- aus aktuellem Anlaß nochmals zum Wegzug aus Adolf-Erich-Land Teil 1 - Baldur der Ketzer, 07.07.2002, 15:47
- Teil2, Orwell kommt aus den USA und nicht überraschend / Moral? - Baldur der Ketzer, 07.07.2002, 16:07
aus aktuellem Anlaß nochmals zum Wegzug aus Adolf-Erich-Land Teil 1
Hallo,
neulich kam die Frage auf, wie kann man steuerlich besser wegkommen durch Wegzug ins Ausland - hierzu möchte ich mal ein paar Zeilen reinstellen aus dem Winteer-Buch, die einen Überblick geben.
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Man kann es sich sehr leicht machen, ein Buch über Steueroasen zu schreiben: Fakten aneinanderreihen, ohne diese zu erklären, seitenlang Gesetze zitieren, um Platz zu füllen, und alles schön mit Fachausdrücken verbrämen.
Wenn dann noch Wissenschaftlichkeit durch ellenlange Schachtelsätze dokumentiert wird, dann würden Sie wahrscheinlich genau dasselbe tun wie ich: das Buch gelangweilt weglegen, denn dann ist es eigentlich nur noch geeignet für den kleinen Kreis der Steueroasen-Experten, die es sowieso wissen müßten.
Ich habe deshalb versucht, dieses Buch interessant zu schreiben, ohne daß darunter die Genauigkeit leidet. Es wendet sich an Privatpersonen und Unternehmer sowie an die Finanz-, Unternehmens-, Rechts- und Steuerberater, die zwar ihre Klienten hervorragend bei nationalem Recht und Steuerfragen beraten können, aber einfach überfordert sein müssen, wenn es das Gebiet der internationalen Steueroasen betrifft. Die Befürchtung mancher Berater, ihren Klienten durch den an sich wichtigen Hinweis über Steueroasen zu schaden, weil es sie in den Ruch der lllegalität bringen würde, ist unbegründet. Steueroasen unter Ausnutzung aller legalen Wege des nationalen Steuerrechts zu benutzen, ist absolut legitim. Nur sie zur Steuerhinterziehung zu nutzen, ist illegal. Es gibt unter dem deutschen Außensteuergesetz und Oasenerlaß immer noch Möglichkeiten, die unbestreitbaren Vorteile von Steueroasen legal auszunutzen.
Deshalb ist es wichtig, einmal klar zu machen, wozu der bundesdeutsche Bürger berechtigt ist und wozu nicht:
a) Nach dem Grundgesetz kann der Bürger seinen Wohnsitz frei wählen, das heißt also, sowohl im In- als auch im Ausland.
b) Wenn er seinen Wohnsitz im Inland, also in der Bundesrepublik Deutschland hat, so ist er unbeschränkt steuerpflichtig, das heißt, sein weltweites Einkommen wird in Deutschland versteuert.
c) Wenn er seinen Wohnsitz im Ausland hat, so ist er in der Bundesrepublik Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig, das heißt, in der Bundesrepublik Deutschland wird nur der Teil des Einkommens versteuert, den er aus Deutschland erzielt.
Da die meisten Staaten - mit Ausnahme der Steueroasen oder der Länder, die nach dem Territorialprinzip vorgehen - das Welteinkommen ihrer Bürger versteuern, kann es zu einer doppelten Besteuerung kommen.
Um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, haben die meisten Hochsteuer- und einige Niedrigsteuerländer miteinander Abkommen, die /Doppelbesteuerungsabkommen/, abgeschlossen. Diese Doppelbesteuerungsabkommen sind supranationales Recht, stehen also über dem nationalen Steuerrecht.
Wenn Sie als ein in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtiger Bürger Einkünfte aus einem anderen Land haben, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, dann muß das deutsche Steuerrecht dieses Abkommen beachten und Sie von der Doppelbesteuerung verschonen.
Umgekehrt gilt: Wenn Sie als Deutscher in einem anderen Land leben und in der Bundesrepublik Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sind, so dürfen - sofern Doppelbesteuerungsabkommen bestehen - Ihre Einkünfte aus Deutschland auch nicht doppelt besteuert werden, sondern müssen - je nach Abkommen - entweder in Ihrem jetzigen Wohnsitzland oder in der Bundesrepublik Deutschland von der Steuer befreit werden. Falls Sie als Deutscher Gewinne über eine Steueroase abschöpfen oder gar von Deutschland weg- und in ein Niedrig- oder Nullsteuerland ziehen, so möchte Sie das deutsche Steuerrecht so behandeln, als wären Sie in Deutschland geblieben oder als hätten Sie Ihren inländischen Besitz mit Gewinn verkauft.
Hierfür wurde das /Außensteuergesetz/ erlassen (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 1972). Der /Oasenerlaß/ von 1965 und alle nachfolgenden Gesetze und Erlasse versuchen dabei, den Begriff einer /Steuerflucht/ zu etablieren und danach Strafnormen zu setzen. Die /Reichsflucht-Steuer/ ist jedoch eine Effindung der Nazis. (Anmerkung vom Baldur: dies scheint mir nicht ganz zutreffend zu sein, galt das doch schon in der Weimarer Chaosrepublik - Adolf hat es dann nur voll zur Anwendung gebracht). Die Demokraten haben sie zwar kopiert, doch gibt es glücklicherweise in der bundesdeutschen Demokratie wesentliche Rechtsnormen, die Sie als Bürger schützen:
1. Im Rahmen der Gesetze dürfen Sie Ihre Geschäfte so einrichten, daß für Sie die günstigste Besteuerung anfällt.
2. Die Erlasse sind nur eine Art Gebrauchsanweisung an die Finanzämter. Sie binden zwar die Finanzbeamten, doch die Bürger brauchen sich nicht danach zu richten, sofern sie nach dem Gesetz handeln.
Der Begriff der /Steueroase/ für Länder, die weniger Steuern erheben als die Bundesrepublik Deutschland, wurde von der deutschen Finanzverwaltung mit ihrem Oasenerlaß von 1965 geprägt. Demgegenüber wird die Bundesrepublik Deutschland oft, etwas klischeehaft, als /Steuerwüste/ bezeichnet. Doch es ist nicht nur eine Steuerwüste, sondern auch ein Steuerdschungel, in dem der Bürger ohnmächtig inmitten wuchernder Steuergesetze sitzt. Und wenn er ausbrechen will, wird er als Steuerflüchtling gebrandmarkt. Doch den Steuerdschungel kann man überwinden oder gar roden, und dabei soll Ihnen dieses Buch nun in der 5., überarbeiteten Auflage - helfen. Neu ist der Anhang, der ausführlich Kapitalanlagemöglichkeiten in der Schweiz und in Liechtenstein behandelt.
Ihr E.-U. W.
Soweit der Einleitungstext (Stand 1992, aber i.W. noch brauchbar)
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