- Geldkontrolle / Artikel Brestel, FAZ - JÜKÜ, 06.07.2002, 22:12
- Re: in den Grenzzonen( ca. 30km) zu Luxembourg/Schweiz/Ã-sterreich - kingsolomon, 06.07.2002, 23:10
- Re: in den Grenzzonen( ca. 30km) zu Luxembourg/Schweiz/Ã-sterreich - SchlauFuchs, 07.07.2002, 01:48
- Stimmt, Streß gibt es erst ab 15.000 Euro in cash (owT) - LenzHannover, 07.07.2002, 02:26
- Re: Ich habe vor 6Wochen bei der Postbank €4600 abgehoben. Ohne Problem. - Theo Stuss, 07.07.2002, 12:01
- Re: dann scheint die Grenze auch bei 15000.- zu liegen - kingsolomon, 07.07.2002, 15:25
- Re: in den Grenzzonen( ca. 30km) zu Luxembourg/Schweiz/Ã-sterreich - SchlauFuchs, 07.07.2002, 01:48
- "kontrollfrei reisen" schon, aber nicht"kontrollfrei sein" - Trixx, 07.07.2002, 10:37
- BITTE H I E R LESEN (ABGETIPPT) - und nicht mal geändert (LACH) - Medizinmann, 07.07.2002, 11:07
- Re: Geld = Obereigentum des Staates, was sonst? - dottore, 07.07.2002, 11:12
- Walter Ulbricht: NIEMAND hat die Absicht, eine Mauer zu errichten - EMKV - Baldur der Ketzer, 07.07.2002, 12:41
- Re: nachgeschobenes Feigenblatt der EG-Fuzzies (hahaha) - Baldur der Ketzer, 07.07.2002, 13:16
- Re: hier, der absolute Oberhammer, statt Charmin für Bären - Baldur der Ketzer, 07.07.2002, 13:23
- Klartext - Turon, 07.07.2002, 15:37
- Re: nachgeschobenes Feigenblatt der EG-Fuzzies (hahaha) - Baldur der Ketzer, 07.07.2002, 13:16
- Walter Ulbricht: NIEMAND hat die Absicht, eine Mauer zu errichten - EMKV - Baldur der Ketzer, 07.07.2002, 12:41
- Re: Geldkontrolle / Schweiz - JüKü, 07.07.2002, 18:05
- Re: in den Grenzzonen( ca. 30km) zu Luxembourg/Schweiz/Ã-sterreich - kingsolomon, 06.07.2002, 23:10
Walter Ulbricht: NIEMAND hat die Absicht, eine Mauer zu errichten - EMKV
Hallo, dottore,
jetzt gehts aber ratz-fatz, die Jungs legen ein beachtliches Tempo vor. Völlig ungeniert.
Die EURO-Gegner sind wieder mal voll bestätigt, und diejenigen, die Vater Staat für einen Verbrecherstaat halten, bestimmt ebenso.
Wie war das doch gleich mit der obersülzenden sogenannten Europäischen Menschenrechts???-korruption:
(man lese ketzerisch zwischen den Zeilen bzw. betrachte die Begriffe mal von der argwöhnischen Seite aus)
1) Art. 1 Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
Die Hohen Vertragsparteien sichern allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen die in Abschnitt I bestimmten Rechte und Freiheiten zu.
das ist eine rein feudalherrschaftliche Diktion, denn angeblich geht alle Staatsgewalt von diesen ihrer eigenen Gewalt unterstehenden Personen aus hahahahahaha
2) Art. 4 Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
(3) Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt
c) eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;
d) eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört.
aha, was ist denn das?
3) Art. 6 Recht auf ein faires Verfahren
(1) Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muss öffentlich verkündet werden; Presse und Ã-ffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozessparteien es verlangen oder - soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält - wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.
(2) Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig. das glauben die doch selber nicht angesichts von Generalverdacht und Beweislastumkehr
4) Art. 7 Keine Strafe ohne Gesetz
(2) Dieser Artikel schließt nicht aus, dass jemand wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt oder bestraft wird, die zur Zeit ihrer Begehung nach den von den zivilisierten Völkern anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätzen strafbar war.
ach, so, wie steht es dann damit bezüglich Volksvermögensvernichtung, Volksverarschung, Steuerverschwendung, Schadensmehrung und Nutzenminderung, Verwicklung in Angriffskriege, Einrichtung eines totalitären Regimes usw., ist denn das nach zivilisierter Weltmeinung etwa nicht strafbar? 2. Nürnberger Prozeß gegen die Weltpolitiker anno 200x?
5) Art. 8 Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz. Achtung, was heißt das? Achtung, Fußgängerüberweg, oder Vorsicht, Friedman? Achtung vor dem bisschen Hund?
(2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer .
jau, Generalklausel, Ermächtigungsgesetz
6) Art. 10 Freiheit der Meinungsäußerung
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Radio-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.
(2) Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden so, so, lästere nie gegen Deine Herrscher, beiße nicht die Hand, die Dir zu fressen gibt, beichte jeden Sonntag und bedenke, RUHE ist die erste BürgerPFLICHT ; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.
super, ich stell dann mal ein paar Artikel der Verfassung der DDR rein, die klingen freiheitlicher
7) Art. 15 Abweichen im Notstandsfall
(1) Wird das Leben der Nation durch Krieg oder einen anderen öffentlichen Notstand bedroht , so kann jede Hohe Vertragspartei Maßnahmen treffen, die von den in dieser Konvention vorgesehenen Verpflichtungen abweichen, jedoch nur, soweit es die Lage unbedingt erfordert und wenn die Maßnahmen nicht im Widerspruch zu den sonstigen völkerrechtlichen Verpflichtungen der Vertragspartei stehen.
VOM RECHT AUF EIGENTUM habe ich hier nichts gelesen! Obwohl ich immer dachte, das stünde drin - von wegen, Pustekuchen.
Prost, Mahlzeit! Vielleicht sollte man bei den aktuellen preisen mal nachsehen, ob man nicht irgendwas in Argentinien oder so bekommt, für alle Fälle......
Ich lästere ja manchmal etwas überspitzt daher, aber wir sind doch jetzt wirklich voll am Sonderzug nach Pankow, einmal DDR ohne Rückfahrkarte.....
nachdenkliche Grüße vom Baldur
<ul> ~ hier nachzulesen</ul>
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