einheitliche Kriterien für dieses"screening" empfehlen wird, oder ob es jeder Bank frei steht diese Kriterien selbst zu wählen.
Das ganze ist übrigens im 4. Finanzmarktförderungsgesetz (im Feb. 2002) verabschiedet worden.
Wie in vielen anderen Fällen auch macht der Staat nun Privat-Unternehmen zu Organen der Strafverfolgung. Eben ein Rechtsstaat der besonderen Art!
Gruß Popeye
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