- Frage an Steuerexperten wg. Wohnsitz - Dieter, 02.07.2002, 21:59
- Re: Frage an Steuerexperten wg. Wohnsitz - yatri, 02.07.2002, 22:19
- Ein Wohnsitz in deutschland MUSS IMMER ein Erstwohnsitz sein..... - ufi, 02.07.2002, 22:29
- Re: Ein Wohnsitz in deutschland MUSS IMMER ein Erstwohnsitz sein..... - SchlauFuchs, 03.07.2002, 11:10
- Kann jeden Tag kommen. Termin ist der 17. - ufi, 03.07.2002, 11:25
- Re: Ein Wohnsitz in deutschland MUSS IMMER ein Erstwohnsitz sein..... - SchlauFuchs, 03.07.2002, 11:10
- Berlin Mitte. einmal googlen wg."ohne wohnsitz" (owT) - Mat72, 02.07.2002, 22:30
- Re: Frage wg. Wohnsitz - NEEEIIINNN ganz falsch - Baldur der Ketzer, 02.07.2002, 22:59
- Noch einer, ich war bisher der Meinung, wesentlich ist, wo man mind. 6 Monate - LenzHannover, 03.07.2002, 00:37
- Re: Hoi, Lenz - Baldur der Ketzer, 03.07.2002, 01:04
- @Baldur, auf ein Bier äh Telefonat?! rufe auch zurück:-) (owT) - LenzHannover, 03.07.2002, 01:43
- Re: @Baldur, jmdm, der sich mit der Thematik ausgiebig befasst hat, spricht - kingsolomon, 03.07.2002, 10:51
- Re: Hoi, Lenz - Baldur der Ketzer, 03.07.2002, 01:04
- Noch einer, ich war bisher der Meinung, wesentlich ist, wo man mind. 6 Monate - LenzHannover, 03.07.2002, 00:37
- Ein Wohnsitz in deutschland MUSS IMMER ein Erstwohnsitz sein..... - ufi, 02.07.2002, 22:29
- Re: Frage an Steuerexperten wg. Wohnsitz - Baldur der Ketzer, 02.07.2002, 23:07
- Re: Frage an Steuerexperten wg. Wohnsitz - Dieter, 03.07.2002, 00:18
- Re: Frage an Steuerexperten wg. Wohnsitz - Baldur der Ketzer, 03.07.2002, 00:46
- Re: Frage an Steuerexperten wg. Wohnsitz - Dieter, 03.07.2002, 00:19
- Re: Frage an Steuerexperten wg. Wohnsitz - Baldur der Ketzer, 03.07.2002, 00:52
- Re: Gottsche, Wohnsitzverlagerung natürlicher Personen ins Ausland - kingsolomon, 03.07.2002, 10:42
- Re: Wohnsitzverlagerung und Repression - Baldur der Ketzer, 03.07.2002, 11:20
- Re: Frage an Steuerexperten wg. Wohnsitz - Dieter, 03.07.2002, 00:18
- Re: Frage an Steuerexperten wg. Wohnsitz - yatri, 02.07.2002, 22:19
Re: Frage an Steuerexperten wg. Wohnsitz
Hallo, Dieter,
die Kurtz´sche Eröffnung ;-)).
Du bist nicht gezwungen, einen Wohnsitz zu haben. Gut, für versicherungen und so brauchst Du eine Anschrift, aber für Zwecke der Steuer kannst Du Deinen StB als Bevollmächtigten ernennen.
merke: wenn Du in Deutschland noch ein Haus hast, bist Du hier festgenagelt. Du zahlst voll Steuer.
Angenommen, Du hast ab 2004 in Zug einen Wohnsitz und beziehst nur Einkommen aus Deiner Tätigkeit in Zug, dann greift ggf. mit Verzögerung das DBA D-CH und stellt diese schweizerischen Einkünfte frei, selbst wenn Du noch ein Haus in Dtl. hast - dort darfst Du dann aber nichts verdienen, und wenn doch, mußt Du diesen Teil in der BRDDR versteuern.
Mit einem Wohnmobil, oder oft Boot in internationalen Gewässern, umgehst Du die Wohnsitzfrage, hast nur noch die Aufenthaltsfrage.
Aber indem Du diese Frage umgehst, kannst Du nicht von den Vorteilen eines Doppelbesteuerungsabkommens profitieren.
Und wenn Du kein DBA auf Deiner Seite hast, und Du 364 Tage in Deinem Wohnmobil außerhalb Affistans umherreist, und noch ein Haus in Absurdistan hast - dann löhnst Du volle Kanne auf Dein gesamtes Welteinkommen.
Beste Grüße von Baldur
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