- @ dottore: Eine Variable fehlt mir bei der Monopolprämie der Schuldscheine... - LenzHannover, 16.07.2002, 19:11
- Re: Schüttet aus... - dottore, 16.07.2002, 22:47
Re: Schüttet aus...
>Der Staat/Bu-Bank kassiert die 2-5 % Zins/Monopolprämie pro Jahr.
>Verschwinden diese 2-5% (selbst drucken darf der Schuldner ja nicht)
>oder druckt die BuBank das zusätzlich und schüttet es als Gewinn aus?
... aber hat schon wieder neue Prämienforderungen ans übliche Bankenpublikum. Aus per Ausschüttungsdatum bestehenden weiteren"Ausleihungen".
ZB ist ebenso Abgabenschuldner wie Rest-Publikum, kann aber die Abgabe selbst herstellen, wobei dies seine Grenze (buchungstechnisch) in den Abgaben findet, die sie selbst über den Banken-ZB-Mechanismus kassiert.
ZB kann also nicht Gewinn und damit Abgabe selbst fabrizieren, sondern muss sie vorfabrizieren lassen.
Angenommen, Staat würde der ZB vorab eine Steuer in Höhe von 20 auferlegen, und die ZB macht nur (über Mechanismus) 10"Zinserträge", wäre sie konkurs.
Das Ganze ist sehr schwer zu durchschauen, da der Staat zwar die ZB-Guthaben aktiv hält, diese aber - da er selbst nicht bilanziert oder G+V führt - keinem eigenen Passivum zuzuordnen sind (außer seinen"allgemeinen" Passiva, wie Schulden, Renten usw.).
In der Wirtschaft ist jedes Aktivum immer durch ein vorangegangenes Passivum definiert, also z.B. Barkreditaufnahme = plus 100 ---> Kasse plus 100.
Das mit Staat/ZB läuft natürlich auf Hubschraubergeld pur hinaus. Deshalb zickt die ZB auch immer so mit der Gewinn-in-Staatsguthaben-Verwandlung.
Nur mal in Gedanken durchspielen, was geschähe, wenn ZB nichts"ausschütten" würde. Das würde den Steuerdruck aufs Publikum erhöhen (den über Staats-Gesamtlaufzeit, nicht unbedingt den aktuellen, der sich per Staatsschulden stretchen lässt).
Das von der ZB dem Staat geschenkte Geld wirkt wie eine Steuersenkung, hilft aber nicht am grundsätzlichen Problem vorbei. Staat kann seine ZB-Guthaben ans Publikum und damit an die Banken zedieren, die die Guthaben dann wiederum für ihre Verpflichtungen gegenüber ZB verwenden können, ohne es sich vorher von der ZB beschafft zu haben.
Insofern haben wir Nettogeld, nach der Formel:
Von den Banken an die ZB als"Prämie" über Prämiengeld-Beschaffung bei ihr beschafftes ZB-Geld minus ZB-Geld-Schenkung an den Staat, sobald es wieder zu den Banken gewandert ist und von dort als Prämienzahlung an die ZB geht.
Da die Prämien-Zahlung und Prämiengeld-Beschaffung immer zeitlich der Ausschüttung (Schenkung) vorangeht, handelt es sich also um eine zeitliche Verschiebung (optisch Minderung, weil auf Gegenwart bezogen) der Abgabenlast.
Gruß und Danke für diesen wichtigen Hinweis!
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