- Nochmals: Zum privaten Prägen von Geld - 2 weitere Fundstücke! - Galiani, 15.07.2002, 20:20
Nochmals: Zum privaten Prägen von Geld - 2 weitere Fundstücke!
Im Jahre 1591 wurde in Nürnberg der Bürger Bartholomäus Albrecht angeklagt, eigenmächtig Dukaten mit dem Bild von Erzherzog Maximilian von Ã-sterreich geprägt zu haben. Auf den Vorhalt, daß er damit gegen Reichsgesetze verstoßen habe, erwiderte Albrecht, daß die Münzordnung schlecht verfaßt sei und sich niemand danach richten könne. Seiner Ansicht nach sei es jedermann gestattet, Münzen zu prägen, solange diese das gesetzliche Feingewicht aufweisen. Das treffe auf die von ihm gemünzten Dukaten zu. Er habe im übrigen seine Gedanken zu Papier gebracht und wenn man diese Druckschriften durchlese, so werde gewiß jeder von seiner Unschuld überzeugt sein. Es half ihm jedoch alles nichts. Er wurde festgesetzt und zur Bestrafung dem Nürnberger Magistrat übergeben. (F.C.J. Fischer, Geschichte des teutschen Handels, Bd. IV, Hannover 1792; S. 669ff)
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1947 wurde ein Berliner Geldfälscher, der sich auf die gewinnbringende Nachahmung goldener Zwanzig-Dollar-Stücke verlegt hatte, aufgespürt und eingesperrt: nicht deshalb, weil der Goldgehalt seiner Falsifikate zu gering, sondern im Gegenteil - weil er zu hoch war. Dieser Geldfälscher hatte viel mehr Gold in seinen Fabrikaten verarbeitet, als den Originalen zubestimmt war. (Herrmann P., SIEBEN VORBEI UND ACHT VERWEHT, Hamburg 1952; S. 51)
Dies als Ergänzung zum Bericht von Thomson weiter unten.
Gruß
G.
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