- Kleine Leseprobe aus dem genialem Buch Eigentum, Zins und Geld... - Boyplunger, 24.06.2002, 07:29
Kleine Leseprobe aus dem genialem Buch Eigentum, Zins und Geld...
von H/S.
aus dem Kapitel vom Geld S. 245 ff.
...Insbesondere das 1913 geschaffene Federal Reserve System ist in Folge der Weltwirtschaftskrise nach 1933 und der Finanzierung der Staatsausgaben der
USA für den Zweiten Weltkrieg dazu übergegangen, in immer größerem Ausmaß Staatspapiere statt privater Handelswechsel für die Geldemission zu akzeptieren. Noch 1929 standen die vom Federal Reserve System gehaltenen privaten und staatlichen Wertpapiere im Verhältnis 2:1. Mittlerweile haben die staatlich verbürgten Papiere die privat verbürgten in der Notenemission nahezu verdrängt. Auch in der Bundesrepublik Deutschland haben seit Mitte der achtziger Jahre die sogenannten Wertpapierpensionsgeschäfte - das heißt Ankäufe von Wertpapieren mit einer gewöhnlichen Laufzeit von 28 Tagen durch die Bundesbank mit Rückkaufverpflichtung - dazu geführt, daß privat verbürgte Papiere aus der Notendeckung verdrängt werden. Die Bundesbank akzeptiert inzwischen nämlich überwiegend Staatspapiere, die ungeachtet der eigenen Laufzeit, allerdings nur auf 28 Tage hereingenommen werden. in den USA hingegen wird ein beträchtlicher Teil der vom Federal Reserve System akzeptierten staatlichen Wertpapiere viel länger als 28 Tage hereingenommen. 1944 waren von den hereingenommen Papieren knapp 50% kurzfristige, das heißt unter drei Monaten, und immerhin knapp 10% langfristig, das heißt über zehn Jahre laufende. Die durchschnittliche Fälligkeitsdauer der bei der Federal Reserve gehaltenen Papiere betrug 38 Monate.
Die Steuerkraft, die der Staat durch seine Hoheitsgewalt gegenüber den amerikanischen - oder deutschen etc. - Eigentümern bzw. Bürgern zu mobilisieren vermag, gilt der Leistungskraft jedem einzelnen Eigentümers als weit überlegen. Die Eigentumsdeckung der Währung ist damit prinzipiell nicht etwa unterminiert, sondern, so könnte es scheinen, auf ihren Höhepunkt gebracht, da der Staat auf das Gesamtkollektiv seiner Eigentümer durchgreifen kann, um seine Schuldtitel einzulösen.
Allerdings bleibt bei der Ausgabe staatlicher Schuldtitel unberücksichtigt, ob die Eigentumspotentiale seiner Bürger bereits für ihre persönlichen Kredite belastet sind und insofern der Staat auch mit all seinen Hoheitsbefugnissen bei den Bürgern gar kein Durchgriffseigentum mehr finden könnte. In diesem Falle wird bei der Deckung von Geldnoten durch die Hereinnahme von Staatspapieren tatsächlich mit einem nichtvorhandenen Eigentum gedeckt und insofern die Währung ausgehöhlt. (...)
Für den Fall, daß die Eigentumspotentiale der Bürger noch nicht verpfändet sind, bedeutet dies, daß die Privaten auch keine Aussicht sehen, eine weitere Verschuldung nebst den Zinsen darauf verdienen zu können, weshalb sie eben auch kein weiteres Eigentum für eine solche Verschuldung verpfänden. Werden in der gleichen Situation Staatspapiere ausgegeben, setzt die öffentliche Macht dieses wohlbegründete Kalkül außer Kraft. Sie haftet mit Eigentum der Bürger, mit dem diese selbst aus ökonomischen Gründen nicht mehr zu haften bereit sind. im Ergebnis wird also für die Staatspapiere mit einem Eigentum gehaftet, ohne daß deren tatsächliche Halter dabei wären, die Zinsen auf diese Papiere auch wirklich durch Produktion und Verkauf zu verdienen.
Die Erträge auf die Staatspapiere müssen deshalb durch Inflation oder durch die weitere Ausgabe von Staatspapieren bereitgestellt werden. Nimmt die Zentralbank nun solche Papiere für die Geldemission an, dann gibt es in Wirklichkeit niemanden, der für sie haftet, da die Haftung des Staates nur eine seiner Bürger sein kann, deren eigene ökonomische Haftungsfähigkeit aber nicht gegeben ist. Im Endeffekt ist es die Zentralbank selbst, die durch Kurspflege am offenen Markt für Staatspapiere für die Stabilität dieser Werte für die Deckung ihrer eingenen Noten haftet. Für die Bundesbank gilt eine solche Pflicht ausdrücklich nicht.
Die Pflicht zur Kurspflege der Titel, die die Zentralbank hereinnimmt, durch die Zentralbank selbst ist in den USA im Jahre 1933 durch den Glass-Steagall Act gesetzlich durchgesetzt worden. Die Erklärung dafür, daß gute Handelswechsel durch zentralbanklich gepflegte Staatstitel verdrängt wurden, lieferte die Notlage, die sich als - durch die Krise erzeugter - Mangel an guten Wechseln beschreiben läßt.
Würde die Zentralbank von vornherein keine Staatstitel akzeptieren, hätte der Staat allergrößte Schwierigkeiten, seine Papiere zu plazieren. Würde die Zentralbank Staatstitel hereinnehmen, sich aber um ihre Kursstabilität nicht kümmern, hätte der Staat immer noch große Schwierigkeiten, seine Papiere abzusetzen. Zugleich wäre die Geldwertstabilität dahin. Garantiert die Zentralbank nun die Annahme und dazu auch noch die Kursstabilität der Papiere, kann der Staat sie praktisch unbegrenzt ausgeben. Ihre Käufer brauchen sich um die Bonität des Staates nicht zu kümmern. Es kann ihnen gleichgültig sein, ob wirklich irgendwo jemand dabei ist, die Zinserträge auf die von ihnen gekauften Papiere auch zu erwirtschaften.
Fallen nun die Kurse staatlicher Papiere, muß die Zentralbank für ihre Stabilisierung weitere kaufen und damit neues Geld schaffen. Mit dieser Geldschöpfung ermöglicht sie indirekt die Finanzierung der Defizite öffentlicherHaushalte. Damit kommt sie im Ergebnis der bloßen Notendruckerei bzw. der Abkoppelung des Geldes von der Eigentumshaftung nahe, leidet im Falle des Federal Reserve System also an etwas, das scharfsinnig als „Zentralbankdefekt“ bezeichnet worden ist. Es könnte aber durchaus sein, daß dieser Defekt unumgänglich ist, Weil die Eigentumskonzentration die Verschuldungsfähigkeit von Bürgern zerstört und somit den Staat solange in die Position eines stellvertretenden Schuldners nötigt, wie er eine Neuverteilung von Eigentum umgeht...
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