- in Zusammenhang mit"AUFMUCKEN" - hier eine"Geld-Zurück-Aktion" - foreveryoung, 03.07.2002, 11:48
- Re: Scheint ein Hoax zu sein - leider ;-( (owT) - JLL, 03.07.2002, 12:11
- Re: Noch mehr Hoaxes (owT) - JLL, 03.07.2002, 12:22
- danke - au Mann ich hätte es mir denken müssen - bei der"Quelle" - foreveryoung, 03.07.2002, 12:40
- Hoax-Sammlung - HB, 03.07.2002, 14:19
- Und hier noch eine amerikanische Hoax-Sammlung - HB, 03.07.2002, 14:23
- Hoax-Sammlung - HB, 03.07.2002, 14:19
- danke - au Mann ich hätte es mir denken müssen - bei der"Quelle" - foreveryoung, 03.07.2002, 12:40
- Re: Noch mehr Hoaxes (owT) - JLL, 03.07.2002, 12:22
- Ist ein Hoax! - Kasi, 03.07.2002, 13:01
- Re: Scheint ein Hoax zu sein - leider ;-( (owT) - JLL, 03.07.2002, 12:11
in Zusammenhang mit"AUFMUCKEN" - hier eine"Geld-Zurück-Aktion"
ich weiß nicht, ob diese"Aktion" schon irgendeiner irgendwo auch schon gelesen hat.
Ich habe von einer Bekannten (Gewerkschaftlerin - man höre und staune...)folgenden Vorschlag / Aufforderung bekommen, die ich mal - ungeprüft - weitergebe:
[b]Betreff: Geld zurück von der GEZ
Rückerstattung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik
Deutschland ARD und ZDF haben im Frühjahr einen Gewinn
von über 1 Mrd. DM erwirtschaftet.
Dieses ist gemäß Bundesverfassungsgericht unzulässig.
Das Oberlandesgericht Augsburg hat am 10.01.1998
entschieden, daß an diesem Gewinn der Gebührenzahler, der mit seinem Beitrag den Gewinn ermöglicht hat, zu beteiligen ist.
Es müssen nach Urteil jedem Antragsteller rückwirkend für die Jahre 1997, 1998 und 1999 je Quartal
ein Betrag von DM 9,59 (insgesamt 115,08 DM - entspr. Euro 58,84)
erstattet werden.
ACHTUNG!
Dieses Gerichtsurteil wurde vom Bundesgerichtshof am
08.04.1998
bestätigt!
Die Erstattung braucht allerdings nur auf
Antrag vorgenommen zu werden. Der Antrag ist schriftlich oder per Fax an
die GEZ zu stellen.
> > > > > > >GEZ
> > > > > > >50856 Köln
> > > > > > >Fax.: 0180-551 070 0
Bitte möglichst viele Kopien an Verwandte, Freunde und Bekannte weiterleiten, damit die Fernsehgebühren auch ihnen erstattet werden, und um diesen Blutsaugern auch mal was vor´s Knie zu treten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Rückerstattung von Beiträgen
der je vier Quartale für die Jahre 1997, 1998 und 1999
mit einem Betrag von je DM 9,59 je Quartal.(4,90 €)
Ich beziehe mich auf das Urteil des
Bundesgerichtshofs vom 08.04.1998.
GEZ Nr.:
Name, Vorname:
Straße:
PLZ, Ort:
Geldinstitut:
BLZ:
Konto-Nr.:
========================================================
Da liegt eigentlich die Frage direkt auf der Hand, warum nicht für die Jahre 2000 und 2001 auch.
Vielleicht haben die da aber keinen Gewinn erwirtschaftet.
Ich lasse das prüfen.
Würde mich diebisch freuen, wenn das ( es soll!!!!) klappen würde.
tschuess
A.W.
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<HR>
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