- Frage an Steuerexperten wg. Wohnsitz - Dieter, 02.07.2002, 21:59
- Re: Frage an Steuerexperten wg. Wohnsitz - yatri, 02.07.2002, 22:19
- Ein Wohnsitz in deutschland MUSS IMMER ein Erstwohnsitz sein..... - ufi, 02.07.2002, 22:29
- Re: Ein Wohnsitz in deutschland MUSS IMMER ein Erstwohnsitz sein..... - SchlauFuchs, 03.07.2002, 11:10
- Kann jeden Tag kommen. Termin ist der 17. - ufi, 03.07.2002, 11:25
- Re: Ein Wohnsitz in deutschland MUSS IMMER ein Erstwohnsitz sein..... - SchlauFuchs, 03.07.2002, 11:10
- Berlin Mitte. einmal googlen wg."ohne wohnsitz" (owT) - Mat72, 02.07.2002, 22:30
- Re: Frage wg. Wohnsitz - NEEEIIINNN ganz falsch - Baldur der Ketzer, 02.07.2002, 22:59
- Noch einer, ich war bisher der Meinung, wesentlich ist, wo man mind. 6 Monate - LenzHannover, 03.07.2002, 00:37
- Re: Hoi, Lenz - Baldur der Ketzer, 03.07.2002, 01:04
- @Baldur, auf ein Bier äh Telefonat?! rufe auch zurück:-) (owT) - LenzHannover, 03.07.2002, 01:43
- Re: @Baldur, jmdm, der sich mit der Thematik ausgiebig befasst hat, spricht - kingsolomon, 03.07.2002, 10:51
- Re: Hoi, Lenz - Baldur der Ketzer, 03.07.2002, 01:04
- Noch einer, ich war bisher der Meinung, wesentlich ist, wo man mind. 6 Monate - LenzHannover, 03.07.2002, 00:37
- Ein Wohnsitz in deutschland MUSS IMMER ein Erstwohnsitz sein..... - ufi, 02.07.2002, 22:29
- Re: Frage an Steuerexperten wg. Wohnsitz - Baldur der Ketzer, 02.07.2002, 23:07
- Re: Frage an Steuerexperten wg. Wohnsitz - Dieter, 03.07.2002, 00:18
- Re: Frage an Steuerexperten wg. Wohnsitz - Baldur der Ketzer, 03.07.2002, 00:46
- Re: Frage an Steuerexperten wg. Wohnsitz - Dieter, 03.07.2002, 00:19
- Re: Frage an Steuerexperten wg. Wohnsitz - Baldur der Ketzer, 03.07.2002, 00:52
- Re: Gottsche, Wohnsitzverlagerung natürlicher Personen ins Ausland - kingsolomon, 03.07.2002, 10:42
- Re: Wohnsitzverlagerung und Repression - Baldur der Ketzer, 03.07.2002, 11:20
- Re: Frage an Steuerexperten wg. Wohnsitz - Dieter, 03.07.2002, 00:18
- Re: Frage an Steuerexperten wg. Wohnsitz - yatri, 02.07.2002, 22:19
Re: Hoi, Lenz
Hallo, Lenz,
nochmals vom Anfang an:
wenn Du irgendeinen Wohnsitz in der BRDDR hast, dann zahlst Du immer volle Kanne, es sein denn, Du erzielst Deine Einkünfte im Ausland UND ein Doppelbesteuerungsabkommen schützt Dich.
Definition: Wohnsitz.
Absteige, Dachkammer, Kellerloch, Garagenplatz, Pennerbank. Was auch immer. Wenn es als Wohnsitz gesehen werden kann, z.B. beibehaltene Wohnung eines langjährigen Saudi-Arabien-Monteurs: VOLLE Steuerpflicht im Affenland, denn er hat ja nachweislich die Absicht, zurückzukommen, somit isser nie gegangen.
Du zahlst immer voll, manchmal sogar doppelt, wenn es kein DBA gibt.
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Du hast keine Wohnung, kein Haus mehr. Dann ist die Frage, hast Du noch Einkünfte aus dem Stasistaat. Wenn ja, dann beschränkte Steuerpflicht, also nur Inlandseinkommen hier versteuern, aber zum Grenzsteuersatz des Progressionsvorbehalts auf Welteinkommen.
Hast Du kein Haus, keine ETW im Inland, aber bist Du im Hotel, im Sanatorium, bei der Freundin (via Handy), dann ditto., aber nicht kraft Wohnsitz, sondern kraft ständigen Aufenthalts (>180 Tage).
Solange Du irgendetwas im Inland hast, daß Du durch einen eigenen Schlüssel selber nutzen könntest, oder solange Du mehr als 180 Tage im Inland bist, solange haben Sie Dich am Sack. Und wenn Du im Knast sitzt für 10 Jahre in irgendeinem Drittweltland, aber Deine Wohnungsadresse gilt noch, das ist dem Pack egal. Sie greifen Dich ab.
Helfen kann nur, A L L E S im Inland zu verkaufen und K EI N E R L E I Vermögen mehr im alten Land zu lassen, keine Einkünfte mehr daraus zu beziehen.
ERST DANN bist Du ein halbwegs freier Mensch.
Ich grüße Dich als einer, der es getan hat
Herzlichst Baldur
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