- Geldemission und Freiheit - marsch, 23.06.2002, 11:24
- Re: Geldemission und Freiheit / toll..... - JÜKÜ, 23.06.2002, 13:22
- Re: Brillanter Text - R.Deutsch, 23.06.2002, 15:14
- Um Gottes willen! Nein, das bin nicht ich! - marsch, 23.06.2002, 21:20
- Re: Brillanter Text - R.Deutsch, 23.06.2002, 15:14
- Re:Ist das nicht ähnlich wie eine Pfandleihe? - Theo Stuss, 23.06.2002, 16:30
- Re: Geldemission und Freiheit / toll..... - JÜKÜ, 23.06.2002, 13:22
Re:Ist das nicht ähnlich wie eine Pfandleihe?
Gut, die Emissionsbasis bleibt beim Kaufmann, der mit dem Verrechnungsgeld seine Angstellten bezahlt, aber es ist ja irgendwo egal, ob eine Pfandleihe Noten nach der Sicherheitshinterlegung emittiert, oder ob der Kaufmann das Recht auf Pfändung in die Emissionsbasis der Verrechnungsbank gewährt.
Weiterhin ist es auch ein Haftungstausch. Würde der Kaufmann privat Warengutscheine emittieren, mit denen er seine Angestellten und laufenden Kosten bezahlt, so wäre er seinen Angestellten gegenüber direkt in der Pflicht. Durch die Ausgabe der Noten von Seiten der Verrechnungsbank, die in die Emissionsgrundlage des Kaufmanns pfänden darf, ist sie den Angestellten gegenüber in der Pflicht. Die Verrechnungsbank steht zwischen dem Arbeitgeber und den Lohnempfägern als Versicherer. Der Kaufmann muß der Bank gegenüber geradestehen.
Als weitere Sicherheit könnte die Verrechnungsbank die Hinterlegung der Güter bei ihr fordern, oder den Gerichtsvollzieher schicken, der den Kuckuck draufklebt, oder einen Lagerraum versiegelt.
Natürlich ist die Gebühr der Verrechnungsbank auch ein Zins, aber es gibt kein exponentielles Wachstum. Es wird ja ständig getilgt. Und sollten sich die Waren doch nicht als so werthaltig erweisen, so muß die Verrechnungsbank nach Pfändung in die Emissionsgrundlage den Verlust sofort abschreiben, wenn sie diese ungünstig versteigert hat.
Gruß,
Theo.
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