- Spekulationssteuer auf dem Prüfstand - Praxedis, 16.07.2002, 10:05
- Re: Experte Tippke fordert deswegen, dass Banken Steuern automatisch abführen - kingsolomon, 16.07.2002, 10:12
- na, bei den Allermeisten sind ja riesige Spekulationsgewinne angefallen... - foreveryoung, 16.07.2002, 10:48
- Re: na, bei den Allermeisten sind ja riesige Spekulationsgewinne angefallen... - Taktiker, 16.07.2002, 11:09
- Re: na, bei den Allermeisten sind ja riesige Spekulationsgewinne angefallen... - Euklid, 16.07.2002, 11:34
- Re: na, bei den Allermeisten sind ja riesige Spekulationsgewinne angefallen... - Taktiker, 16.07.2002, 11:09
- na, bei den Allermeisten sind ja riesige Spekulationsgewinne angefallen... - foreveryoung, 16.07.2002, 10:48
- Re: Experte Tippke fordert deswegen, dass Banken Steuern automatisch abführen - kingsolomon, 16.07.2002, 10:12
Spekulationssteuer auf dem Prüfstand
Spekulationssteuer auf dem Prüfstand
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München (rpo). Die Spekulationssteuer bei Aktienverkäufen steht am Dienstag auf dem Prüfstand. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München beschäftigt sich mit der Klage eines Anlegers aus Schleswig-Holstein.
In mündlicher Verhandlung stellt der Bundesfinanzhof (BFH) in München heute (Dienstag) die so genannte Spekulationssteuer auf Gewinne aus Wertpapierverkäufen auf den Prüfstand. Ein Kläger aus Schleswig-Holstein hält die Steuer für verfassungswidrig, weil nach seiner Auffassung nur wenige Bürger ihre Spekulationsgewinne dem Finanzamt mitteilen und deshalb der Grundsatz der Steuergleichheit nicht gewährleistet sei.
Sollte sich der Bundesfinanzhof den Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit dieser Steuer anschließen, wird er die Angelegenheit dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Klärung vorlegen. Die Spekulationssteuer auf Gewinne wird beim Verkauf von Aktien oder anderen Wertpapieren fällig, sofern zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt und der Gewinn 512 Euro überschreitet.
Spekulationsgewinne angeblich ins Visier genommen
Die Oberfinanzdirektion Düsseldorf richtet unterdessen nach Informationen des"Handelsblattes" (Dienstagausgabe) ein verstärktes Augenmerk auf nicht versteuerte Spekulationsgewinne. Dem Blatt zufolge hat die Oberfinanzdirektion ihre Bank-Betriebsprüfer angewiesen, Kontrollmitteilungen über Wertpapiergeschäfte von Bankkunden an die Finanzämter zu schicken. Diese könnten dann prüfen, ob der Betreffende Spekulationsgewinne in seiner Steuererklärung angegeben hat.
In dem Bericht heißt es, die bankinternen Konten zur Verbuchung der Wertpapiergeschäfte von Kunden unterlägen nicht dem Bankgeheimnis.
Das"Handelsblatt" vertrat die Ansicht, durch das Vorgehen der Oberfinanzdirektion könne eine ähnliche Lawine ausgelöst werden wie in den 90er Jahren, als durch Kontrollmitteilungen Tausende Steuerflüchtige aufflogen, die ihr Geld wegen der Zinsbesteuerung nach Luxemburg transferiert hatten.
<ul> ~ Quelle ---> RP-online</ul>
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