- Bundestag hebt weitgehende Sperre von Stasi-Akten auf - JüKü, 05.07.2002, 12:03
Bundestag hebt weitgehende Sperre von Stasi-Akten auf
Bundestag hebt weitgehende Sperre von Stasi-Akten auf
Die Stasi-Akten von Prominenten sind nicht mehr ge-
nerell gesperrt. Nun entscheidet wieder die Birthler-
Behörde, ob sie diese Akten zu Forschungszwecken
herausgibt oder nicht. Nach der jetzt verabschiedeten
Fassung muss die Stasi-Unterlagenbehörde vor einer
Herausgabe von Akten prominenter Stasi- Opfer ab-
wägen, ob die „Informationserhebung erkennbar auf
einer Menschenrechtsverletzung beruht“. Damit sind
auch Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis
sowie in die Unverletzlichkeit der Wohnung gemeint.
Unterlagen mit personenbezogenen Informationen über
Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funk-
tionen oder Amtsträger in Ausübung ihres Amtes dür-
fen nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn kei-
ne schutzwürdigen Persönlichkeitsinteressen betroffen
sind. Mit der Neufassung des vor zehn Jahren in Kraft
getretenen Gesetzes soll die Verwendung von Stasi-
Akten über Prominente zu Forschungszwecken wieder
ermöglicht werden. Im März waren diese Unterlagen
durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum
Fall von Altkanzler Helmut Kohl gesperrt worden.
Außerdem wird jener Paragraf gestrichen, der ab 2003
auf Antrag Betroffener eine Schwärzung von Akten zu-
gelassen hätte. Dies unterstützte auch die Union.
Kohl-Anwalt Stephan Holthoff-Pförtner hatte bereits
vor Tagen angekündigt, dass sein Mandant gegen die
Neuregelung notfalls bis vor das Bundesverfassungs-
gericht gehen werde.
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